
Das Spielen von Musikinstrumenten in einer Mietwohnung führt häufig zu Beschwerden von Nachbarn, besonders wenn man noch am Lernen ist und dabei öfter falsche Noten trifft. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche musikalischen Aktivitäten in Mietwohnungen erlaubt sind und welche vermieden werden sollten. Neben einschlägigen Gerichtsurteilen finden Sie wertvolle Tipps, wie das Zusammenleben ohne kräftezehrende Auseinandersetzungen gestaltet werden kann.
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Als Mieter haben Sie das Recht, in Ihrer Wohnung Musik zu machen oder zu hören, ohne dass Sie dafür eine besondere Genehmigung benötigen. Diese Aktivitäten gehören zur normalen Nutzung der Wohnung und gelten als sozialadäquat. Es ist jedoch wichtig, auf die anderen Bewohner Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört die Achtung ihrer Persönlichkeitsrechte, insbesondere ihres Rechts auf Ruhe und die Möglichkeit, sich nach eigenem Gutdünken zu entspannen.
Im Mietvertrag oder in der Hausordnung können konkrete Regelungen zum Musizieren getroffen werden. Ein generelles Musikverbot ist unwirksam. Grundsätzlich erlaubt ist jedoch, das Musizieren auf bis zu zwei Stunden täglich zu beschränken.
Jeder Bewohner eines Mietshauses hat das Recht, die Einhaltung der Ruhezeiten sowohl von anderen Mietern als auch vom Vermieter einzufordern. Während der Ausübung von Musikaktivitäten sollten die Fenster geschlossen bleiben. In den üblichen Ruhephasen sollte das Musizieren unterlassen werden, insbesondere von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens und normalerweise auch von 13 bis 15 Uhr. Mieter dürfen außerhalb dieser Zeiten grundsätzlich musizieren. Allerdings bleibt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Wichtig ist, dass beim Musizieren die Zimmerlautstärke eingehalten wird. Darunter versteht man Geräusche, die zwar wie normale Wohngeräusche auch bei den Nachbarn ankommen dürfen, diese aber nicht deutlich stören. Das Landgericht Hamburg stellte schon 1995 klar, dass Zimmerlautstärke nicht bedeutet, dass der Schall im Raum bleiben muss. Überschreitet die Musik jedoch das übliche Maß und ist in den Nachbarwohnungen deutlich wahrnehmbar, gilt sie als zu laut. Klare Grenzwerte gibt es zwar nicht, doch als Richtwerte gelten etwa 40 dB am Tag und 30 dB in der Nacht.
Hausmusik wird nicht nur von Hobby-Musikern betrieben, sondern auch von Profis, die zuhause für Auftritte üben oder Unterricht geben. Für Berufsmusiker ist es daher wichtig, dass eine Erlaubnis zum intensiven Musizieren im Mietvertrag festgehalten wird. In Streitfällen konnten sie sich häufig erfolgreich durchsetzen: So erhielt eine Klavierlehrerin das Recht, werktags zwischen 7 und 17 Uhr zu spielen und zusätzlich von 17 bis 22 Uhr drei Stunden zu üben (LG Frankfurt, Az. 2/25 O 359/89). Auch das Landgericht Flensburg erlaubte einer Musikerfamilie, täglich bis zu acht Stunden auf Instrumenten wie Geige, Bratsche, Cello und Violine zu spielen (Az. 7 S 167/92).
Anders sieht es beim Musikunterricht aus: Der Bundesgerichtshof entschied (Az. VIII ZR 213/12), dass ein Vermieter die gewerbliche Nutzung seiner Wohnung nicht dulden muss. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Berufsmusiker daher nach Möglichkeit externe Übungsräume nutzen, frühzeitig das Gespräch mit Vermieter und Nachbarn suchen oder ihre Räume akustisch isolieren.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil das generelle Recht zum Musizieren bestätigt (OLG Hamm, Az. 15 W 122/80), wobei das Üben eines Instrumentes auch am Sonntag nicht automatisch als Ruhestörung angesehen wird. Hinsichtlich der Dauer des Musizierens im Rahmen der Hausmusik gibt es jedoch unterschiedliche Gerichtsentscheidungen.
Das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 2 Z BR 55/95) entschied, dass Klavierspielen auch von Anfängern als vergleichsweise angenehm gilt und bis zu drei Stunden täglich erlaubt ist. Andere Gerichte setzten strengere Grenzen: So legten das AG Frankfurt und das OLG Düsseldorf (Az. I-9 U 32/05) zwei bzw. 1,5 Stunden fest. Für Saxophon und Klarinette erlaubte das OLG Karlsruhe werktags maximal zwei Stunden und sonntags höchstens eine Stunde (Az. 6 U 30/87).
Wenn Sie als neuer Mieter in eine Wohnung einziehen und ein Musikinstrument spielen, ist es empfehlenswert, Ihre Nachbarn darüber zu informieren. Ein persönliches Gespräch kann dabei helfen, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Lösungen zu finden, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Auch wenn Sie schon länger in Ihrer Wohnung wohnen und Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie mit dem Spielen eines Instruments beginnen, sollten Sie auf eine offene Kommunikation setzen.
Gleiches gilt für Nachbarn, die sich durch Musik aus der Nachbarwohnung gestört fühlen: Wenn Sie die Lautstärke als unangenehm empfinden oder vielleicht nur andere Zeiten wünschen, suchen Sie zunächst das offene Gespräch. Es sollte nicht von vornherein von einer ablehnenden Haltung der anderen Seite ausgegangen werden. Auch wenn anderer Lärm von der Nachbarwohnung ausgeht, kann reden helfen.