Rechtsschutzversicherung – das sollten Mieter wissen

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In diesem Ratgeber:

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In allen Bereichen des Lebens kommt es immer wieder zu Konflikten und Missverständnissen. Oft ist es notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten oder sogar vor Gericht zu gehen, um seine Rechte durchzusetzen. Dies ist mit finanziellen Risiken verbunden. Durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung können diese Herausforderungen jedoch gelassener angegangen werden, da sie finanziellen Rückhalt bietet. Ob Mängel in der Wohnung, Probleme mit der Nebenkostenabrechnung oder eine Eigenbedarfskündigung, insbesondere das Mietrecht birgt ein hohes Konfliktpotential und spricht für den Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung.

Doch wann greift diese Rechtsschutzversicherung und mit welchen Kosten ist zu rechnen? In diesem Ratgeber gehen wir auf die wichtigsten Aspekte ein.


Ist im Rechtsschutz Mietrecht enthalten?

Die Leistungen des Versicherers sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben. Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Gutachter und Sachverständige werden im Rahmen des dort definierten Leistungskatalogs übernommen. Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel modular aufgebaut. Die Kostenübernahme für mietrechtliche Angelegenheiten richtet sich daher nicht nur nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sondern auch nach den vom Versicherten gewählten Bausteinen.

Mieter verfügen über verschiedene Optionen, um eine Mietrechtsschutzversicherung zu erwerben. Sie können sich entweder für eine eigenständige Mietrechtsschutzversicherung entscheiden oder diese mit anderen Versicherungspaketen wie der Privatrechtsschutz- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung bündeln.


Wann greift Rechtsschutzversicherung Mietrecht?

Bevor ein Anspruch auf Rechtsschutz, der gerichtliche Maßnahmen umfasst, bewilligt wird, sind ernsthafte Versuche einer außergerichtlichen Einigung erforderlich. Dies beinhaltet die Bemühung um eine gütliche Lösung des Konflikts durch den Versicherten, oftmals mit Unterstützung eines Anwalts. Sollten diese Bemühungen erfolglos bleiben, wird das rechtliche Verfahren in Gang gesetzt.

Ein weiteres Kriterium für die Leistungspflicht der Mietrechtsschutzversicherung ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsschutz benötigt wird. Rechtsschutzansprüche werden wirksam, wenn der Versicherte, der Gegner oder eine dritte Partei gegen rechtliche Pflichten verstoßen hat oder dies vermutet wird, und zwar mindestens drei Monate nach Aktivierung des Versicherungsschutzes (Wartezeit) und bevor dieser endet.

Bei Rechtsschutzfällen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Beginn des Falles ausschlaggebend. Sollten mehrere Fälle für die Inanspruchnahme rechtlicher Interessen relevant sein, ist der zuerst eingetretene Fall maßgeblich. Allerdings werden Fälle, die länger als ein Jahr vor dem Start des Versicherungsschutzes für den versicherten Bereich eingetreten sind, nicht berücksichtigt.


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Was sind mögliche Mietrechtsschutzfälle?

Die Ausgestaltung Ihres Mietrechtsschutzes sollte sich an Ihren persönlichen Bedürfnissen orientieren. Generell bietet er Absicherung für alle rechtlichen Auseinandersetzungen, die Sie in der Rolle als Mieter treffen können. Der Schutz erstreckt sich über die Übernahme der Kosten für Gerichtsverfahren über sämtliche Instanzen. Dies ist besonders relevant, da die finanziellen Aufwendungen je nach Umfang und Länge des Verfahrens beträchtlich sein und eine erhebliche Belastung darstellen können.

Zu den versicherten Streitfällen gehören unter anderem:
– Mängel in der Wohnung
– Probleme mit der Nebenkostenabrechnung
– Mieterhöhung
– Eingehalt der Mietkaution
– Unzulässige Klauseln im Mietvertrag
– Streit beim Auszug: Renovierung und Instandsetzung einer Wohnung


Was kostet ein Mieter Rechtsschutz?

Die Kosten für eine Mietrechtsschutzversicherung sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Für Mieter lohnt sich der Beitritt zu einer Gruppenmietrechtsschutzversicherung besonders. Hier bietet die Versicherung günstigere Konditionen, da mehrere Mieter gemeinsam Beiträge zahlen und Leistungen in Anspruch nehmen. Unter anderem über MieterEngel können Sie einer Gruppenmietrechtsschutzversicherung beitreten.

