Gesetzliche Ruhezeiten und Mittagsruhe
In diesem Ratgeber:
- Gesetzliche Ruhezeiten
- Gibt es eine Mittagsruhe?
- Wann kann ich die Ruhestörung melden?
- Mindestens ein ruhiger Sonntag bitte?
Manchmal kommt man nach Hause und möchte einfach entspannen: Sie machen sich einen Kaffee und möchten in Ruhe mit dem Relaxen beginnen. Aber wie, wenn die Nachbarn schon wieder laute Musik anmachen, in hohen Schuhen über Ihrem Kopf rumlaufen, die Kinder schreien und der Staubsauger loslärmt… Das ist doch ein Alptraum, oder?
Gibt es gesetzliche Regelungen zu den Ruhezeiten? Was dürfen Nachbarn überhaupt? Gibt es eine Mittagsruhe für die hart verdiente Siesta? Wir bringen in unserem Ratgeber Licht in dieses lärmende Thema!
Gesetzliche Ruhezeiten und Mittagsruhe
Das wichtigste zuerst: In Deutschland gelten keine bundeseinheitlichen Regeln für gesetzliche Ruhezeiten. Die Uhrzeiten, zu denen Mieter und Nachbarn besonders Rücksicht aufeinander nehmen müssen, werden von den Bundesländern festgesetzt. In den meisten Fällen gilt die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 oder 7:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen muss ganztägig auf Ruhe geachtet werden.
In der vorgeschriebenen Ruhezeit sind grundsätzlich alle Tätigkeiten untersagt, die die sogenannte Zimmerlautstärke überschreiten. Zu den Tätigkeiten, die während der Ruhezeiten und der Mittagsruhe in Zimmerlautstärke erlaubt sind, zählen Gespräche, Telefonate, Wäsche waschen oder trocknen sowie diverse Haushaltstätigkeiten. Dem Bundesgerichtshof zufolge definiert sich Zimmerlautstärke durch die Hörbarkeit der Geräusche (Urteil AZ IVa ZR 252/80). Wenn die Geräusche in einer benachbarten Wohnung deutlich wahrnehmbar sind, wird die erlaubte Zimmerlautstärke überschritten.
Das klingt nicht so streng. Darf man also tagsüber machen was man will? Glücklicherweise nein! Wenn der Lärm erheblich oder sogar gesundheitsschädlich wird, müssen Sie es auf gar keinen Fall einfach hinnehmen. Wer den ganzen Tag hämmert und bohrt oder die Elektromusik niemals runterdreht, kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden.
Wann ein Geräusch zur Lärmbelästigung wird, hängt von der Uhrzeit, dem Ort und dem jeweiligen Entstehungsumfeld ab. Für Altbauten gelten beispielsweise andere Vorschriften zum Schallschutz als für Neubauten. Die genaue Information dazu finden Sie in Ihrer Hausordnung oder kann beim Vermieter erfragt werden.
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Gibt es eine Mittagsruhe?
Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es leider nicht. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt jedoch vor, dass bestimmte laute Gartengeräte auch wochentags nur zu bestimmten Uhrzeiten benutzt werden dürfen. Zum Beispiel ist die Benutzung von Rasenmähern, Kettensägen, Schreddern und Vertikutierern werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Zu den anderen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen herrscht für die motorbetriebenen Gartenhelfer Zwangspause. Für Geräte, die noch lauter sind, gelten strengere Regelungen: So dürfen Grastrimmer, Kantenschneider oder Laubbläser nur werktags von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr lärmen.
Wenn Sie in Ihrem angemieteten Garten einen automatischen Mähroboter verwenden möchten, sollten Sie auf besondere Regeln achten. Überprüfen Sie, ob Ihr Gerät das EU-Prüfsiegel trägt, das besagt, dass die Lärmbelastung nicht über 59 Dezibel hinausgeht. Auf diese Weise können Sie Ihren Mähroboter während der längeren Einsatzzeiten uneingeschränkt einsetzen, ohne auf eine Mittagsruhe achten zu müssen.
Eine Möglichkeit die Mittagsruhe zu sichern ist, diese in der Hausordnung festzulegen. Gilt für das Haus eine Hausordnung, müssen sich alle Bewohner daran halten. So kann man eine Regel einführen, die besagt dass keine laute Geräusche während der Mittagsstunden entstehen sollen. Manche Vermieter erweitern darüber hinaus die Nachtruhezeiten für das Wochenende, sodass samstags schon ab 20:00 Uhr Ruhe herrschen muss. Die Hausordnung gilt jedoch immer nur für das jeweilige Haus. Sieht die Hausordnung des Nachbarhauses keine oder andere Ruhezeiten vor, müssen Mieter Lärmbelästigungen durch Nachbarn auch während der eigenen Ruhezeiten hinnehmen.
