Zwischenmieter gesucht! – 5 Tipps, damit ein Untermieter einziehen kann

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Von Helena Koza

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Unsere 5 Tipps:

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Es gibt viele Gründe, warum man für eine gewisse Zeit seine Wohnung zwischenvermieten muss. Sei es für ein Auslandssemester, ein Praktikum oder einen längeren Urlaub. Einen Untermieter zu finden, ist für viele eine gute Alternative, um die alte Wohnung behalten zu können, ohne in der Zwischenzeit zwei Mieten bezahlen zu müssen. Um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, haben wir fünf Tipps für Sie zusammengefasst, was bei einer Zwischenmiete zu beachten ist.


1. Ohne Zustimmung des Vermieters geht gar nichts

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Wohnung zur Untermiete freizugeben, müssen Sie sich als Erstes mit Ihrem Vermieter absprechen: Sie brauchen die vorherige Erlaubnis, wenn ein Fremder die Wohnung beziehen soll. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnung für übersichtliche zwei Monate oder ein ganzes Jahr untervermietet werden soll. In manchen Fällen ist bereits im Hauptmietvertrag festgehalten, dass eine Untermiete zulässig ist. Falls nicht, muss der Vermieter seine Zustimmung erst erteilen.

Der Vermieter kann der Untervermietung der gesamten Wohnung jedoch auch widersprechen. Wer die Wohnung dann trotz des Verbots an einen Dritten untervermietet, kann sogar fristlos gekündigt werden. Also besser erst fragen, bevor es zu spät ist!

Anders stellt sich die Gesamtsituation bei einzelnen Zimmern der Wohnung dar. Der Vermieter kann eine teilweise Untervermietung nicht ohne guten Grund untersagen. Unter anderem bei der Untervermietung an Touristen oder bei einer drohenden Überbelegung der Wohnung kommt eine Verweigerung der Zustimmung in Betracht.

Ein gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis hat zur Voraussetzung, dass ein „berechtigtes Interesse“ gegeben ist. Darunter werden von Juristen einleuchtende wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe verstanden. So wird zum Beispiel der Wunsch des Mieters, einen Freund oder eine Freundin in die Wohnung aufzunehmen, als plausibler persönlicher Grund angesehen. Als wirtschaftlicher Grund gilt grundsätzlich die Aufnahme eines Dritten, zu dem keine freundschaftliche Beziehung bestehen muss, wenn der Mieter dadurch finanziell entlastet wird. Darüber hinaus besteht auch bei einer vorübergehenden Abwesenheit des Mieters von seinem eigentlichen Wohnort aus beruflichen oder anderen wichtigen Gründen ein Anspruch auf teilweise Untervermietung der Wohnung. Das berechtigte Interesse, die Wohnung unterzuvermieten, muss erst entstanden sein, nachdem der Mietvertrag geschlossen wurde.

Nach § 553 Abs. 2 BGB kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen seine Erlaubnis von der Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung abhängig machen. Dies ist regelmäßig dann möglich, wenn die Untervermietung dem Vermieter ansonsten nicht zugemutet werden könnte. Was zumutbar ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Ein Untermietzuschlag kommt zum Beispiel dann in Frage, wenn eine stärkere Abnutzung der Wohnung droht oder höhere Betriebskosten für den Vermieter zu einer Belastung werden.



2. Den Untermieter sorgfältig aussuchen

Hat man das Einverständnis des Vermieters bekommen, steht nun die Mietersuche auf dem Programm. Dafür bietet es sich an, sich im Freundes- und Bekanntenkreis, umzuhören. Hat sich über Kontakte jedoch nichts ergeben, kann man über Wohnungsbörsen schnell und einfach einen geeigneten Untermieter finden. Mithilfe von Kleinanzeigen hat man die Möglichkeit, das Angebot zu beschreiben und der Welt zu präsentieren.

Sehr wichtig: Niemals die Wohnung einer fremden Person überlassen, ohne diese im Vorfeld kennengelernt zu haben. Laden Sie potenzielle Bewerber immer zu einem persönlichen Gespräch ein. Dieses sollte nicht zu kurz sein, um den neuen Untermieter ausreichend kennenlernen zu können. In vielen Fällen hat der Hauptmieter ja auch noch Eigentum oder Wertgegenstände in der Wohnung.

Wer einen Untermieter sucht, sollte sich immer fragen, was einem wichtig ist. Ob die Person ordentlich sein muss, oder, ob sie besondere Eigenschaften haben sollte. Leider hört man oft von Untermietern, die während man weg ist, die Wohnung verkommen lassen oder die Miete nicht zahlen. Umso wichtiger ist ein persönliches Kennenlernen, bevor der Untermietvertrag unterzeichnet wird. Hören Sie ruhig auf Ihr Bauchgefühl und akzeptieren Sie einen Zwischenmieter nur, wenn Sie vollkommen vom Bewerber überzeugt sind. Schließlich möchten Sie bei Ihrer Heimkehr keine bösen Überraschungen erleben.


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3. Keine Untermiete ohne Untermietvertrag

Ist ein passender Untermieter gefunden, sollte in jedem Fall ein Untermietvertrag abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann man mit ruhigem Gewissen den Schlüssel der Wohnung übergeben. In jedem Fall muss ein Untermietvertrag enthalten: den Namen des Zwischenmieters, die Höhe der Mietzahlung und den Zeitraum des Mietverhältnisses. Außerdem sollte der Umgang mit den Möbeln sowie die Sauberhaltung der Wohnung geregelt werden. Auch eine Kaution von ein oder zwei Monatsmieten ist empfehlenswert.

Eine Haftpflichtversicherung gibt zusätzliche Sicherheit
Zusätzlich zur Kaution sollten Sie darauf achten, dass Ihr Untermieter über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Falls es doch zu Schäden an der Wohnung oder an Ihren Möbeln kommt, sind Sie so zusätzlich abgesichert.


4. Ein Untermietvertrag gilt auch für den Hauptmieter

Bevor Sie dem Unter- oder Zwischenmieter Ihre Wohnung per Unterschrift überlassen, sollten Sie sich auch über Ihre eigenen Pläne ganz sicher sein. Denn mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie Ihre Mietwohnung für den angegebenen Zeitraum zur Nutzung dem Untermieter überlassen. Bei einer vorzeitigen Rückkehr ist eine Kündigung nicht möglich. Stattdessen müssten Sie sich um eine alternative Unterkunft bemühen. Der Untermieter verpflichtet sich wiederum, die Wohnung nach den festgelegten Regeln zu bewohnen und jeden Monat die Miete zu bezahlen.


5. Untermiete mit Anwalt besprechen

Wenn Sie noch Fragen zum Thema Untermiete oder Zwischenmiete haben, können Sie sich von einem unserer Partneranwälte beraten lassen. Unsere spezialisierten Anwälte können Ihnen dabei helfen, Ihr Recht, die Wohnung unterzuvermieten, durchzusetzen. Auch wenn Sie als Untermieter ein Problem mit Ihrem Hauptmieter haben, stehen Ihnen unsere Anwälte gerne zur Verfügung.