In der Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter unterstützt Sie der MieterEngel in verschiedenen Phasen. Das für Sie passende Format wählen Sie über unser Mitgliedschaftsmodell. Der Vertrag läuft über 24 Monate. Je nach gewähltem Paket umfasst unser Service ein breites Spektrum an Leistungen – von der Beratung durch einen persönlichen Ansprechpartner bis hin zur juristischen Unterstützung. Dieser berät Sie, leistet Unterstützung und verfasst sogar offizielle Anschreiben an Ihren Vermieter.

Unsere Mitgliedschaftsmodelle im Überblick:
– Basis: 89 Euro pro Jahr
– Pro: 109 Euro pro Jahr
– Premium: 149 Euro pro Jahr

Die Allianz Versicherungs-AG bietet über einen Gruppenversicherungsvertrag Rechtsschutz für private Mieter an, die sich über MieterEngel bei den kooperierenden Anwälten registriert haben. Wenn Leistungen aus dieser Rechtsschutzversicherung beansprucht werden, fällt unabhängig vom Wert des Streitgegenstandes eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro an.



Umfang des Versicherungsschutzes

Die MieterEngel-Gruppenmietrechtsschutzversicherung, angeboten von der Allianz Versicherungs-AG, deckt die gerichtliche Durchsetzung rechtlicher Ansprüche ab, einschließlich der Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungsverfahren gemäß § 15a EGZPO, die vor einem möglichen Gerichtsprozess stehen. Versicherungsschutz wird für Auseinandersetzungen im Rahmen des Wohnungsverhältnisses gewährt, in denen Sie als Mieter oder Untermieter gegenüber dem Vermieter auftreten. Kosten für die außergerichtliche Vertretung rechtlicher Interessen sind von diesem Schutz ausgenommen.

Der Schutz bezieht sich auf die von Ihnen selbst bewohnte, als Erstwohnung registrierte Immobilie, inklusive einer eventuell im Mietvertrag inbegriffenen Garage. Ebenfalls abgesichert sind Rechtsfälle, die im Zusammenhang mit der persönlichen Nutzung der Immobilie stehen, selbst wenn diese erst nach Ihrem Auszug oder in Bezug auf eine neue Wohnung vor deren Bezug auftreten.

Für die Versicherung einer selbst genutzten Zweitwohnung, Ferienwohnung, separat gemieteten Garagen und Pkw-Stellplätze ist eine spezielle Anmeldung beim Versicherer und dessen schriftliche Bestätigung erforderlich. Objekte, die ausschließlich für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke gemietet sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Bei gemischt genutzten Mietobjekten besteht der Schutz anteilig, basierend auf dem Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Fläche zur Gesamtfläche, inklusive der im selben Mietvertrag enthaltenen Garagen.


Was ist besser: Mietschutz oder Mieterverein?

Mietervereine sind Einrichtungen, die sich der Interessenvertretung von Mietern widmen. Sie bieten Unterstützung bei individuellen Konflikten mit Vermietern. Diese Vereine verfügen über Fachleute im Mietrecht und Juristen, an die sich Mitglieder für Beratungszwecke wenden können. In der Regel sind solche Beratungsleistungen bereits im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten, sodass keine weiteren Kosten anfallen.

Die Entscheidung, ob eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein oder der Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung die geeignetere Option darstellt, basiert auf den spezifischen Bedürfnissen des Einzelnen. Personen, die Wert auf Informationen, Beratung und Unterstützung bei außergerichtlichen Einigungen legen, finden im Mieterverein eine passende Anlaufstelle. Für diejenigen, die vor allem finanzielle Risiken gerichtlicher Auseinandersetzungen absichern möchten, ist der Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung empfehlenswert.

Eine Kombination aus der Mitgliedschaft in einem Mieterverein und dem Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung ist in der Regel die umfassendste Lösung.


MieterEngel – der Baustein für umfassenden Schutz

Als Mitglied von MieterEngel haben Sie die Möglichkeit, sich über einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Allianz abzusichern. Mitglieder von MieterEngel profitieren von der sofortigen außergerichtlichen Beratung durch Partneranwälte bei mietrechtlichen Fragen und Problemen, unabhängig davon, ob diese bereits vor Beginn der Mitgliedschaft bestanden oder neu entstanden sind. Für diese außergerichtliche Beratung gibt es keine Sperrfristen oder Wartezeiten.

Im Gegensatz dazu sind Mietrechtsschutzversicherungen normalerweise mit einer Wartezeit von drei bis sechs Monaten belegt. Dies bedeutet, dass Versicherte die Leistungen erst nach Ablauf dieser Zeit in Anspruch nehmen können. Für die Gruppenrechtsschutzversicherung bei der Allianz beträgt die Wartezeit drei Monate. Nach dieser Zeit bietet die Versicherung umfassenden Schutz nach den Versicherungsbedingungen, einschließlich der Vertretung vor Gericht.