CO2-Kosten – wie Mieter Ihr Geld zurückbekommen

Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Abgabe tragen. Viele Mieter wissen aber nicht, wie sie ihren Anteil zurückholen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt den richtigen Weg. Sie erfahren, warum es die Abgabe gibt, wie das Zehn-Stufen-Modell arbeitet, welche Fristen laufen und welches Schreiben Sie brauchen. Beispiele und ein kostenloses Online-Tool helfen dabei, den Vorgang in unter zehn Minuten zu erledigen. So sichern Sie sich jedes Jahr bares Geld und motivieren zugleich Ihren Vermieter zu klimafreundlichen Sanierungen.

 

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Grundlagen der CO2-Kosten und warum sie entstehen

Die folgenden Abschnitte erklären Entstehung, Höhe und Verteilung der Abgabe. Damit verstehen Sie, warum Ihr Anspruch auf Rückzahlung besteht und wie stark der Betrag künftig steigen kann.

 

Zweck der CO2-Bepreisung

Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, verteuert der Brennstoffemissionshandel seit 2021 fossile Brennstoffe. Lieferanten müssen für jede Tonne Kohlendioxid ein Zertifikat kaufen und schlagen die Kosten auf den Brennstoffpreis. Der Zuschlag macht Öl und Gas teurer und schafft Anreize, Energie zu sparen oder auf erneuerbare Heizungen umzusteigen. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds, der Wärmepumpen, Gebäudedämmung und ÖPNV fördert.

 

Wie hoch ist der CO2-Preis? Die Entwicklung im Überblick

Der Preis startete 2021 bei 25 € pro Tonne CO2. 2022 und 2023 lag er bei 30 €/t. Wegen der Haushaltskrise hob die Regierung den für 2024 geplanten Satz von 40 € auf 45 € an. Zum 1. Januar 2025 stieg er auf 55 €; 2026 ist ein Korridor von 55 € – 65 € vorgesehen, bevor 2027 der freie Handel greift. Für einen durchschnittlichen Gasverbrauch von 12.000 kWh bedeutet das allein 2025 rund 133 € CO2-Kosten. Je später der Vermieter saniert, desto höher wird also sein gesetzlicher Anteil.

 

Wer muss zahlen? Gesetzliche Ausgangslage

Anfangs traf die CO2-Abgabe nur den Mieter, obwohl er den Zustand des Gebäudes nicht beeinflussen kann. Das änderte das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Seit 1. Januar 2023 teilt ein Stufenmodell die Last zwischen Mieter und Vermieter auf. Je schlechter die energetische Bilanz des Hauses, desto höher wird der Vermieteranteil – maximal 95 %. In sehr effizienten Gebäuden (weniger als 12 kg CO2/m²) zahlt weiterhin der Mieter allein. 


Das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten verstehen

Im Folgenden lernen Sie die zehn Stufen, Sonderregeln und Fristen kennen. So überprüfen Sie Ihre Abrechnung sicher und verlieren keine Ansprüche.

 

Das Zehn-Stufen-Modell im Überblick

Die Einstufung basiert auf dem Jahresausstoß in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche. Stufe 1 (< 12 kg) bedeutet 0 % Vermieteranteil; bis zur vorletzten Stufe steigt der Vermieteranteil in 10-Prozent-Schritten; die letzte Stufe macht den Sprung von 80 % auf 95 %. Das Modell erzeugt doppelten Druck: Der Vermieter soll sanieren, der Mieter sorgsam heizen. 

Für die Berechnung genügt die Brennstoffrechnung: Gesamt-CO2 teilen durch Wohnfläche, Stufe ablesen, Anteil anwenden. Die Tabelle steht als Anlage zum Gesetz zur Verfügung.

 

Besondere Fälle: Gasetagenheizung, Fernwärme, Mieterstrom

Versorgt eine Gastherme nur Ihre Wohnung, erhalten Sie die Rechnung direkt vom Versorger. Sie müssen dann selbst rechnen und den Vermieteranteil einfordern. Bei Fern- oder Nahwärme gilt dasselbe, sofern der Lieferant fossile Anteile ausweist. 

Wenn der Vermieter für die Heizkostenabrechnung zuständig ist: Fehlen CO2-Daten, dürfen Sie Ihre Zahlung an den Vermieter (etwa die Heiz- oder Nebenkostenvorauszahlung) um drei Prozent kürzen, bis die Angaben vorliegen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Eine Kürzung der Lieferantenrechnung (z. B. bei Gasetagenheizungen) ist hingegen nicht zulässig. 

Eigenversorgung mit Ökostrom (Mieterstrom) fällt nicht unter das Gesetz, weil dort keine fossilen Emissionen entstehen. Wird Wärme aus einem Netz bezogen, dessen Energie zu mindestens 95 % aus erneuerbaren Quellen stammt, fallen keine nationalen CO2-Kosten an – es gibt daher auch nichts aufzuteilen.

 

Fristen, Nachweispflichten und Kürzungsrecht

Erhalten Sie die Lieferantenrechnung, tickt eine Ein-Jahres-Frist. Innerhalb von zwölf Monaten müssen Sie den Anspruch schriftlich geltend machen (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG). Versäumen Sie die Frist, verfällt der Anspruch endgültig. Das Schreiben braucht keine Unterschrift, Textform per E-Mail reicht. Fügen Sie Rechnung, Wohnflächenangabe und Berechnung als Anlage an. Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Belegvorlage nicht nach, dürfen Sie Ihre Heizkostenvorauszahlung nur um drei Prozent kürzen – ein wirksames Druckmittel.

