Einfluss der Klimapolitik auf das Mietrecht – eine Übersicht

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In diesem Ratgeber:

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Durch die Ratifizierung des Pariser Abkommens haben sich 195 Länder dazu verpflichtet, den Klimawandel zu bekämpfen und den globalen Temperaturanstieg im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf maximal 1,5 Grad Celsius zu beschränken. Um diese und weitere ehrgeizige Ziele zu erreichen, werden sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene unterschiedliche Strategien und Maßnahmen entwickelt. Dazu zählen der Handel mit Emissionszertifikaten sowie Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz. Einige Maßnahmen der deutschen Klimapolitik wirken sich nicht nur indirekt, sondern auch direkt auf Mieter aus.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Klimapolitik aktuell auf das Mietrecht auswirkt.


Gebäudeenergiegesetz – wichtige Norm der aktuellen Klimapolitik

Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert Standards für die energetische Qualität von Gebäuden, regelt die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Eine Novellierung dieses Gesetzes zum 1. Januar 2024 soll den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme beschleunigen und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Künftig sollen nur noch Heizungsanlagen neu installiert werden dürfen, die mindestens 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.

Durch das GEG wurde im § 559e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine neue Regelung zur Modernisierungsumlage eingeführt. Die Klimapolitik nimmt somit einen direkten Einfluss auf das Mietrecht. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Vermieter eine Mieterhöhung vornehmen, wenn sie veraltete Heizungssysteme durch solche ersetzen, die den Vorgaben des GEG entsprechen. In Fällen, in denen staatliche Fördermittel genutzt werden, ist ein Aufschlag von 10 Prozent auf die umlegbaren Kosten möglich; ohne Förderung gilt ein Satz von 8 Prozent. Allerdings gibt es eine gesetzliche Obergrenze: Nach einem Heizungstausch darf die Miete höchstens um 50 Cent pro Quadratmeter und Monat steigen. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung bedeutet das eine mögliche Mieterhöhung von bis zu 40 Euro im Monat.

Auch wenn der Einbau einer neuen Heizung zu einer Mieterhöhung führen kann, ist zu bedenken, dass alte, ineffiziente Öl- oder Gasheizungen ebenso wie eine schlechte Wärmedämmung oder veraltete Fenster langfristig zu höheren Kosten führen können. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren mit weiter steigenden Gas- und Ölpreisen zu rechnen ist. Eine Modernisierung kann Mieter daher langfristig vor steigenden Energiekosten schützen und damit wirtschaftliche Vorteile bieten.


CO₂-Preis – direkte Auswirkungen auf die Heizkosten

Seit dem 1. Januar 2021 ist durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine CO₂-Steuer auf fossile Brennstoffe, speziell für den Verbrauch von Heizöl und Erdgas, eingeführt worden. Auch diese Maßnahme soll Hauseigentümern einen Anreiz bieten, von herkömmlichen Heizmethoden auf umweltfreundlichere Alternativen umzusteigen. Bis 2024 wurde die Steuerbelastung von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO₂ erhöht, was zu einer Verteuerung von Heizöl um 14,25 Cent pro Liter und von Erdgas um 1,045 Cent pro Kilowattstunde geführt hat.

Zur finanziellen Entlastung der Mieter wurde jedoch bereits zum 1. Januar 2023 ein zehnstufiges Modell eingeführt. Der Anteil des Vermieters ist umso höher, je ineffizienter das Gebäude ist. Ziel ist es, dass der Einbau einer besseren Wärmedämmung und die Umstellung auf eine neue Heizungsanlage für Hauseigentümer noch attraktiver werden. Für Wohnungen mit einer besonders ungünstigen Energiebilanz sieht das Modell vor, dass Vermieter 95 % und Mieter lediglich 5 % der CO₂-Kosten übernehmen. Dies gilt, wenn der CO₂-Ausstoß über 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr liegt. Lediglich in sehr gut isolierten Wohngebäuden, die den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 erfüllen, sind Mieter dazu verpflichtet, die CO₂-Abgabe vollständig selbst zu tragen.

Nähere Informationen über die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe 2024 haben wir hier für Sie zusammengefasst.


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Klimageld – soll vermutlich erst ab 2027 ausgezahlt werden

Die Regierungskoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag von Ende 2021 beschlossen, die Einnahmen aus der CO₂-Steuer in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückzuführen. Laut Bundesregierung soll die technische Umsetzung der Klimageldauszahlung bis 2027 realisierbar sein, was deutlich nach dem Ende der aktuellen Legislaturperiode liegt.

Hintergrund der Planung bis 2027 ist die Einführung des europäischen Emissionshandels, wie Regierungssprecher Hebestreit erläuterte. Ab diesem Zeitpunkt sollen sich die Preise für den CO₂-Ausstoß in den Bereichen Gebäude und Verkehr auf europäischer Ebene bilden. Vorgesehen ist, die Menge der handelbaren Zertifikate, die zum Ausstoß von CO₂ berechtigen, zu deckeln. Dies werde voraussichtlich auch im deutschen Emissionshandel zu einem deutlichen Preisanstieg führen, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums.

Sowohl Regierungssprecher Hebestreit als auch das Bundeswirtschaftsministerium betonten, dass es in der laufenden Legislaturperiode bereits wichtige Maßnahmen zum Ausgleich der stark gestiegenen Energiepreise gegeben habe. Dazu gehörten die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Strompreis sowie die Einführung von Preisbremsen für Gas und Strom. Von diesen Maßnahmen hätten letztlich auch die Mieter in angemessenem Umfang profitiert.

Wann genau und in welcher Höhe das Klimageld kommen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Es ist aber davon auszugehen, dass zumindest Mieter mit geringem bis mittlerem Einkommen entlastet werden.


MieterEngel – Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Mietrechtsfragen

Falls Ihr Vermieter sich unberechtigt weigert, sich an den CO₂-Kosten zu beteiligen, oder wenn Sie andere Unstimmigkeiten in Ihrer Nebenkostenabrechnung feststellen, bietet die Mitgliedschaft bei MieterEngel eine wertvolle Unterstützung. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft ist die Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Mietrecht inbegriffen. Zudem erhalten Sie rechtlichen Beistand bei anderen mietrechtlichen Fragen, beispielsweise wenn der Vermieter unrechtmäßigerweise die vollständigen Kosten einer neuen Heizungsanlage von Ihnen fordert.

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