
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland etwa 200.000 Wohnungsbrände, von denen rund 600 tödlich enden. Um diesen Statistiken entgegenzuwirken, sind Rauchmelder in Neubauten und Umbauten bundesweit Pflicht. Die Kosten für Installation und Wartung kann der Vermieter manchmal auf die Mieter umlegen. Wie viel kann die Wartung eines Rauchmelders kosten und wer übernimmt die Kosten für Rauchmelder: der Mieter oder der Vermieter?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Vermieter können regelmäßige Nebenkosten, die im Mietvertrag stehen, umlegen. Bei nachträglicher Installation von Rauchmeldern muss der Mietvertrag angepasst werden, sonst können Wartungskosten nicht umgelegt werden. Im Wege einer Modernisierungserhöhung können Vermieter die Kosten für den Erwerb von Rauchmeldern über die Miete auf die Mietparteien umlegen. Die Richter wiesen darauf hin, dass Betriebskosten und Modernisierungskosten zwei verschiedenartige Regelungsbereiche darstellen und daher nicht miteinander vermengt werden dürfen.
Die Anschaffungs- und Installationskosten der Rauchmelder gelten nicht als umlagefähige Nebenkosten im Vergleich zu den Wartungskosten. Dennoch könnten Mieter durch den nachträglichen Einbau der Warnmelder auf zusätzliche Kosten stoßen. Der Einbau von Rauchmeldern gilt als eine Modernisierungsmaßnahme zur Verbesserung des Wohnraums – daher ist der Vermieter berechtigt, 8 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. Bei Installationskosten von zum Beispiel 120 Euro darf der Vermieter die Miete jährlich um 9,60 Euro erhöhen, was einer monatlichen Erhöhung von 80 Cent entspricht. Mieter müssen den Einbau dulden und der Mieterhöhung zustimmen.
In Neu- und Umbauten sind Rauchwarnmelder überall Pflicht, bei Bestandsbauten variieren die Fristen. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen in der Regel ausgestattet werden, Badezimmer und Küche nicht. Treppenhäuser sind meist nicht verpflichtend, aber eine Installation wird empfohlen, um im Brandfall frühzeitig zu warnen und alternative Fluchtwege zu ermöglichen. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zur Installation und Wartung der Rauchmelder. Meist installieren Vermieter die Melder, Mieter sind für die Wartung verantwortlich. Vermieter haben dennoch eine Sekundärhaftung, da sie die Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude tragen. Viele Vermieter beauftragen professionelle Wartungsdienste zur jährlichen Rauchwarnmelder-Wartung wegen Haftung. Diese nach DIN 14676 sichert ab, verursacht aber Kosten für Mieter. Wartungskosten können als Nebenkosten voll umgelegt werden, wenn im Mietvertrag vereinbart.
Wenn ein Mieter bereits eigene Rauchmelder installiert hat und der Vermieter dennoch seine Verpflichtung zum Einbau von Meldern erfüllen will, muss der Mieter die Installation neuer Geräte akzeptieren. Rauchwarnmelder müssen der Norm DIN EN 14604 entsprechen. Diese europäische Norm legt nicht nur die Anforderungen an das Gerät fest, sondern bestimmt auch die Art der durchzuführenden Prüfungen. Ein Rauchmelder mit CE-Zeichen hat eine Typprüfung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle bestanden und ist somit nach der Norm zertifiziert.
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Rauchmelderpflicht in Bayern
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