Nebenkostenprivileg – was es ist und was passiert wenn es abgeschaffen wird

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von Daria Krauzowicz

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In diesem Ratgeber:

Lassen Sie Ihre Nebenkosten prüfen!
Mitglieder sparen durchschnittlich 300 Euro bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung.
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Bisher gab es einfach gar keine Wahl: egal ob du nur Netflix streamst oder deinen Fernseher schon lange aus dem Fenster geschmissen hast, die Kosten für Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne gehören aktuell zu den umlagefähigen Nebenkosten, die der Vermieter auf Mieterinnen und Mieter abwälzen kann. Diese tauchen dann in der jährlichen Nebenkostenabrechnung immer wieder auf. Schon unfair, oder?

Big News: Das wird sich aber bald ändern! Die Politik will die Kabelgebühren aus unserer Nebenkostenabrechnung streichen. Das entsprechende Gesetz tritt zum 01. Dezember 2021 in Kraft. Wir erklären, was genau mit den Gebühren – und mit dem Kabelanschluss an sich – passieren wird.



Nebenkostenprivileg – was ist das?

Erstmal das Wichtigste an dem Konzept: das Nebenkostenprivileg bezieht sich auf die Tatsache, dass der Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung auftauchen kann, egal, ob man ihn benutzt oder nicht. Die Zeiten ändern sich aber und genauso sollen sich auch die Gesetze anpassen. Fernsehkonsum begrenzt sich heutzutage fast komplett auf das digitale Angebot wie Netflix und andere Streaming-Anbieter. Nur wenige Mieter wechseln aber komplett auf die alternative Übertragungswege, da man den Kabelanschluss sowieso bezahlen muss. Das ändert sich bald mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Wer kein traditionelles Kabelanschluss haben will, muss dafür auch nicht zahlen. Das öffnet eine neue Welt an Möglichkeiten, was alternative Angebote angeht.


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Was das neue Gesetz genau besagt

Das neue Gesetz streicht die Kabelgebühren aus der Nebenkostenabrechnung und tritt zum 01. Dezember 2021 in Kraft. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Das heißt, dass wir spätestens ab Juli 2024 unsere Fernsehemfangsart (bzw. kein Fernseher als Option) frei wählen können.


Wird es teurer traditionelles Fernsehen zu schauen?

Die Kabelnetzbetreiber finden das neue Gesetz natürlich nicht so toll. Sie fürchten (zu recht), dass viele Mieterinnen und Mieter den Kabelanschluss kündigen werden. Die jahrelang mehrere tausende gesicherten Verträge werden sich radikal reduzieren denn mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs können alle frei zwischen alternativen Fernsehempfangsarten, Kabelanschluss oder gar keinem Dienst wählen. Dabei droht ein Preisanstieg des Kabelanschlusses. Was aber genau passieren wird, sehen wir erst nächstes Jahr. Realistisch gesehen wird sich der Kabelanschluss zwar leicht verteuern, aber diese Erhöhung wird sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale im Bereich von maximal 2-3 Euro pro Monat bewegen.


Zahlen Sie nur das, was nötig ist

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft. Da geht Mietern bares Geld verloren. Die Prüfung der Nebenkosten lohnt sich für Mieter in jedem Fall: War die Abrechnung zu hoch, bekommen Sie Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, müssen Sie nur den ersten (niedrigeren) Rechnungsbetrag bezahlen. Kam die Abrechnung zu spät, müssen Sie gar nichts zahlen und können gerne eine Dinner Party schmeißen. Falls Sie in der Abrechnung Zahlen finden, die Ihnen ungewöhnlich vorkommen, haben Sie das Recht alle Belege zu prüfen, die der Vermieter zur Abrechnung herangezogen hat. Wahrscheinlich haben Sie aber Besseres zu tun, als Belege durchzugehen Ein Anwalt für Mietrecht kann die Prüfung der Nebenkosten für Sie übernehmen und Ihnen damit viel Geld und Mühe ersparen. Die Prüfung der jährlichen Nebenkostenabrechnung ist in der Mitgliedschaft bei MieterEngel enthalten – ganz ohne Zusatzkosten. Nicht vergessen: Sie können auch jederzeit unsere kostenlose Nebenkosten-KI-Kontrolle benutzen.