Barkaution – Müssen Mieter die Mietkaution bar bezahlen?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
- 1. Funktion, Höhe und Fälligkeit der Barkaution
- 2. Arten von Sicherheitsleistungen
- 3. Muss die Barkaution bar gezahlt werden?
- 4. Darf der Vermieter im laufenden Mietverhältnis auf die Kaution zugreifen?
- 5. Verlangt Ihr Vermieter, dass Sie die Kaution bar bezahlen?
Die meisten Mieter müssen beim Einzug eine Kaution an den neuen Vermieter bezahlen. In Zusammenhang mit der Mietkaution fällt dabei häufig der Begriff „Barkaution“, der Mieter aufhören lässt. Muss man tatsächlich die Mietkaution bar bezahlen? Für viele ist es schon unangenehm eine große Summe Bargeld mit sich herumzutragen – der Gedanke ein dickes Bündel Geld an einen mehr oder weniger Unbekannten zu übergeben ist schier unvorstellbar.
Wer sich als Mieterin oder Mieter anständig verhält, kann davon ausgehen, die Mietkaution beim Auszug in voller Höhe zurückzuerhalten. Plus Zinsen! Doch wie soll das funktionieren, wenn die Mietkaution bar bezahlt wurde? Welche Sicherheiten haben Mieter im Falle einer Barkaution?
1. Funktion, Höhe und Fälligkeit der Kaution
Vermieter sind gesetzlich nicht verpflichtet eine Mietkaution zu verlangen. Die meisten Vermieter fordern dennoch eine Sicherheitsleistung vom neuen Mieter. Mit der Kaution sichert sich der Vermieter ab. Beispielsweise für den Fall, dass der Mieter die Miete nicht mehr bezahlen kann, Schäden in der Wohnung verursacht, oder Nebenkosten schuldig bleibt.
Die Höhe der Mietkaution ist in §551 BGB gesetzlich festgelegt. Laut Bundesgesetzbuch darf der Vermieter höchstens die Summe von drei Kaltmieten vom Mieter verlangen. Kaltmiete meint dabei die „reine Miete“, ohne Vorauszahlungen für die Nebenkosten. Im Gegensatz zur Höchstgrenze ist im Gesetz keine Mindesthöhe für die Kaution vorgegeben.
Die Mieterin oder der Mieter braucht die volle Kaution nicht auf einmal zu bezahlen, sondern hat das Recht die Summe in drei gleich hohen Raten an den Vermieter zu übergeben. Dabei wird die erste Rate ist mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden anderen Kautionsraten müssen je einen Monat später beglichen werden.
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2. Arten von Sicherheitsleistungen
Ein Mieter hat unterschiedliche Möglichkeiten die Kautionssumme an den Vermieter zu übergeben. Man kann ein Sparbuch eröffnen und es an den Vermieter übergeben, verpfänden oder ein Sparbuch gemeinsam mit dem Vermieter eröffnen. Ein Sperrvermerk sorgt dafür, dass der Vermieter das Geld nicht ohne Einverständnis des Mieters abheben kann.
Weitere Möglichkeiten sind eine Kautionsversicherung oder Mietkautionsbürgschaft abzuschließen. Dann muss die Mieterin oder der Mieter keine Kautionszahlung an den Vermieter leisten, sondern eine Versicherung beziehungsweise Bank übernimmt die Sicherheitsleistung. Der Mieter muss hierfür eine monatliche Gebühr an den Bürgen entrichten.
Neben Sparkonto, Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft ist die häufigste Art von Kaution die sogenannte Barkaution. Im Falle einer Barkaution ist der Vermieter verpflichtet die Summe von seinem eigenen Vermögen getrennt sowie insolvenzsicher anzulegen.
Anstelle einer Geldsumme kann der Vermieter auch eine Bürgschaft – beispielsweise die der Eltern – als Sicherheitsleistung vom Mieter verlangen. Auch eine Kombination von Kautionszahlung und Bürgschaft ist möglich. Zusammen dürfen Mietkaution und Bürgschaft die Summe von drei Kaltmieten jedoch nicht übersteigen.
3. Muss die Barkaution bar gezahlt werden?
Der Begriff Barkaution ist irreführend. Man spricht auch von einer Barkaution, wenn der Mieter die Kautionssumme an den Vermieter überweist. Grundsätzlich ist eine Barzahlung möglich, der Vermieter kann jedoch nicht darauf bestehen, dass der Mieter, die Kautionssumme in Form von Bargeld übergibt.
Entscheidend bei der Barkaution ist, dass der Mieter die Summe zur Verfügung stellt und der Vermieter sich um die insolvenzfeste Anlage des Geldbetrages kümmern muss. Er darf die Kautionssumme nicht in sein Privatvermögen überführen, sondern muss ein sogenanntes Kautionskonto eröffnen. Einen Nachweis darüber kann der Mieter vom Vermieter fordern – auch während der Mietzeit! Ebenso können Mieter eine Quittung über die geleistete Kautionszahlung verlangen.
4. Darf der Vermieter im laufenden Mietverhältnis auf die Kaution zugreifen?
Nein. Einziger Zweck der Kaution ist, am Ende des Mietverhältnisses noch ausstehende Forderungen des Vermieters zu befriedigen. Der Bundesgerichtshof hat einen Fall entschieden, in dem sich ein Vermieter im Mietvertrag selbst das Recht genehmigt hatte, wegen Mietschulden auch im laufenden Mietverhältnis auf die Kaution zuzugreifen. In einem solchen Fall sollte der Mieter verpflichtet sein, den Kautionsbetrag wieder aufzustocken. Nun hatte jedoch der Mieter wegen Wohnungsmängeln die Miete gemindert. Daraufhin bediente sich der Vermieter an der Kaution. Der BGH entschied: Der Vermieter verwaltet mit der Mietkaution während des Mietverhältnisses treuhänderisch fremdes Vermögen. Er darf nicht auf dieses zugreifen. Die getroffene Vereinbarung im Mietvertrag war daher unwirksam (Az. VIII ZR 234/13).
5. Verlangt Ihr Vermieter, dass Sie die Mietkaution bar bezahlen?
Wenn Ihr Vermieter verlangt, dass Sie die Mietkaution ausschließlich in bar bezahlen, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit gegen Vermieter entschieden, die auf Barzahlung der Kaution bestanden.
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