Energiekrise: was bedeutet das Entlastungspaket für Mieter – Das neu beschlossene dritte Entlastungspaket und wie es Mietern hilft

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von Eszter Rohacsek

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In diesem Ratgeber:


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Heizkostenzuschuss, Energiepauschale, Kindergeld, Übergewinnsteuer und mehr. Welche Maßnahmen das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung im Jahr 2022 mit sich bringt, und was es für Mieter bedeutet, lesen Sie in diesem Artikel.

Aufgrund des Russland-Ukraine-Krieges herrscht in Westeuropa Energiemangel. Die Energiekrise und die Angst vor hohen Rechnungen bedrückt nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern alle Verbraucher. Um finanzielle Hilfe zu garantieren, hat die Regierung Bürgerinnen und Bürger dieses Jahr bereits durch den Wegfall der EEG-Umlage und den Heizkostenzuschuss Sozialhilfe geleistet.

Was zusätzlich vom Bundeskanzler bereits angekündigt und bis dato in Planung war, steht jetzt fest: ein neues Entlastungspaket wurde von der Ampelkoalition am 04.09.2022 beschlossen.


65 Milliarden Euro – das dritte Entlastungspaket 2022

Das dritte Entlastungspaket entlastet Bürgerinnen und Bürger weiterhin. Rund 65 Milliarden Euro Entlastung beinhaltet das neu beschlossene Paket. Der Bundeskanzler Olaf Scholz möchte im Rahmen des Koalitionsausschusses mit kurzfristigen Hilfen die steigenden Energiepreise bekämpfen. Aus den Maßnahmen des neuen Pakets profitieren vor allem Hilfsbedürftige und Familien.

Maßnahmen des dritten Entlastungspakets im Überblick

Grundsicherung wird erhöht
Hartz IV wird abgeschafft und das neue Bürgergeld kommt. Ab dem Anfang des kommenden Jahres werden durch die Einführung des Bürgergeldes die Regelsätze für Arbeitslose, Alleinstehende und Bedürftige auf circa 500 Euro erhöht werden. Dies bedeutet eine Steigerung von monatlich ungefähr 50 Euro.

Neues Nahverkehrsticket kommt
Der 9-Euro-Ticket-Nachfolger kommt: ein neu eingeführtes, bundesweit gültiges Nahverkehrsticket. Der monatliche Preis soll 49-59 € betragen. Über die genauen Preise müssen die Bundesländer noch abstimmen.

Mehr Kindergeld
Die Ampelkoalition will Familien spürbar entlasten. So soll das Kindergeld deutlich steigen. Es soll zum Jahresbeginn um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind steigen.

Steuerfreie Extra-Auszahlungen
Zusatzzahlungen an Beschäftigte werden steuerfrei gestellt. Einmalige Auszahlungen bis zu 3000 Euro werden abgabenfrei. Dadurch bekämpft der Bund die Inflation effektiver.

Weitere Maßnahmen des dritten Entlastungspakets – Für Mieter besonders wichtig

Rentner und Studierende bekommen Energiepauschale
Zum 1. Dezember bekommen folgende Personengruppen eine Energiepauschale:
– Rentner: einmalig 300 €
– Studenten: einmalig 200 €
– Auszubildende: einmalig 200 €

Günstigerer Basispreis für Stromverbrauch
Ein günstigerer Basispreis für Strom wird eingeführt. Verbraucher müssen weniger vorauszahlen. Für den darüber hinausgehenden extra Verbrauch wäre der Preis unbegrenzt.

Zweiter Heizkostenzuschuss: Entlastung für Wohngeldempfänger
Zwischen September und Dezember 2022 tritt ein neuer Heizkostenzuschuss in Kraft. Dieser zweite Zuschuss geht an Empfänger des Wohngeldes.
Folgender Zuschuss bekommen Wohngeldempfänger:
– 1-Personen-Haushalt: einmalig 415 €
– 2-Personen-Haushalt: einmalig 540 €
– für jede weitere Person: zusätzlich einmalig 100 €

Strompreisbremse durch Steuer für Energiekonzernen
Eine Strompreisbremse für Bürgerinnen und Bürger wird eingeführt. Die Bremse ist durch die Abschöpfung von Gewinnen bei Energiefirmen möglich. Der Bundeskanzler sagte: „Zufallsgewinne bei Unternehmen wegen der hohen Energiepreise werden abgeschöpft”. Dies wird durch einen sogenannten “Übergewinnsteuer” für Energiekonzernen verhindert. Das so gewonnene Geld wird in die Strompreise investiert, sodass Verbraucher und Verbraucherinnen weniger zahlen müssen.



Fehlender Kündigungsschutz

Die SPD hatte ein erneutes Kündigungsmoratorium mit sechsmonatiger Kündigungsschutz für Mieter im Falle von Nebenkosten oder Mietrückständen gefordert. Leider ist dies nicht enthalten.


