Unzufrieden mit dem Anwalt – das sollten Sie tun

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In diesem Ratgeber:

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Ein Anwaltswechsel kann aus verschiedenen Beweggründen erfolgen. Manchmal sind es persönliche Differenzen, die dazu führen, dass sich der Mandant nicht mehr wohl fühlt. Es kann vorkommen, dass beide Parteien zu der Einschätzung kommen, nicht auf derselben Wellenlänge zu liegen, was den gesamten juristischen Verlauf beeinträchtigen kann. Manchmal liegen klare und verständliche Gründe für einen Wechsel vor. So kann sich beispielsweise herausstellen, dass ein Anwalt für Mietrecht eine unzulässige Klausel im Mietvertrag trotz eindeutiger Rechtsprechung irrtümlich für wirksam gehalten hat und dem Mieter dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Dieser Ratgeber bietet Ihnen Empfehlungen, wie Sie handeln sollten, wenn Sie mit der Arbeit Ihres Anwalts unzufrieden sind.


Was tun, wenn man mit dem Anwalt nicht zufrieden ist?

Bevor Sie überhastete Entscheidungen treffen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem aktuellen Anwalt suchen. Setzen Sie sich mit ihm zusammen und schildern Sie offen Ihre Sorgen und Bedenken. Indem Sie die Hintergründe Ihrer Unzufriedenheit aufzeigen, geben Sie ihm die Chance, darauf zu reagieren und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Oft lässt sich durch offene Kommunikation das Verhältnis wieder ins Reine bringen und das Vertrauen neu aufbauen.

Falls ernste Zweifel bestehen oder Sie das Gefühl haben, Ihrem Anwalt nicht mehr vertrauen zu können, ziehen Sie die Konsultation eines weiteren Juristen in Betracht. Eine externe Meinung kann oft Klarheit schaffen, ob Ihr ursprünglicher Anwalt korrekt vorgegangen ist. Dieser zusätzliche Rat ermöglicht es Ihnen, Ihre Situation besser einzuschätzen und fundierte Entscheidungen für die nächsten Schritte zu treffen.

Sollte es nicht möglich sein, eine gemeinsame Basis zu schaffen oder bestehen konkrete Hindernisse für eine fortgesetzte Kooperation, kann ein Anwaltswechsel die richtige Lösung sein.



Kann ich meinen Anwalt einfach wechseln?

Das Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt basiert auf Vertrauen und ist ein Dienstleistungsvertrag. Dies bedeutet, dass Sie – wie bei anderen Dienstleistungsverhältnissen auch – das Recht haben, das Mandat zu beenden, wenn Sie dies wünschen. Es gibt dabei keine festgelegte Frist, die Sie beachten müssen. Sie können also zu jedem beliebigen Zeitpunkt entscheiden, Ihrem Anwalt das Mandat zu entziehen.

Um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass Ihr Wunsch klar und eindeutig kommuniziert wird, ist es ratsam, die Mandatsentziehung schriftlich zu formulieren. Ein Brief oder eine E-Mail sind hierfür geeignete Kommunikationsmittel. Diese schriftliche Form gewährleistet nicht nur, dass Ihr Anwalt Ihre Entscheidung kennt, sondern sie dient Ihnen auch als Nachweis für den Fall, dass später Unklarheiten über das genaue Datum oder den Umstand der Mandatsentziehung auftreten sollten.

Sobald Sie das Mandat entzogen haben, ist es dem Anwalt rechtlich nicht mehr gestattet, in Ihrem Namen zu handeln oder Sie in irgendeiner Weise rechtlich zu vertreten. Es ist dann seine Pflicht, alle relevanten Dokumente und Unterlagen an Sie oder, falls Sie dies wünschen, an einen neuen Anwalt weiterzuleiten. Es ist wichtig, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die Beendigung des Mandatsverhältnisses nicht automatisch bedeutet, dass eventuell noch offene Honorarforderungen des Anwalts hinfällig werden. Sie sollten daher sicherstellen, dass alle finanziellen Aspekte geklärt sind, bevor Sie das Mandat endgültig beenden.


Wann muss ich meinen Anwalt nicht bezahlen?

Sollte Ihr Bedürfnis nach einem neuen Anwalt lediglich auf persönlichen Differenzen oder einem unguten Bauchgefühl beruhen, so sind Sie dennoch verpflichtet, für die bereits erbrachten Dienstleistungen Ihres aktuellen Anwalts aufzukommen. Bei fortgeschrittenen mietrechtlichen Gerichtsverfahren kann es strategisch ratsam sein, die Konsequenzen eines Anwaltswechsels in diesem Stadium gründlich zu überdenken. Denkbar ist eine Klage gegen den Vermieter auf Mietminderung, die von einem Anwalt für Mietrecht begleitet wird.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist es empfehlenswert, vor der Mandatsentziehung Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten. Sie sollten sicherstellen, dass diese die Gründe für Ihren gewünschten Wechsel nachvollziehen kann und bereit ist, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Generell sind Rechtsschutzversicherungen nicht dazu verpflichtet, zusätzliche Kosten, die durch einen Anwaltswechsel entstehen, zu tragen.

