Ruhestörung an Silvester 2023 – Was geht?
In diesem Ratgeber:
- Die gesetzliche Regelung und die Nachtruhe sind auch für die Silvesternacht gültig
- Wie sieht es mit den Raketen aus?
- Neue Regelungen für Silvester 2021
- Silvester ohne Ärger feiern
Die Silvesternacht ist eine außergewöhnliche Nacht, da gibt es keinen Zweifel. Doch ist es auch außergewöhnlich für die mietrechtliche Ruhestörungsregelung oder gilt die Nachtruhe sowieso? Wir erklären wie Sie am Silvester sicher feiern können, ohne Besuch von der Polizei oder wütenden Nachbarn bekommen zu müssen.
Die gesetzliche Regelung und die Nachtruhe sind auch für die Silvesternacht gültig
In Deutschland gilt in den meisten Bundesländern ab 22 Uhr Nachtruhe: man soll die Zimmerlautstärke einhalten und die Nachtruhe gilt – je nach der örtlichen Regelung – bis 6 oder 7 Uhr früh am nächsten Tag. Theoretisch bleibt das genauso am 31. Dezember.
Doch gibt es hier einen Hacken: Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist; utopisch in einer Nacht, in der ab 24 Uhr der Krach auf den Straßen erst richtig losgeht. Der lärmende Nachbar fällt da nicht allzu sehr ins Gewicht.
Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund erklärt: “Offiziell gilt auch an Silvester ab 22.00 Uhr die Nachtruhe. Das ist aber schwer umsetzbar: Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist. In der Regel wird an Silvester in vielen Wohnungen gefeiert, deshalb gelten de facto Sonderregelungen”.
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Wie sieht es mit den Raketen aus?
Theoretisch gilt auch im Freien die Nachtruhe ab 22 Uhr. Hier gibt es aber eine klare Ausnahme für Silvester: das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar erlaubt, sofern es so abgebrannt wird, dass keine Personen, Tiere oder Sachen gefährdet werden.
Ganz wichtig: auf dem eigenen Balkon oder Terrasse sollen keine Raketen gestartet werden. Dafür soll ein Platz gewählt werden, wo die Raketen keinen Schaden anrichten können und wo sie Sicherheit der Umgebung, der möglichen Menschen in der Nähe, genauso wie physische Gegenstände die verletzt sein könnten bei einem Fehlstart, nicht da sind.
Dann am besten auf der Straße? Es kann sein, doch man muss auch hier aufpassen: pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Altersheimen gezündet werden.
Neue Regelungen für Silvester 2021
Letztens sind wir ja daran gewöhnt, dass es neue Regel zu fast allem gibt. So auch für Silvester! Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Böllern ist zu Silvester 2021 und Neujahr 2022 in Deutschland verboten. Außerdem soll am 01.01. ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot gelten. Aber auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten gibt es Sachen die erlaubt sind, wie zum Beispiel: Knallerbsen, kleine Tischfontänen oder -vulkane, kleine Bodenwirbel und natürlich, Wunderkerzen.
Kann ich altes Feuerwerk am Silvester 2021 noch zünden?
Auch wenn es einen bundesweiten Verkaufsverbot für Böllern und Feuerwerkskörpern gibt, gibt es noch bestimmt Menschen die einige davon zu Hause haben. Darf man die in dem Fall zünden? Wer noch altes Feuerwerk hat, kann das auch zünden, aber nicht überall. An „publikumsträchtigen Plätzen“ soll laut Bund-Länder-Beschluss ein generelles Feuerwerksverbot gelten. Über die Details entscheiden jedoch die einzelnen Bundesländern.
Silvester ohne Ärger feiern
Auch wenn das Feiern am Silvester ohne Zweifel ein ‘sozial adäquates’ Verhalten darstellt, sollen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Empfehlenswert ist es daher, Nachbarn im Vorfeld über eine Party zu informieren und zu späteren Stunden den Geräuschpegel zu senken. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Nachbarn einfach zur eigenen Party einzuladen – das stärkt die Nachbarschaft und kann Ärger verhindern. Die Option ist allerdings nur bei vorhandener Sympathie anwendbar.
Digitaler Mieterschutz
Falls Sie unter Ruhestörungen leiden oder ständigen Nachbarschaftsstreit mitmachen müssen, lohnt es sich gut informiert zu sein über Ihre Recht und Pflichten, als Mieter und als Nachbar. Ob kleinere Unstimmigkeiten oder ausgewachsener Nachbarschaftsstreit: Bei Problemen mit dem Nachbarn kannst du sowohl deinen Mietvertrag als auch deine Hausordnung prüfen lassen. Außerdem schätzen unsere Rechtsanwälte anhand deiner Schilderungen ein, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Recht auf Mietminderung zusteht und erläutern dir das weitere Vorgehen sowohl gegen den störenden Nachbarn als auch gegen den Vermieter.