Diese Kosten kommen auf Mieter zu

Gaspreise steigen

Wann der Gashahn wieder aufgedreht wird, ist ungewiss. Die Versorgung mit Erdgas in Deutschland muss aber weiterhin sichergestellt werden. Und das zahlen wir in Form der Gasumlage. Die Zusatzkosten, die beim Einkauf von Ersatzgas anfallen, werden mittels der Gasumlage auf Verbraucher und Verbraucherinnen verteilt. Die Gasversorgung ist seit Februar 2022 betroffen, was sich an folgender Diagramm zeigt:

Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1269518/umfrage/verbraucherpreisindex-fuer-erdgas/ abgerufen am 07.09.2022

Extrakosten für Gas – Gasumlage

Bis Ende September tragen die Unternehmen die höheren Kosten ausschließlich alleine, ohne Beteiligung der Gasverbraucher. Ab Herbst steigen auch die Verbraucher mit ein. Die erste Etappe der Gasumlage beträgt 2,419 ct/kWh. Die mögliche künftige Entwicklung der Gaspreise können Sie folgender Tabelle entnehmen.
Der erwartete Brutto (mit Mehrwertsteuerpreis) Gassumlage für das Jahr 2022 liegt bei 0,65 Cent Kilowattstunde.

Quelle: berechnet nach EBeV von finanztip.de (Stand: 21. Dezember 2020)

Vorauszahlung und Nachzahlung – Teurere Nebenkosten

“Dass es eben teurer wird, sollte allen in der aktuellen Situation bekannt sein und dass eher mit Nachzahlungen zu rechnen ist, auch.” – sagt MieterEngel Partneranwältin Daniela Weise im MieterEngel Interview zu der gerade herrschenden Situation. Mit den steigenden Energiepreisen steht auch eine Erhöhung der Nebenkosten für Mietende außer Frage. Damit sind einerseits höhere Nebenkostenabrechnungen dieses und nächstes Jahr verbunden als sonst, andererseits können Mieterinnen und Mieter mit der generellen Erhöhung der Nebenkosten rechnen.

Welche langfristige Vorteile und kurzfristige Nachteile die Erhöhung der Pauschale hat, lesen Sie in diesem Artikel.


FAQ – was droht bei nicht bezahlten Nebenkosten

Ist die Nebenkostenabrechnung Teil der Miete?
Im Fall der Nebenkostenabrechnung handelt es sich um eine Einmalzahlung. Aber sie sind als Teil der Miete zu sehen – bestätigte auch das Landgericht Berlin mit seinem Urteil vom 20.02.2015 (Az. 63 S 202/14), weil hierbei der Vermieter wichtige Vorauszahlungen für den Mieter leistet. Die Nachzahlungen entstehen unmittelbar aus dem Verbrauch des Mieters.

Kann der Vermieter kündigen, wenn man die Nebenkosten nicht zahlt?
Bezahlt der Mieter oder die Mieterin die Nachforderungen, die weniger als zwei Monatsmieten betragen, für eine lange Zeit nicht, kann der Vermieter ordentlich kündigen: Auf eine Abmahnung folgt dann eine Kündigung von einer Frist von 3 Monaten.

Kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn man die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt?
Es wird dem Vermieter die Möglichkeit gegeben, bei großen Rückständen des Mieters außerordentlich fristlos zu kündigen. Diese Mietrückstände kann man auch durch die nicht bezahlte Nebenkostenabrechnung erreichen. Summieren sich die Rückstände auf das Zweifache der gesamten Monatsmiete, berechtigt dies den Vermieter, dem Mieter sofort zu kündigen.


Gestiegene Kosten – genau hinschauen bei jeder Nebenkostenabrechnung

Heizkosten sparen – Fehler in Abrechnung vermeiden
Für 2022 und noch mehr für 2023, wenn die Abrechnung für den Zeitraum des Jahres 2022 kommt, erwarten Mietenden so einige Extrakosten. Hier kann es sich lohnen Nicht immer muss man böse Absicht unterstellen, wenn sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Aber Fehler können teuer werden. Mietrechtsexperten gehen davon aus, dass etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft ist. Je nach Größe der Wohnung können dabei ohne weiteres mehrere hundert Euro zusammenkommen, die Mieter fälschlich zu viel bezahlen.

Korrektur der Nebenkostenabrechnung
Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Abrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung der Betriebskosten zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kommt die Abrechnung zu spät bei Ihnen an, müssen Sie die Abrechnung unter Umständen nicht bezahlen. Sie ist mit Verspätung nur dann gültig, wenn Ihr Vermieter nichts für die Verspätung kann.

Nebenkostennachzahlung oder erhöhte Vorauszahlung – vom Partneranwalt prüfen lassen
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