Wasserschadensanierung – das sollten Sie als Mieter wissen

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In diesem Ratgeber:

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In Deutschland kommt es jedes Jahr in vielen Haushalten zu Wasserschäden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Geplatzte Wasserleitungen, verstopfte Dachrinnen oder Starkregen können zu erheblichen Schäden in der Wohnung führen. Doch an wen wendet man sich im Schadensfall? Welche Kosten kommen bei der Beseitigung eines Wasserschadens auf die Mieter zu? Und wie umfangreich kann eine Wasserschadensanierung ausfallen?

Auf diese Fragen und weitere Aspekte gehen wir in diesem Ratgeber zum Thema Wasserschaden in der Mietwohnung ein.


Was ist ein Wasserschaden und wie kann er entstehen?

Wasserschäden können verschiedene Ursachen haben. Eine häufige Ursache ist ein Rohrbruch, der durch Rost, Frost, Materialfehler oder Baumaßnahmen verursacht werden kann. In Wohnungen können auch defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler oder ein undichter Boiler zu Wasserschäden führen. Auch eine übergelaufene Badewanne kann zu Problemen führen. Hochwasser oder Starkregen, die von außen einwirken, können zu dauerhaften Schäden an der Bausubstanz führen oder Keller überfluten, was meist besonders verheerende Folgen hat.

Es muss nicht immer eine sichtbare Überschwemmung sein. Wasserflecken an Wänden sind ein klares Anzeichen, werden aber nicht immer sofort bemerkt. Wenn ein ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch oder kontinuierliches Fließgeräusch auffällt, sollte die Wasseruhr überprüft werden. Dreht sie sich, obwohl kein Wasser verbraucht wird, kann das ein Hinweis auf ein Leck sein. Bei beschädigten Abwasserrohren sind oft ein unangenehmer Geruch oder aufsteigendes Wasser aus dem Abfluss die ersten Anzeichen.



Wasserschaden – das sollten Sie tun

Panik ist fehl am Platz, aber schnelles Handeln ist wichtig. Sie sollten die nachfolgenden Schritte ergreifen:
1. Unterbrechen Sie die Wasserzufuhr: Um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern, ist es wichtig, die Wasserzufuhr zu stoppen. Dies erreichen Sie, indem Sie den Absperrhahn in der betroffenen Region schließen. Sollte dies nicht machbar sein, ist das Abdrehen des Hauptwasserhahns erforderlich.

2. Strom abschalten: Unterbrechen Sie die Stromversorgung für den betroffenen Bereich, um Gefahren wie Kurzschlüsse oder Brände zu verhindern. Dies gelingt durch das Umlegen der Sicherungen oder das Herausdrehen der entsprechenden Schraubsicherungen.

3. Wasser entfernen: Es ist wichtig, austretendes Wasser schnellstmöglich zu beseitigen. Für kleinere Wassermengen sind Eimer und Lappen ausreichend. Bei umfangreicheren Wasserschäden empfiehlt sich der Einsatz eines Nasssaugers oder einer Pumpe. In Fällen von extrem großen Wassermengen ist es ratsam, einen Experten hinzuzuziehen oder gegebenenfalls die Feuerwehr zu kontaktieren. Beachten Sie, dass hierdurch Kosten entstehen können, die unter bestimmten Umständen von Ihrer Versicherung gedeckt sein könnten.

4. Einrichtung sicherstellen: Entfernen Sie Elektrogeräte, Teppiche und Möbel aus dem betroffenen, feuchten Bereich oder platzieren Sie sie an einem höheren Ort. Feuchtigkeit in Textilien und gequollenes Holz kann leicht Schimmel verursachen. Zur Verringerung der Luftfeuchtigkeit sollten Sie Fenster und Türen öffnen. Wenn Wasser von der Decke tropft, ist es eine gute Idee, Ihre Möbel mit einer Schutzfolie abzudecken. 5. Dokumentieren Sie den Schaden: Es ist empfehlenswert, den betroffenen Raum und alle beschädigten Möbelstücke möglichst detailliert zu fotografieren. Diese Aufnahmen sind essentiell, um später den entstandenen finanziellen Schaden geltend machen zu können.