Welche Ausnahmen gibt es von der nächtlichen Ruhezeit?
Nachts, selbst nach 22 Uhr, müssen Bewohner in einem Mehrfamilienhaus damit rechnen, dass es zu gewissen Störungen der Ruhe kommen kann. Demnach gilt die Nachtruhe nicht uneingeschränkt und es gibt ein paar Ausnahmen.
Mieter haben das Recht, auch spät am Abend ihre Rollläden herunterzulassen. Ein Nachbar, der sich über die Lärmbelästigung durch die Betätigung der Außenjalousie beschwerte und argumentierte, dass durch diese Geräusche sein Kind jeden Abend geweckt werden würde, erhielt von dem Amtsgericht Düsseldorf (55 C 7723/10) keine Unterstützung. Das Herunterlassen der Rollläden gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung und es ist verständlich, dass gerade in der Nachtzeit die Rollläden genutzt werden. Die Mieter können nicht dazu verpflichtet werden, zu einer bestimmten Uhrzeit ihre Räume zu verdunkeln.
Zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung gehören auch nächtliches Baden oder Duschen sowie das Betätigen von Wasserspülung und Wasserhahn nach 22 Uhr. Wenn allerdings das Wasser ständig rauscht, kann das für die Nachbarn sehr störend sein. Daher beschränkte das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss [OWi] 411/90 – [OWi] 181/90 I) die Zeiten für nächtliches Baden und Duschen auf 30 Minuten.
Lärmende Nachbarn: Vom Kläger zum Angeklagten
Zuerst hatte Romina B. gerne mit ihrem Mann und ihrer kleinen Tochter in der neuen Wohnung gewohnt. Doch schon bald störten Stampfen, Rumpeln und Poltern aus der darüberliegenden Wohnung permanent den Alltag der jungen Familie. Unzählige Male baten die Eltern die Nachbarin um Rücksicht, informierten den Vermieter, oder riefen bei nächtlicher Ruhestörung verzweifelt die Polizei… Jetzt hier weiterlesen, wie die Familie mit der Hilfe von MieterEngel das Problem ultimativ bewältigen könnte.
Wann kann ich die Ruhestörung melden?
Bei Ruhestörungen durch Nachbarn empfehlen wir wie folgt vorzugehen: Bevor Sie irgendetwas anderes versuchen, unbedingt das persönliche Gespräch suchen. Erklären Sie, welche Geräusche Sie stören und versuchen Sie erstmal das Problem einverständlich zu lösen. Wenn das nicht helfen sollte, ist der zweite Schritt normalerweise ein Anruf bei dem Vermieter. Am besten bereiten Sie dazu ein Lärmprotokoll vor, in dem Sie das Datum, die Uhrzeit und die Art der Störung festhalten. Der Vermieter muss dann für Sie handeln. Je nach Art der Lärmbelästigung kann er den rücksichtslosen Nachbarn abmahnen, ordentlich oder sogar fristlos kündigen.
Eine dauerhafte Störung der Ruhe durch Musik, sowohl tagsüber als auch nachts, kann im Rahmen eines Mietverhältnisses als Mangel gelten. Wenn der Vermieter diesen Mangel nicht beheben kann, ist eine Mietminderung eine mögliche Konsequenz. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt sogar eine fristlose Kündigung durch den vom Lärm geplagten Mieter infrage. In beiden Fällen sollte zunächst ein klärendes Gespräch mit einem Anwalt gesucht werden, um rechtssicher und lösungsorientiert vorzugehen.
Anstelle des Vermieters können Sie sich auch an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden. In immer mehr Städten können Ruhestörungen sogar online bei sogenannten Internetwachen oder Onlinewachen angezeigt werden.
Mindestens ein ruhiger Sonntag bitte?
Sonn- und Feiertage gelten ganztägig als Ruhetage. Laute Geräusche und Lärmbelästigung müssen also den ganzen Tag über vermieden werden. Rasenmähen ist dementsprechend am Sonntag nicht erlaubt, sondern gilt als Ruhestörung. Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen dürfen sonntags jedoch benutzt werden. Auch Kinder dürfen am Sonntag draußen spielen. Es gilt die Regel: der gesunde Menschenverstand hilft! Einfach (und nicht nur) am Sonntag auch an die Mitmenschen denken und etwas Rücksicht auf andere nehmen, schon können alle miteinander in Frieden wohnen.
Mietrechtsschutz im digitalen Mieterschutzclub
Wenn Reden nicht hilft, sollten Sie sich einen rechtlichen Beistand holen und gegen die Ruhestörung vorgehen. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Fall und alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen umfassend. Auch Regelungen in Ihrem Mietvertrag werden hierzu unter die Lupe genommen und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Ruhestörung kann das Leben unerträglich machen, daher zögern Sie nicht zu handeln, statt weiter zu leiden!