Schreiben vom Anwalt – Was kostet ein Anwaltsbrief?
In diesem Ratgeber:
- 1. In welchen Fällen lohnt sich ein Brief vom Anwalt?
- 2. Honorarvereinbarung für Anwaltsschreiben
- 3. Abrechnung des Anwaltsbriefs nach RVG
- 4. Schreiben vom Anwalt über MieterEngel
- 5. Fazit zum Anwaltsschreiben
Viele Mieter machen dieselbe Erfahrung und erhalten keine Reaktion, wenn sie sich mit einem dringenden Problem an den Vermieter wenden. Ob SMS, WhatsApp, Anruf, E-Mail oder Brief – der Vermieter antwortet einfach nicht. Schnell macht sich eine Mischung aus Frust und Machtlosigkeit breit – dazu die Erkenntnis, dass man alleine nicht weiterkommen wird.
Wer in der Kommunikation mit dem Vermieter in eine Sackgasse geraten ist, kann die Dinge mit einem Anwaltsbrief schnell wieder ins Rollen bringen. Während ein Brief vom Mieter schnell im Papierkorb landet, kann ein Schreiben mit Anwaltsbriefkopf schwerlich ignoriert werden, da rechtliche Konsequenzen drohen. Mit welchen Kosten müssen Mieter bei einem Anwaltsschreiben rechnen? Wir stellen drei Preisoptionen vor.
Weitere Ratgeber zum Thema Beratung zum Mietrecht gesucht?
↗ Anwalt Mietrecht gesucht? – Zuverlässiger Rechtsrat bei Ärger mit dem Vermieter
↗ Anwalt Hotline – Telefonische Rechtsberatung zum Mietrecht
↗ Anwalt für Mietrecht – Zuverlässige Beratung muss nicht teuer sein
↗ Frage zum Mietrecht? – Mit diesen Anwaltskosten musst du rechnen
1. In welchen Fällen lohnt sich ein Brief vom Anwalt?
Ein Anwalt kann die Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter in allen Angelegenheiten übernehmen: Egal ob es um die Kündigung des Mieters, den Widerspruch gegen eine Kündigung oder eine Mängelrüge geht. Genauso kann der Anwalt ein Schreiben zur Rückforderung der Kaution, oder die Antwort auf ein Schreiben des Vermieters verfassen.
2. Honorarvereinbarung für Anwaltsschreiben
Wenn ein Anwalt einen Brief im Namen des Mieters verfasst, hat er zwei Möglichkeiten seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen: Er kann vorab eine Honorarvereinbarung mit dem Mieter treffen, oder nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Im Falle einer Honorarvereinbarung einigen sich Mieter und Anwalt vorab auf einen festen Betrag oder Stundensatz, für Verfassen und Versand des anwaltlichen Schreibens.
Wie viel kostet also genau ein Anwaltsbrief?
Für die Berechnung von Anwaltskosten brauchen Sie immer drei Werte:
1. den Streitwert – das ist in der Regel der Eurobetrag, um den Sie sich insgesamt streiten;
2. die Gebühr, die bei dem entsprechenden Streitwert anfällt – die Staffelung der Gebühren nach Gegenstandswert finden Sie in Anlage 2 zum RVG, bei einem Streitwert bis 500 Euro beläuft sich eine Gebühr zum Beispiel auf 49 Euro; bei einem Streitwert bis 5.000 Euro fällt eine Gebühr von 334 Euro an;
3. die Anzahl der Gebühren, die der Anwalt für seine einzelnen Tätigkeiten verlangen darf – es können halbe, ganze, aber auch zweifache Gebühren entstehen.
Sollen Sie von einem Anwalt außergerichtlich vertreten werden und zum Beispiel an Ihren Vermieter oder an die Versicherung schreiben, ergibt sich die Gebühr für den Brief aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG. Je nach Arbeitsaufwand kann der Anwalt eine halbe bis eine 2,5-fache Gebühr verlangen (Nr. 2300 VV).
Im Durchschnitt verlangen Anwälte eine 1,3-fache Gebühr. Mehr darf Dein Anwalt nur dann berechnen, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Das muss er Ihnen gegenüber aber begründen.
Konnte der Anwalt eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, fällt außerdem eine 1,5-fache Einigungsgebühr an (Nr. 1000 VV). Hinzu kommen immer die Umsatzsteuer von 19 Prozent (Nr. 7008 VV) und eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20 Euro (Nr. 7002 VV).
Beispiel: Ihnen wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt. Sie wollen widersprechen. Die monatliche Nettokaltmiete liegt bei 800 Euro. Der Gegenstandswert beläuft sich auf eine Jahresmiete, also 9.600 Euro (§ 23 Abs. 1 RVG, § 41 GKG). Eine Geschäftsgebühr nach RVG beträgt bei diesem Streitwert 558 Euro (§ 13 RVG, Anlage 2 bis 10.000 Euro).