6. Vermieter und Versicherung informieren: Setzen Sie Ihren Vermieter oder Hausverwalter über den Wasserschaden in Kenntnis. Außerdem sollte die Versicherung so schnell wie möglich informiert werden. Wann welche Versicherung die richtige Adresse ist, erfahren Sie in dem nächsten Abschnitt.


Welche Versicherung kann bei einem Wasserschaden helfen?

Die Art der Versicherung, die bei einem Wasserschaden greift, hängt von der Ursache und dem Ort des Schadens ab. Typischerweise deckt die Gebäudeversicherung des Eigentümers Schäden am Haus ab. Diese Versicherung beinhaltet oft eine Leitungswasserversicherung, die für Schäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Heizung oder Sprinkleranlage zuständig ist. Diese Rohre müssen sich nicht ausschließlich im Haus befinden; häufig sind auch Zuleitungsrohre zum Grundstück abgesichert. Jedoch sind Ableitungsrohre in der Regel nicht abgedeckt. Für Schäden durch Hochwasser, Regenwasser, Aquarien oder Planschbecken sind meist separate Versicherungen erforderlich.

Die Hausratversicherung des Mieters übernimmt Schäden am beweglichen Inventar, wie Möbel oder technische Geräte, die durch Leitungswasser verursacht wurden. Das umfasst Schäden durch Rohrbrüche, Lecks an der Waschmaschine oder Wasser aus der Klimaanlage. Auch Kosten für Aufräumarbeiten, Lagerung oder Hotelunterkünfte werden häufig von der Hausratversicherung übernommen.

Verursacht der Mieter den Wasserschaden schuldhaft selbst, tritt die Privathaftpflichtversicherung ein. Zu beachten ist, dass die Versicherungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Leistungen kürzen oder sogar verweigern können.


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Mieter oder Vermieter – wer haftet bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung ist in der Regel der Verursacher für die entstandenen Kosten verantwortlich.

Wenn also der Mieter den Schaden selbst verursacht hat, liegt die Kostenübernahme bei ihm. Mieter sind verpflichtet, ihre Haushaltsgeräte regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Versäumen sie dies, kann ihnen der Vermieter Fahrlässigkeit vorwerfen, was zur Folge hat, dass sie für den Wasserschaden aufkommen müssen. Allerdings bedeutet die bloße Nutzung technischer Geräte nicht automatisch eine Haftung des Mieters. Dies wurde durch ein Urteil des Landgerichts Landau (Az. 1 S 253/95) bestätigt, in einem Fall, bei dem ein Wasserschaden durch einen technischen Defekt der Geschirrspülmaschine verursacht wurde. In einer anderen Rechtsentscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Aktenzeichen 2 U 135/95) wurde festgestellt, dass die Haftung eines Mieters gegeben ist, wenn er für eine Woche abwesend ist und während dieser Zeit seine 15 Jahre alte Spülmaschine mit anhaltendem Druck auf dem Wasserschlauch einen Wasserschaden verursacht.

Wenn der Vermieter seine Instandhaltungspflicht vernachlässigt hat, trägt er die Verantwortung für sämtliche Schäden am Gebäude, einschließlich aller beschädigten Wohnungen. Dies ergibt sich aus § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der den Vermieter dazu verpflichtet, die Mietsache in einem angemessenen Zustand zu erhalten, entstandene Schäden zu reparieren und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Für Wasserschäden in der Mietwohnung haftet der Vermieter auch dann, wenn ihm die Ursache für den Wasserschaden bereits beim Mietvertragsabschluss bekannt war.