 

Sonderfälle: Denkmalschutz und Härtefallregelung

Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Vermieter seinen Anteil begrenzen, wenn ihm energetische Verbesserungen rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind. Er muss das im Einzelfall nachweisen und eine sogenannte Härtefallprüfung beantragen. § 9 CO2KostAufG eröffnet hierzu eine Reduzierung des Vermieteranteils.

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Erstattungsanspruch richtig geltend machen

In den nächsten Abschnitten erfahren Sie, wie Sie die Abrechnung prüfen und worauf Sie im Schreiben achten sollten.

 

Abrechnung prüfen – Schritt für Schritt

  1. CO2-Kilogramm ablesen: Moderne Rechnungen nennen den Wert direkt. Fehlt er, multiplizieren Sie den Energieverbrauch in kWh mit 0,201 kg CO2/kWh (Erdgas) oder 0,266 kg CO2/kWh (Heizöl).
  2. Emissionswert pro Quadratmeter berechnen: Gesamt-CO2 durch Wohnfläche teilen.
  3. Stufe bestimmen: Tabelle heranziehen und Vermieteranteil ablesen.
  4. Kostenbetrag ermitteln: CO2-Menge mit aktuellem Tonnenpreis multiplizieren, Vermieterquote anwenden.
  5. Dokumentation zusammenstellen: Rechnung, Rechentabelle, Mietvertrag, eventuell Energieausweis.

Ein Beispiel: 70 m², 2.700 kg CO2, Preis 55 €/t (2025). Gesamtkosten 148,50 €. Liegt der Ausstoß bei 38 kg/m², greift Stufe 7 → 60 % Vermieteranteil. Rückerstattung: 89,10 €. 

 

Die formalen Anforderungen

Beginnen Sie mit Betreff und Absender. Nennen Sie Rechnungsnummer sowie Abrechnungszeitraum und verlangen Sie „Rückerstattung des Vermieteranteils gem. § 6 CO2KostAufG“. Fügen Sie die Tabelle Ihrer Berechnung bei. Setzen Sie idealerweise eine Frist von 30 Kalendertagen. Formulieren Sie sachlich: „Sollte der Betrag nicht fristgerecht eingehen, sehe ich mich veranlasst, die Nebenkostenvorauszahlung um drei Prozent zu mindern.“

Beachten Sie aber: Haben Vermieter und Mieter eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten vereinbart, darf der Vermieter einen vom Mieter verlangten Erstattungsbetrag mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung nach der Anzeige verrechnen. 


Digitale Hilfe: Das Angebot von CO2 Refund

Wer keine Lust auf Rechenarbeit hat, nutzt den kostenlosen Online-Dienst CO2 Refund aus Berlin. Die Plattform übernimmt Berechnung, Schreiben und Erinnerung – ideal für Mieter mit Gasetagenheizung.

 

Die Leistungen im Überblick

CO2 Refund bietet umfassende Leistungen, um Mieter bei der Rückerstattung von CO2-Kosten nach dem CO2KostAufG zu unterstützen. Mithilfe des benutzerfreundlichen CO2-Kostenrechners lässt sich in wenigen Minuten ermitteln, wie hoch der individuelle Erstattungsanspruch ausfällt – basierend auf der Energieeffizienz des Gebäudes und den gesetzlichen Vorgaben. Nach dem Hochladen der Heizkostenabrechnung erstellt CO2 Refund automatisch ein rechtssicheres PDF-Anschreiben für den Antrag. Dieser kann direkt über die Plattform per E-Mail an den Vermieter versendet werden.

Wird dem Antrag stattgegeben, erfolgt die Rückerstattung entweder durch Verrechnung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung oder als direkte Auszahlung durch den Vermieter. Damit kein Anspruch verloren geht, erinnert CO2 Refund jährlich und zuverlässig daran, den Antrag erneut zu stellen – pünktlich und unkompliziert.

 

Kosten, Datenschutz und Erfolgsquote

Der Service ist derzeit für Mieter vollständig kostenfrei – ein Erfolgshonorar fällt nicht an. Laut Anbieter werden sämtliche Daten DSGVO-konform verschlüsselt und ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert. Nutzer heben besonders die einfache und übersichtliche Bedienung hervor. In der Regel genügen bereits zehn Minuten für die vollständige Nutzung. Für die Berechnung ist keine Registrierung erforderlich – erst für den Versand an den Vermieter wird eine Anmeldung notwendig.

 

Gasetagenheizungen als Sonderfall

Eine Gasetagenheizung ist ein gasbetriebenes Heizsystem, das ausschließlich eine einzelne Wohnung mit Heizwärme und gegebenenfalls Warmwasser versorgt. Im Rahmen des CO2KostAufG nimmt sie eine besondere Stellung ein: Da die Gasrechnung direkt über den Mieter läuft, trägt dieser auch unmittelbar die CO2-Kosten. Der Vermieter hat in diesem Fall keinen Einblick in den tatsächlichen Energieverbrauch oder die entstandenen Kosten. Deshalb liegt es am Mieter, den eigenen Erstattungsanspruch selbst zu berechnen und den Antrag eigenständig zu stellen.

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