
Konflikte über die Wohnfläche entstehen oft bei Abweichungen zu den im Mietvertrag angegebenen Maßen. Es gibt verschiedene Methoden für die Berechnung wie die DIN 283, die offiziell nicht mehr gültig ist, aber noch genutzt wird. Was steckt hinter DIN 283 und wie erfolgt die Wohnflächenberechnung?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Die Wohnfläche umfasst alle anrechenbaren Flächen innerhalb eines Wohngebäudes oder einer Wohnung, das heißt die Flächen, die tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden können. Treppenhäuser, Heizungsräume und Installationen sind von der Wohnfläche ausgeschlossen, da sie nicht frei nutzbar sind, z.B. für Möbel. Ebenfalls nicht zur Wohnfläche gerechnet werden die Flächen von Keller- und Dachräumen. Darüber hinaus werden Geschäftsräume und Flächen, die nicht den Normen und Anforderungen der Bauordnung entsprechen, von der Berechnung der Wohnfläche ausgeschlossen.
In Deutschland wird meist die Wohnflächenverordnung (WoFIV) angewandt, die seit 2004 gilt und die Zweite Berechnungsverordnung ablöste. Alternativ können auch die DIN-Normen 277 oder 283 genutzt werden. Die DIN 283 ist zwar seit 1983 außer Kraft, kann aber noch angewandt werden, wenn beide Vertragsparteien dies vereinbaren. Dabei zählen Wohn- und Schlafräume, Küchen und Nebenräume voll, während Wintergärten, Loggien und Balkone nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden.
Bei der Wohnflächenberechnung nach DIN 283 ist das lichte Maß (Öffnungsmaß) entscheidend. Es beschreibt die Breite und Höhe zwischen zwei Bauelementen und bedeutet im Wohnraum das Messen von Wand zu Wand inklusive Tapeten oder Anstrichen. Dies unterscheidet sich vom Rohbaumaß, das nur die unverkleideten Wände ohne Putz oder Verkleidungen berücksichtigt. Gemäß DIN 283 werden Wandschränke und Erker ab 0,5 m² einbezogen. Flächen werden zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, Flächen unter 1 m werden gar nicht berücksichtigt.
Die DIN 277 wurde 1934 eingeführt und 1987 umbenannt. Sie dient der Kostenermittlung und ist wichtig für die DIN 276 zu Baukosten. Die Norm eignet sich nur begrenzt zur Wohnflächenberechnung, da sie zwischen Konstruktionsfläche und Nettogrundfläche unterscheidet. Die Nettogrundfläche wird in Verkehrs-, Funktions- und Nutzfläche unterteilt. Im Gegensatz zur DIN 283 berücksichtigt die DIN 277 auch Garagen, Hobbyräume, Saunen sowie Terrassen und Freisitze. Die DIN 283 enthält hierzu keine speziellen Regelungen und schließt solche Flächen von der Wohnfläche aus.
Nach DIN 283 ist die Wohnfläche die anrechenbare Grundfläche von Küchen, Wohn- und Schlafräumen sowie Nebenräumen. Wirtschaftsräume und Geschäftsräume zählen nicht dazu. Die Brutto-Grundfläche umfasst die gesamte Fläche aller Ebenen eines Gebäudes, bestehend aus der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF). Die Netto-Raumfläche, Teil der Brutto-Grundfläche, umfasst alle nutzbaren Flächen eines Gebäudes: Nutzflächen (NUF), Technikflächen (TF) und Verkehrsflächen (VF). Sie wird berechnet, indem man die Konstruktions-Grundfläche von der Brutto-Grundfläche abzieht und beschreibt den begehbaren Bereich. Einrichtungsgegenstände werden nicht berücksichtigt. Die Wohnfläche entspricht nicht der Netto-Raumfläche.