Bei MieterEngel finden Sie eine günstige Alternative, die Sie digital, schnell und bequem in Anspruch nehmen können. Im Rahmen unserer Premium-Mietgliedschaft können Sie sich so oft wie Sie es brauchen von einem Anwalt beraten lassen und zwei Anwaltsbriefe im Jahr sind auch in dem Preis von 149€ erhalten.
3. Abrechnung des Anwaltsbriefs nach RVG
Im Gegensatz zur Honorarvereinbarung ist die Abrechnung des Anwaltsschreiben anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes etwas komplizierter. Bei dieser Art der Kostenberechnung muss zuerst der Streitwert des Falles ermittelt werden. Bei einer Mieterhöhung beträgt der Streitwert beispielsweise das 12-fache der zusätzlich geforderten Miete. Soll die Miete um 200 Euro erhöht werde, beläuft sich der Streitwert auf 2400 Euro.
Je nach Höhe des Streitwerts wird eine gestaffelte Geschäftsgebühr fällig, die der Anwalt je nach Aufwand mit einem Faktor von 0,5 – 2,5 multipliziert. Bei eine außergerichtliche Beratung zum Mietrecht wird in der Regel der Faktor 1,3 verwendet. Die Gebühr zum Streitwert können Mieter dem Gebührenverzeichnis entnehmen oder mittels eines RVG-Rechners errechnen. Für einen Streitwert von 2400 Euro beträgt sie 201 Euro.
Neben der Geschäftsgebühr kann der Anwalt auch eine Postpauschale für Briefpapier, Druck und Versand des Briefes erheben und es wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% fällig. Bei einer Mieterhöhung von 200 Euro belaufen sich die Gesamtkosten für einen Anwaltsbrief damit auf 334,75 Euro. Je höher der Streitwert eines Falls, desto teurer wird auch das Anwaltsschreiben, das für die Angelegenheit verfasst werden soll.
Streitwert bei Mieterhöhung um 200 €: | 2400,00 € |
---|---|
Geschäftsgebühr: | 201 € x 1,3 = 261,30 € |
Postpauschale: | 20,00 € |
MwSt.: | 53,45 € |
Kosten für Anwaltsschreiben: | 334,75€ |
4. Schreiben vom Anwalt über MieterEngel
Über MieterEngel können sich Mitglieder von spezialisierten Partneranwälten zum Mietrecht beraten lassen. In vielen Fällen können Mieter nach der Beratung eigenständig Schreiben verfassen und an den Vermieter senden. Dazu stellt MieterEngel eine Vielzahl von Vorlagen zur Verfügung, die auf den einzelnen Fall angepasst werden können: Die beratenden Anwälte unterstützen Mieter bei der inhaltlichen Ausarbeitung.
Wir empfehlen allen Mitgliedern, Briefe an den Vermieter stets als Einschreiben zu versenden. Nur so haben Mieter einen Nachweis, dass und wann das Schreiben dem Vermieter zugestellt worden ist.
Wer sich nicht die Mühe machen möchte ein eigenes Schreiben zu verfassen, oder, wer seinem Anliegen durch den Briefkopf des Anwalts noch mehr Nachdruck verleihen will, hat jederzeit die Möglichkeit seine bestehende MieterEngel-Mitgliedschaft zu erweitern. In der MieterEngel-Premium-Mitgliedschaft sind in jedem Mitgliedsjahr zwei Schreiben vom Partneranwalt sowie eine Mietrechtsschutzversicherung enthalten.
Ein Upgrade von der Basis- zur Premium-Mitgliedschaft kostet lediglich 70 Euro. In der Regel reichen zwei Anwaltsbriefe aus, um ein mietrechtliches Problem mit dem Vermieter beizulegen. Stellt sich ein Fall als besonders hartnäckig heraus, können weitere anwaltliche Schreiben günstig zugebucht werden.
5. Fazit zum Anwaltsschreiben
Ob Kündigung, Mahnung oder Kautionsrückforderung – wer als Mieter unsicher ist, wie ein Brief an den Vermieter aussehen soll, hat die Möglichkeit einen Anwalt mit der schriftlichen Kommunikation zu beauftragen. Auch wenn sich der Dialog mit dem Vermieter festgefahren hat, oder der Vermieter jegliche Kontaktaufnahme verweigert, kann ein anwaltliches Schreiben weiterhelfen.
Anwälte haben unterschiedliche Möglichkeiten das Verfassen und Versenden von Briefen abzurechnen. Je nach Fall kann eine Honorarvereinbarung für Mieter günstiger als eine Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausfallen. Besonders kostengünstig sind Anwaltsbriefe im Rahmen einer Mitgliedschaft bei MieterEngel zu haben. Ein Upgrade zur Premium-Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und umfasst zusätzlich zu zwei Schreiben vom Partneranwalt zudem eine Mietrechtsschutzversicherung.