Umzug – so finden Sie die besten Möbelpacker

Ärger mit dem Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebot erhalten
jetzt Angebot erhalten
zuverlässig · unverbindlich · schnell

Intro

In diesem Ratgeber:

Ärger mit dem Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebot erhalten.
Ärger mit dem Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebot erhalten.

Ein selbstorganisierter Umzug erfordert nicht nur eine gründliche Vorbereitung und ein ausreichend großes Transportmittel, sondern auch tatkräftige Möbelpacker, die bereit sind, beim Tragen von Kisten und Möbeln zu helfen. Im besten Fall wird diese Aufgabe von Freunden, Kollegen und Familienmitgliedern übernommen. Ist dies nicht möglich, kann die Beauftragung eines Umzugsunternehmens angezeigt sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei den Umzugsvorbereitungen nicht vergessen sollten, wie Sie geeignete Möbelpacker finden und was das Mietrecht bei Schäden durch Umzugshelfer regelt.


Umzugsvorbereitungen – das sollten Sie beachten

Obwohl Spontaneität in vielen Lebensbereichen nützlich sein kann, erfordert ein Umzug eine gründliche und vorausschauende Planung. Bereits drei Monate vor dem anstehenden Wohnungswechsel sollten die ersten Maßnahmen in Angriff genommen werden. Neben praktischen Dingen wie dem Ausmisten der alten Wohnung, dem Besorgen von Umzugskartons und dem frühzeitigen Einrichten eines Nachsendeauftrags sind vor allem mietrechtliche Fragen zu beachten.

Was die alte Wohnung betrifft, so ist die Kündigung in der richtigen Form und innerhalb der einschlägigen Frist an den Vermieter zu übermitteln. Gemäß § 126 BGB müssen sowohl Vermieter als auch Mieter die Schriftform einhalten, wenn sie einen Mietvertrag kündigen möchten. Für Mieter beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich drei Monate. Sie gilt unabhängig davon, wie lange gewohnt wurde. Daher sollte der Mietbeginn für die neue Wohnung so gewählt werden, dass zu keinem Zeitpunkt für beide Wohnungen gleichzeitig Miete gezahlt werden muss. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, kann eventuell eine Vereinbarung mit dem bisherigen Vermieter getroffen werden. Auch hier sind rechtzeitige Planung und Kommunikation sowie ein gewisses Verhandlungsgeschick erforderlich.

Mit einer neuen Wohnung geht naturgemäß ein neuer Mietvertrag einher. Dabei sind einige Aspekte zu beachten, die sich auf das gesamte zukünftige Mietverhältnis auswirken. Vor der Unterschrift sollte der Vertrag genau durchgelesen und auf etwaige Fallstricke untersucht werden. Mieter sollten bei der Wohnungsbeschreibung darauf achten, dass alle im Mietvertrag angegebenen Bestandteile, wie zum Beispiel eine Einbauküche oder eine Dachkammer, auch tatsächlich vorhanden sind und keine Mängel aufweisen. Auch die Angaben zur Größe der Wohnung sollten auf ihre Plausibilität hin überprüft werden. Denn: Ist die Wohnung um mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, liegt ein Mangel vor, der zur Minderung der Miete berechtigt. Viele weitere Faktoren spielen eine Rolle, wie zum Beispiel die Regelungen zu Schönheitsreparaturen, sodass im Idealfall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.



Wie findet man Möbelpacker in der Nähe, welche Alternativen gibt es?

Eine der zentralen Fragen bei einem Umzug ist: „Wer hilft mir beim Tragen?“ Private Umzugshelfer können hier eine gute Lösung sein. Wenn Sie jedoch nicht genügend Unterstützung aus dem Freundes- oder Familienkreis erwarten, können Sie alternativ in Jobbörsen, Kleinanzeigen oder auch an den örtlichen Universitäten nach helfenden Studenten suchen. Diese potentiellen Helfer finden Sie vor allem im Internet, aber auch in Zeitungen oder an den Schwarzen Brettern der Hochschulen.

Im Internet sind einige Portale anzutreffen, die sich auf die Vermittlung von Studenten als Möbelpacker spezialisiert haben. Bei der Auswahl von Studenten als Umzugshelfer sollten Sie darauf achten, dass diese bereits Umzugserfahrung haben. Sind unter den Helfern Studenten mit handwerklichen Fähigkeiten? Kann einer der Helfer einen LKW fahren? Sind die Umzugshelfer bereit, zusätzliche Aufgaben wie Renovierungsarbeiten, Sperrmüllentsorgung oder die Einrichtung einer Halteverbotszone zu übernehmen? Es ist unerlässlich, den gewünschten Umfang und die Art der Umzugshilfe präzise zu besprechen. Beachten Sie dabei, dass Studenten, die nicht fest für ein Umzugsunternehmen oder eine Agentur angestellt sind, als private Umzugshelfer betrachtet werden. Das bedeutet insbesondere, dass Sie nicht davon ausgehen sollten, dass diese studentischen Hilfskräfte eine Haftpflichtversicherung besitzen, die im Schadensfall alle Kosten abdeckt.

Wer Möbelpacker für seinen Umzug organisieren möchte, kann ansonsten die Beauftragung eines Umzugsunternehmens in Betracht ziehen. Durchaus ist dies mit entsprechenden Kosten verbunden, doch dafür können Umzugskräfte in Anspruch genommen werden, die über gewisse Erfahrungswerte verfügen und sich mit dem sicheren Transport von Umzugsgut auskennen.


Haftung – wer zahlt Schäden beim Umzug?