Die Lage ändert sich jedoch, wenn festgestellt wird, dass Ihr Anwalt grobe Fahrlässigkeit an den Tag gelegt hat. In solchen Fällen könnten seine Forderungen gegen Sie hinfällig werden. Wenn Sie sich dazu entschließen, einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen, kann dieser Ihnen möglicherweise bei der Einschätzung der entstehenden Kosten helfen und Sie darüber beraten, welche Kosten im Rahmen der Regulierung zulässig sind.


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Anwaltshaftung – das ist bei anwaltlichen Fehlern zu berücksichtigen

Versäumte Fristen, falsche Beratung, mangelndes Fachwissen oder die Durchführung von Prozessen ohne Erfolgsaussicht sind Beispiele für mögliche Fehler eines Anwalts, die Schadensersatzansprüche begründen können. Wenn ein Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsvertrag verletzt und dies zu einem direkten Schaden für den Mandanten führt, wird er haftbar. Er ist dann verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, die durch sein fehlerhaftes Handeln verursacht wurden.

Wenn Sie erkennen, dass Ihr Anwalt einen Fehler begangen hat, ist es nicht zwingend notwendig, sofort zu handeln. Denn gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verjähren Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte erst drei Jahre nachdem Sie Kenntnis von dem Schädiger und dem daraus resultierenden Schaden erlangt haben. Das bedeutet, der Beginn der Verjährungsfrist setzt erst ein, wenn Sie sowohl über den Fehler Ihres Anwalts als auch über den Ihnen daraus entstandenen Schaden informiert sind.

Möchten Sie Ihren Anwalt haftbar machen, so obliegt Ihnen, dem Geschädigten, die Beweislast für den Fehler des Anwalts sowie für den daraus resultierenden Schaden. Dies kann eine komplexe und mühsame Aufgabe sein. Es ist daher ratsam, frühzeitig zu prüfen, welche Dokumente und Beweismittel Sie vorlegen können, um Ihre Ansprüche zu untermauern.

Treten Sie zunächst direkt mit dem Anwalt in Verbindung. Verfassen Sie eine schriftliche Darstellung des Vorfalls und konzentrieren Sie sich dabei auf die wesentlichen Fakten. Es ist wichtig, den durch den Vorfall entstandenen Schaden zu quantifizieren und die Mitteilung der Versicherungsinformationen anzufordern. Im Idealfall folgt auf die Geltendmachung eine Regulierung in geforderter Höhe. Andernfalls kann eine gerichtliche Durchsetzung angezeigt sein.

Bei Unsicherheiten bezüglich eines möglichen Anwaltsfehlers, der Ihnen entstandenen Schäden oder wenn Sie überzeugt sind, Ansprüche gegen Ihren Anwalt geltend machen zu können, ist es empfehlenswert, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf das Anwaltshaftungsrecht spezialisiert ist.


Was bringt eine Beschwerde bei der Anwaltskammer?

Zu den grundlegenden Pflichten eines Anwalts zählen mehrere Aspekte. Dazu gehört beispielsweise, dass er nicht in derselben rechtlichen Angelegenheit Parteien mit sich widersprechenden Interessen vertreten darf. Beispielsweise darf ein Anwalt für Mietrecht in einem Gerichtsverfahren nicht gleichzeitig den Vermieter und den Mieter vertreten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die strikte Beachtung der Schweigepflicht, die ihm gegenüber seinen Mandanten obliegt. Zudem muss er mit in seine Obhut gegebenen Geldern verantwortungsvoll umgehen und stets das Gebot der Sachlichkeit wahren.

Falls Sie der Meinung sind, dass ein Rechtsanwalt gegen seine beruflichen Pflichten verstoßen hat, haben Sie die Möglichkeit, eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzulegen. In Ihrer Beschwerde sollte der betroffene Anwalt eindeutig genannt werden, damit die Kammer den Fall ordnungsgemäß untersuchen kann. Pauschale oder anonymisierte Vorwürfe können nicht weiterverfolgt werden. Das Einreichen einer Beschwerde verursacht für Sie keine Kosten.

Sollte Ihre Beschwerde einen initialen Verdacht auf einen Verstoß gegen das Berufsrecht bestätigen, wird die Rechtsanwaltskammer ein formelles Verfahren einleiten und den betreffenden Anwalt um eine Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde bitten. Im Anschluss an die Auswertung der vorliegenden Informationen wird die berufsrechtliche Abteilung der Kammer eine Entscheidung treffen. Ist Ihre Beschwerde als berechtigt anzusehen, hat die Rechtsanwaltskammer die Befugnis, gegen den betroffenen Anwalt disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann eine formelle Rüge sein oder, in gravierenderen Fällen, das Einleiten eines Verfahrens vor dem Anwaltsgericht durch die zuständige Generalstaatsanwaltschaft.


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