Wasserschadensanierung – wie es weiter geht

Ist ein Wasserschaden entstanden, gilt es die Folgen zu beseitigen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der Art und dem Ausmaß des Wasserschadens ab. Im Falle eines Rohrbruchs ist es ratsam, einen Experten hinzuzuziehen, der den Schadensbereich lokalisiert und die zugrundeliegende Problematik behebt. Durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien lässt sich die Leckage zügig aufspüren, ohne dass es nötig ist, Fliesen zu beschädigen. Anschließend beginnt der Spezialist damit, den durch Wasser verursachten Schaden zu trocknen. Eine derartige Wasserschadensanierung sollte nicht einfach in Auftrag gegeben werden. Grundsätzlich ist der Vermieter bei einem Rohrbruch in der Pflicht, erforderliche Maßnahmen zu treffen.

Die Dauer des Trocknungsvorgangs variiert je nach Ausmaß und Schwere des Schadens: Leichte Feuchtigkeit an Wänden und Böden kann binnen weniger Tage trocknen. Die Instandsetzung von Schäden im Mauerwerk kann hingegen mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Dies ist auch davon abhängig, ob zusätzliche Renovierungsarbeiten erforderlich sind. Unter Umständen ist im Rahmen der Sanierung auch der Bodenbelag auszutauschen.

Die Möglichkeit einer Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens ist davon abhängig, ob dieser Schaden als Mangel der Mietwohnung gilt. Generell kann der Mieter in solchen Fällen Ansprüche aus dem mietrechtlichen Gewährleistungsrecht geltend machen. Ein Mangel ist dann gegeben, wenn die Eignung der Wohnung für den vertraglich vereinbarten Gebrauch eingeschränkt ist. Die genaue Minderungshöhe muss jeweils individuell bestimmt werden. Eine rechtliche Beratung schafft Sicherheit und sollte unbedingt in Anspruch genommen werden.


Wie kann man in Zukunft einen Wasserschaden verhindern?

Leitungswasserschäden können unterschiedliche Ursachen haben, sei es aufgrund von altersschwachen Leitungen, Frostschäden, verstopften Rohren oder unsachgemäß angeschlossenen Wasch- und Spülmaschinen. Als Mieter können Sie jedoch aktiv dazu beitragen, solchen Schäden vorzubeugen.

Eine wichtige Maßnahme ist die regelmäßige Inspektion und Wartung Ihrer Leitungen und Anschlüsse sowie Ihrer Heizungsanlage. Achten Sie darauf, Verstopfungen in den Wasserrohren zu vermeiden und lassen Sie diese gegebenenfalls professionell reinigen.

Besonders in Zeiten von Kälte und Frost sollten Sie vorbeugende Schritte ergreifen. Stellen Sie sicher, dass alle Räume in Ihrer Wohnung ausreichend beheizt sind, auch während Ihrer Abwesenheit oder längeren Urlauben. Dies kann dazu beitragen, Frostschäden zu verhindern. Vor dem Winter sollten Sie den Gartenwasserhahn sorgfältig absperren und sicherstellen, dass das restliche Wasser aus diesem entleert wird. Vergessen Sie nicht, Fenster zu schließen, insbesondere im Kellerbereich, um kalte Luft und Frost draußen zu halten.

Zusätzlich können Sie erwägen, einen Leckageschutz zu installieren. Ein solches System erkennt Lecks automatisch und stoppt die Wasserzufuhr zur Hauptleitung, was dazu beitragen kann, Schäden zu begrenzen, falls ein Leck auftritt.


MieterEngel – im Schadensfall ein rettender Engel

Ein Wasserschaden in der Wohnung oder im Haus kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen und mit hohen Kosten verbunden sein. Diese Situation kann nicht nur Unannehmlichkeiten verursachen, sondern auch potenzielle langfristige Schäden nach sich ziehen. In Fällen, in denen der Vermieter möglicherweise eine notwendige Reparatur versäumt hat, kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen. Auch wenn der Vermieter Forderungen stellt, die nicht nachvollziehbar sind oder eine zu große Belastung darstellen, kann ein Anwalt helfen. In derartigen Situationen bietet MieterEngel eine wertvolle Unterstützung. Als Teil der Mitgliedschaft bei MieterEngel haben Mieter Zugang zu einer Prüfung des Sachverhalts und können sich von einem Partneranwalt beraten lassen. Auch bei anderen Fragen rund um den Mietvertrag – vertrauen Sie auf Experten im Mietrecht!