
Schlüssel einfach in den Briefkasten der alten Wohnung werfen? Besser nicht! Eine gemeinsame Wohnungsabnahme mit Übergabeprotokoll schützt den Mieter vor ungerechtfertigten Forderungen. Auch beim Einzug sollte ein Protokoll erstellt werden. Wozu braucht man ein Wohnungsübergabeprotokoll?
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Nach dem Umzug möchten Mieter die Kaution schnell zurück. Ein Übergabeprotokoll bei der Rückgabe der Wohnung hilft, die volle Kaution zu erhalten. Im Protokoll werden Zustand, Schäden und Zählerstände festgehalten. Der Zustand von angemieteten Räumen wird im Protokoll dokumentiert. Werden Schäden entdeckt, können im Übergabeprotokoll Reparaturen vereinbart werden. Ein separates Schlüsselprotokoll ist nicht nötig die Schlüsselrückgabe kann im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Falls Mieter und Vermieter bei einer Besichtigung nicht übereinstimmen, sollten Meinungsverschiedenheiten ins Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Eine sofortige Entscheidung ist nicht nötig Mieter gewinnen Zeit, um mit einem Anwalt zu beraten.
Für Mietparteien besteht keine gesetzliche Pflicht zur gemeinsamen Wohnungsabnahme oder zur Anfertigung eines Übergabeprotokolls. Der Mieter muss die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben, alles räumen und alle Schlüssel zurückgeben. Renovierungen hängen von der Gültigkeit der Schönheitsreparaturklausel ab. Außerdem muss der Mieter dem Vermieter die neue Adresse mitteilen.
Einige Vermieter verlangen ein vorgefertigtes Protokoll vom Mieter, obwohl Mieter nicht verpflichtet sind, ein solches zu unterschreiben, besonders bei unbegründeten Forderungen. Weigert sich der Vermieter ein gemeinsames Protokoll zu erstellen oder ist eine gemeinsame Abnahme unmöglich, gibt es Alternativen:
Genau wie das Übergabeprotokoll zum Auszug schützt ein Wohnungsübergabeprotokoll, das zum Einzug angefertigt wird, den Mieter vor ungerechtfertigten Forderungen des Vermieters. Wenn auch beim Einzug ein Wohnungsübernahmeprotokoll erstellt wurde, kann der Vermieter den Mieter nicht für Schäden, die der Vormieter verursacht hat, zur Verantwortung ziehen. Darüber hinaus können Mieter und Vermieter noch vor dem Einzug vereinbaren, was der Vermieter bis zum Einzug des Mieters reparieren wird.
Wichtig zu wissen: Ein solches Protokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Unterschrift der anderen Partei. Der Zustand zur Übergabezeit sollte auch ohne die andere Vertragspartei dokumentiert werden, um bei Mängeln oder Schäden vorbereitet zu sein. Ein Zeuge sollte dabei sein, um die Dokumentation zu bezeugen. Idealerweise erstellt der Zeuge ein Protokoll, was vor Gericht nützlich sein kann.
Der Mieter kann unter bestimmten Bedingungen ein Widerrufsrecht haben, wenn das Übergabeprotokoll als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag gilt. Dies ist meist der Fall, da das Protokoll in der Mietwohnung erstellt wird. Wichtig ist, dass der Vermieter als Unternehmer handelt, dann besteht ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt bei Belehrung 14 Tage, ansonsten zwölf Monate plus 14 Tage. Ob ein Vermieter als Unternehmer handelt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Widerspruch gegen ein Übergabeprotokoll kann schwierig sein und sollte mit einem Anwalt besprochen werden.