
Mieter können viele Ausgaben wie Nebenkosten und Ausgaben für Reinigungskräfte oder Handwerker steuerlich absetzen. Die Liste ist umfangreich, jedoch sind wichtige Details wie Anforderungen und Höchstgrenzen zu beachten. Sind die Gebühren für Niederschlagswasser und Entwässerung steuerlich absetzbar? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
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Im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich abgesetzt werden. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen beispielsweise Dienstleistungen wie Hausmeisterservice, Gartenpflege und Schneeräumung. Handwerkerleistungen werden mit einem Satz von 20 Prozent der Arbeitskosten berechnet, wobei eine Obergrenze von 1.200 Euro pro Jahr gilt. Diese Regelung gilt für Dach- oder Fassadenarbeiten, Heizungswartung und Malerarbeiten. Absetzbar sind nur Arbeitskosten, keine Materialkosten. Mieter mit geringfügigen oder sozialversicherungspflichtigen Haushaltsjobs oder Pflegeleistungen erhalten ebenfalls Steuervergünstigungen.
Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben. Wichtig ist, dass die Arbeiten in der Wohnung, in Gemeinschaftsräumen oder auf dem Grundstück ausgeführt wurden, unabhängig davon, wer sie beauftragt hat. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem:
Die Städte und Gemeinden wünschen sich eine faire Abwasserabrechnung, die den Verursachern gerecht wird. Es ist wichtig, dass die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet werden. Die alten Regelungen, bei denen die Gebühren nur nach der Frischwassermenge berechnet wurden, sind nicht mehr gültig, Regenwasser sollte also separat ausgewiesen werden. Für große versiegelte Flächen werden höhere Niederschlagswassergebühren anfallen. Dies wird auch im Wasserhaushaltsgesetz berücksichtigt. Dies soll einen regenwasserschonenden Umgang fördern. Die gerechte Frischwasserabrechnung unterstützt sparsamen Verbrauch und soll die gesplittete Gebühr die Regenwassernutzung aufwerten.
Der Rundfunkbeitrag, der früher als GEZ-Gebühr bekannt war, ist eine gesetzliche Abgabe in Deutschland, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Jeder Haushalt und jede Betriebsstätte in Deutschland ist verpflichtet, diesen Beitrag zu leisten. Normalerweise kann der Rundfunkbeitrag in einem normalen Haushalt nicht steuerlich abgesetzt werden. Aber keine Sorge, es gibt eine Ausnahme: Bei einer vom Finanzamt anerkannten doppelten Haushaltsführung kann der Beitrag für eine Zweitwohnung als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, da er dann den Arbeitsmitteln zugeordnet wird.