Seien es Löcher in der Wand oder Kratzer am Geländer: Beim Auszug eines Mieters stellen Vermieter manchmal fest, dass der Hausflur typische „Auszugsspuren“ aufweist. Für solche Schäden haftet grundsätzlich der ausziehende Mieter. Mieter sind verpflichtet, für von ihnen verursachte Schäden an der Wohnung oder am Haus aufzukommen. Die Haftung des Mieters gilt auch für Schäden, die durch ein beauftragtes Umzugsunternehmen verursacht wurden, die sogenannte „Haftung für Erfüllungsgehilfen“. In solchen Fällen kann der Mieter das Umzugsunternehmen oder andere Helfer in Regress nehmen. Nach § 451e Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt die Grundversicherung bzw. Haftung des Umzugsunternehmens 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Übersteigt der Wert Ihres Geschirrs, Ihrer Möbel und Ihres sonstigen Umzugsgutes diesen Betrag deutlich, sollten Sie den Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung erwägen.

Die Transportversicherung wird hauptsächlich von Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Anspruch genommen. Sie schützt diese Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die während des Transports entstehen können. Mit anderen Worten, die Transportversicherung deckt Transportschäden ab. Wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen zusammenarbeiten, ist in der Regel sichergestellt, dass eine gültige Versicherungspolice vorliegt.


Downloade unsere kostenlose Checkliste für jeden Mietvertrag!
Checklisten
Ja, ich möchte das Dokument kostenlos über das MieterEngel-Portal herunterladen. Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen der MieterEngel GmbH und die Nutzungsbedingungen.
Logge Dich jetzt ein um die Checkliste oder das Musterschreiben zu downloaden.
Es gab ein technisches Problem!
Bitte versuchen Sie es später noch einmal!

Umzugskosten – diese Kosten sind üblich

Die Kosten eines Umzugs hängen von vielen individuellen Aspekten ab. Insbesondere spielen die persönlichen Wohnverhältnisse, die Größe der Wohnung und die Entfernung zwischen dem bisherigen und dem neuen Wohnort eine wichtige Rolle. Ein örtlicher Umzug ist in der Regel kostengünstiger, da die Transportkosten für das Mobiliar beziehungsweise die Kosten für das Umzugsunternehmen geringer sind.

Die Wohnungsgröße ist relevant, da eine größere Wohnfläche in der Regel mehr Umzugsgut und zusätzliche Möbelanschaffungen erfordert. Die durchschnittlichen Kosten für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens liegen zwischen 600 € und 1.200 € für einen lokalen Umzug einer bis 60 m² großen Wohnung. Ist die neue 60 m² große Wohnung mehr als 120 km vom bisherigen Wohnort entfernt, sind Kosten von 1.200 € bis 2.400 € erwartbar. Größere Wohnungen von über 120 m² können Umzugskosten von bis zu 4.000 € zur Folge haben, wenn es sich um einen Fernumzug von über 500 km handelt.

Wird der Umzug in Eigenregie und mit privaten Möbelpackern durchgeführt, fallen die Kosten im Regelfall niedriger aus. Dafür ist der zeitliche Aufwand häufig deutlich höher.


Einzugsrenovierung – müssen Mieter bei Einzug renovieren?

Um es gleich vorweg zu sagen: Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Damit ist auch die Übernahme von Reparaturen und Renovierungen verbunden. Dies ist in § 535 Abs. 1 BGB geregelt. Durch eine individuelle Vereinbarung zur Einzugsrenovierung können die Parteien jedoch vom Gesetz abweichen. Das heißt: Wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass Sie als Mieter verpflichtet sind, bei Mietbeginn zu renovieren, dann kann diese Klausel unter Umständen gelten. Auf „unter Umständen“ liegt hier allerdings die Betonung. Denn eine solche Regelung ist nur dann wirksam, wenn sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligt. Wenn der Vermieter also bereits die Anfangsrenovierung auf Sie abgewälzt hat, darf er während oder am Ende des Mietverhältnisses keine Schönheitsreparaturen mehr von Ihnen verlangen. Nur wenn er Ihnen den Aufwand für die Anfangsrenovierung finanziell ausgleicht, zum Beispiel durch einen Teilerlass der Miete, gibt es eine Ausnahme von dieser Regel. Es besteht also keine gesetzliche Renovierungspflicht. Ob eine Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist, hängt von vielen Faktoren ab. Eine anwaltliche Beratung kann Gewissheit bringen, ob und welche Pflichten die Mietvertragsparteien tatsächlich treffen.


Stressfrei umziehen – juristische Beratung schafft Rechtssicherheit

Es gibt viele potentielle Schwierigkeiten, die bei einem Wohnungswechsel auftreten können. Eine sorgfältige Vorbereitung und strategische Planung, einschließlich einer gut durchdachten Checkliste, bieten jedoch eine optimale Ausgangslage für eine erfolgreiche und reibungslose Durchführung. Darüber hinaus sind bestimmte mietrechtliche Aspekte von zentraler Bedeutung, die von der Einhaltung der Kündigungsfrist des bestehenden Mietvertrags über den Abschluss eines neuen Mietvertrags bis hin zu möglichen Konflikten bei der Wohnungsübergabe reichen.

Möchten Sie Ihren Umzug effizient, reibungslos und im Einklang mit den geltenden mietrechtlichen Bestimmungen abwickeln? Benötigen Sie Beratung zu Ihrem neuen Mietvertrag und sind sich nicht sicher, ob alle Vertragsbedingungen rechtsgültig sind? Oder haben Sie Probleme mit Ihrem jetzigen Vermieter? Im Rahmen einer MieterEngel-Mitgliedschaft beraten Sie unsere Partneranwälte individuell und zeigen Ihnen verschiedene Optionen für Ihr weiteres Vorgehen auf.