
Stecken Sie in der Kommunikation mit Ihrem Vermieter fest? Während ein Mieterbrief schnell im Papierkorb landet, ist ein Schreiben auf Anwaltsbriefkopf nahezu unmöglich zu übersehen – es signalisiert potenzielle rechtliche Schritte. Mit welchen Kosten müssen Mieter bei einem Anwaltsschreiben rechnen?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Ein Anwalt kann die gesamte Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter in allen Belangen übernehmen: Ob es sich um die Beendigung des Mietverhältnisses, den Widerspruch gegen eine Kündigung oder die Geltendmachung von Mängeln handelt. Ebenso ist der Anwalt in der Lage, ein Schreiben zur Rückforderung der Kaution oder eine Antwort auf ein Schreiben des Vermieters zu verfassen.
Wenn Sie sich außergerichtlich von einem Anwalt vertreten lassen und beispielsweise ein Schreiben an Ihren Vermieter oder die Versicherung verfassen lassen möchten, berechnet sich die Gebühr für dieses Schreiben nach dem Vergütungsverzeichnis des RVG. Abhängig vom Arbeitsaufwand kann der Anwalt zwischen einer halben und bis zu einer 2,5-fachen Gebühr erheben. Anwälte berechnen im Schnitt eine 1,3-fache Gebühr; höhere nur bei umfangreichen oder komplizierten Fällen. Bei außergerichtlicher Einigung kommt eine 1,5-fache Gebühr hinzu. Immer fallen 19% Umsatzsteuer und 20 Euro Pauschale an.
Im Gegensatz zur Honorarvereinbarung ist die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz komplexer. Zuerst muss der Streitwert ermittelt werden. Je nach Streitwert fällt eine gestaffelte Gebühr an, die der Anwalt mit 0,5 – 2,5 multipliziert bei Mietrechtsberatung meist 1,3. Die Gebühr kann im Gebührenverzeichnis oder RVG-Rechner gefunden werden. Neben der Geschäftsgebühr erhebt der Anwalt eine Postpauschale und 19% Mehrwertsteuer. Höherer Streitwert erhöht Kosten.
Wer die Mühe einer eigenen Briefverfassung umgehen möchte oder seinem Anliegen durch den Briefkopf des Anwalts zusätzlichen Nachdruck verleihen will, kann seine bestehende MieterEngel-Mitgliedschaft jederzeit erweitern. In der MieterEngel-Premium-Mitgliedschaft sind jedes Jahr zwei Schreiben vom Partneranwalt sowie eine Mietrechtsschutzversicherung enthalten. Normalerweise genügen zwei Anwaltsbriefe, um ein mietrechtliches Problem mit dem Vermieter zu lösen. Sollte der Fall besonders hartnäckig sein, können weitere anwaltliche Schreiben kostengünstig hinzugebucht werden.