Nebenkosten Aufzug – So viel müssen Mieter zahlen

Nebenkosten Aufzug – So viel müssen Mieter zahlen - MieterEngel

Nebenkosten Aufzug

Ein Aufzug im Haus ist eine feine Sache. Aufzüge verursachen jedoch auch eine Menge Kosten. Die kann der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, da Aufzugskoten zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören.

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Hohe Nebenkosten?

Mitglieder sparen durchschnittlich 300 Euro, wenn sie Fehler bei der Nebenkostenabrechnung entdecken. Als MieterEngel-Mitglied können Sie jederzeit Ihren Partneranwalt konsultieren. Die jährliche Überprüfung der Nebenkostenabrechnung ist inklusive.

Welche Aufzugskosten sind Nebenkosten?

Wie bei allen umlagefähigen Nebenkosten gilt auch für Aufzugskosten: Der Vermieter kann sich nur regelmäßig anfallende Gebühren von den Mietern zurückholen, etwa für Pflege und Wartung des Fahrstuhls, die jährliche Sicherheitsprüfung oder die Betriebskosten der Stromversorgung. Wartungskosten sind somit umlagefähig, während Reparaturkosten vom Vermieter selbst zu tragen sind. Die Gesamtkosten werden durch einen Umlageschlüssel auf die Mietparteien verteilt. Oft werden sogenannte Vollwartungsverträge für Aufzüge abgeschlossen, die neben der Wartung auch notwendige Reparaturen umfassen.

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Müssen Mieter im Erdgeschoss Aufzugskosten bezahlen?

Mieter im Erdgeschoss profitieren selten vom Aufzug. Vermieter können jedoch Mietern im Erdgeschoss vertraglich von den Aufzugskosten befreien. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Ist die Nutzung des Aufzugs im Mietvertrag festgehalten, müssen Erdgeschossmieter die Kosten tragen, selbst wenn sie den Aufzug nicht nutzen. Wenn in einem Mehrfamilienhaus mehrere Fahrstühle vorhanden sind, ist es unerlässlich, die Anlagen separat abzurechnen. In Gebäudeteilen ohne Fahrstuhl dürfen keine Aufzugskosten auf die Mieter umgelegt werden. Das heißt: Mieter sind nicht verpflichtet, für einen Fahrstuhl in einem anderen Gebäudeteil zu zahlen, den sie selbst nicht nutzen können.

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Sind Ihre Aufzugskosten ungewöhnlich hoch?

Es ist für Mieter immer sinnvoll, ihre Abrechnung überprüfen zu lassen: Ist die Abrechnung zu hoch, erhält der Mieter Geld zurück. Ist sie zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag beglichen werden. Kam die Abrechnung verspätet, entfällt die Zahlungspflicht des Mieters vollständig.