Wer umweltfreundlichen Solarstrom selbst erzeugen und nutzen möchte, muss kein Eigenheim besitzen. Auch Mieter können von einer Photovoltaikanlage profitieren – vorausgesetzt, der Vermieter ist einverstanden und die Rahmenbedingungen passen. Wo kann man Photovoltaik, also Solaranlagen, auf dem Balkon installieren und wie kann man Solarpaneele in der Mietwohnung unkompliziert aufstellen?
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Kompakte Photovoltaiksysteme für Balkon oder Terrasse, oft Balkonkraftwerk genannt, sind innovative Haushaltsgeräte zur Stromerzeugung. Sie bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter; je nach Modell sind weitere Komponenten möglich. Der Strom einer Mini-Solaranlage wird in eine Balkon-Steckdose eingespeist und versorgt Haushaltsgeräte. Der Stromzähler läuft langsamer, und der Netzstrombezug sinkt. Reicht der Solarstrom nicht aus, wird automatisch Netzstrom ergänzt. Die Anforderungen an den Stromzähler und die elektrischen Leitungen in der Wohnung können je nach Gerät stark unterschiedlich sein.
Angesichts der Bedeutung von Energieeinsparung und Nachhaltigkeit gelten Solaranlagen heute als vertragsgemäß. Grundsätzlich muss der Vermieter informiert werden, wenn eine Solaranlage in der Wohnung installiert wird. Bei einem Schadensfall könnte der Mieter haftbar gemacht werden, falls die Anlage nicht gemeldet wurde. In der Regel ist die Zustimmung des Vermieters für ein Balkonkraftwerk erforderlich. Kurz und knapp: Ein Vermieter darf die Zustimmung zu einer Solaranlage in der Wohnung nicht verweigern, solange es sich um ein Balkonkraftwerk handelt.
Die Montage oder Installation von Balkonmodulen darf keinesfalls zu unzulässigen Blendwirkungen auf benachbarte Gebäude führen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in einem Urteil, dass erhebliche Blendwirkungen einer Photovoltaikanlage – bis zu 2 Stunden täglich an über 130 Tagen im Jahr – auf ein Nachbargebäude eine wesentliche und unzumutbare Beeinträchtigung darstellen. Infolgedessen wurde der Rückbau der Anlage durch den Mieter angeordnet.
Die Europäische Union hat kleinere Erzeuger mit einer Leistung unter 800 Watt als „nicht signifikant“ eingestuft, da sie „nicht systemrelevant“ sind. Dennoch fordern die deutschen Netzbetreiber die Meldung aller Erzeugungsanlagen. Für Mini-Solaranlagen gibt es ein vereinfachtes Formular, das viele Netzbetreiber online bereitstellen, während einige es erst auf Anfrage versenden. Jede Balkon-Solaranlage ist verpflichtend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Die Registrierung muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.