Rauchen zählt zu den Gewohnheiten, die in Mehrfamilienhäusern oft zu Diskussionen führen. Besonders das Rauchen auf dem Balkon sorgt für Kontroversen. Ist das Rauchen auf dem Balkon erlaubt? Und welche Möglichkeiten haben Mieter, die sich durch den Rauch ihrer Nachbarn gestört fühlen? Ist das Rauchen auf dem Balkon nach 22.00 Uhr erlaubt?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Mieter dürfen auf Balkonen oder Terrassen rauchen. Verbote sind nur in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Fluren oder Kellern möglich. Eine allgemeine oder standardisierte Klausel im Mietvertrag reicht für ein Rauchverbot nicht aus. Ohne eine spezifische Klausel zum Rauchverbot ist eine Kündigung wegen Rauchens auf dem Balkon oder in der Wohnung nicht rechtens.
Raucher dürfen ihre Nachbarn nicht übermäßig belästigen und sind deshalb verpflichtet, zu bestimmten Zeiten auf das Rauchen auf dem Balkon zu verzichten. Feste Rauchzeiten auf Balkonen können helfen, damit jeder Mieter den Balkon rauchfrei nutzen kann. Die Zeiten müssen individuell festgelegt werden, da der BGH keine allgemeingültigen Vorgaben gemacht hat.
Mietminderung wegen Rauchbelästigung hängt von der Intensität der Beeinträchtigung ab. Allerdings ist es nicht generell sicher, dass dies rechtlich zulässig ist. So urteilte ein Amtsgericht in Hamburg im Jahr 2010, dass das Rauchen auf dem Balkon eines Nachbarn nicht automatisch ein Recht auf Mietminderung begründet. Andersmals wurde entschieden, dass eine 5%ige Mietminderung wegen des Rauchs eines stark rauchenden Nachbarn gerechtfertigt sei.
Beim Gebrauch ihres Balkons haben Mieter umfassende Freiheiten: Ob Sonnenbaden, Essen, Trinken, Rauchen oder das Feiern. Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe auch auf dem Balkon. Das Bayerische Oberlandesgericht erlaubt fünf Grillabende jährlich, das Landgericht Stuttgart drei mit max. sechs Stunden. Laut Amtsgericht Bonn sind Nachbarn 48 Stunden vorher zu informieren.
Mieter dürfen ihren Balkon mit Blumenkästen oder -töpfen gestalten, solange diese sicher befestigt sind und niemand gefährdet wird. Beim Gießen ist darauf zu achten, dass Nachbarn und Fassade nicht beeinträchtigt werden. Herabfallende Blüten oder Blätter müssen toleriert werden. Mieter können Möbel und Sonnenschirme nach Geschmack auf dem Balkon platzieren, solange keine baulichen Veränderungen wie Bohrungen erfolgen.