Mülltrennung und Mietrecht: ist es freiwillig oder Pflicht?

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Von Daria Krauzowicz

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In diesem Ratgeber:

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Nur wenn Müll gut getrennt wird, lässt er sich zu großen Teilen recyclen. Das wissen wir alle. Doch die Frage ist: bleibt uns die Entscheidung frei ob wir unseren Müll trennen wollen oder ist es eigentlich ein Pflicht? Kann es Strafen geben für die, die das nicht machen? Wir erklären das dreckige Thema.


Ist Mülltrennung Pflicht?

Die Antwort ist eindeutig: Seit 2015 gibt es in Deutschland eine Mülltrennungspflicht. Damals ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht die Pflicht, Müll nach Bioabfällen, Papier, Metall, Kunststoff und Glas zu trennen, „soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“. Wird der Müll nicht richtig getrennt, kann die Müllabfuhr die Tonne unter Umständen einfach stehen lassen, ohne sie zu leeren.



Gibt es Strafen für die, die den Müll nicht trennen?

Im schlimmsten Fall begeht man mit falscher oder fehlender Mülltrennung eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld kann die Folge sein. Die Höhe ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Die Strafen liegen zwischen zehn und 50 Euro für Erstverstöße und bis zu 5.000 Euro für Wiederholungstaten. Hier findet ihr genaue Infos zur Höhe der Strafe: Bußgeldkatalog.


Wie wird Müll richtig getrennt?

Es kann einfach erscheinen aber wer schonmal Müll getrennt hat, weiß ganz genau, dass es immer wieder Gegenstände gibt bei denen man sich fragt: Wie recycelt man das eigentlich? So geht es:

  • In den Papiermüll kommt Papier, Karton und Pappe. Hier sollte man darauf achten, dass kein beschichtetes Papier in die Tonne kommt. Kassenzettel oder Backpapier gehören zum Beispiel nicht in den Papiermüll, sondern in den Restmüll. Außerdem sollte man so gut, wie möglich versuchen Papier von Plastik zu trennen. Achtung bei Pizza: Ist der Karton zu ölig oder mit Resten verdreckt, muss er leider in den Restmüll.
  • In den gelben Sack kommen vor allem Plastikverpackungen. Da ein großer Teil des Plastikmülls nicht recycelt wird, sollte man im Voraus schon darauf achten, nicht zu viel Plastik zu verbrauchen. Im gelben Sack bzw. in der gelben Tonne entsorgt man also Kunststoff, sowie zum Beispiel Verpackungen aus Plastik und Getränkekartons. Der gelbe Sack ist teilweise schon durch die Wertstofftonne ersetzt worden. Hier können auch Dinge aus Metall und Kunststoff entsorgt werden, wenn es kein Verpackungsmaterial ist.
  • Im Biomüll landen alle biologisch abbaubaren Abfälle aus der Küche und andere Grünabfälle. Man kann sich auch darüber informieren, zuhause einen eigenen Kompost aufzubauen. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn man im Garten oder auf dem Balkon die gute Erde des Komposts nutzen kann.
  • Glas wird entweder in großen Mülltonnen oder zum Beispiel Containern entsorgt. Man sollte hier darauf achten, dass man das Glas trennt und die richtigen Container bzw. Tonnen für die Entsorgung nimmt. Es gibt nämlich Behälter für weißes, grünes und braunes Glas. Am besten entsorgt man die Gläser ohne Deckel (der geht in das gelbe Sack).
  • Zum Schluss kann man noch die Restmülltonne nennen. Hier wird alles weitere entsorgt, das man nicht in den anderen Tonnen entsorgen kann, aber gleichzeitig auch kein Problemmüll ist. Alles, was in die Restmülltonne kommt, wird dann verbrannt, um daraus Energie zu schaffen.

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Wie funktioniert das mit dem Sperrmüll?

Grundsätzlich gilt, alles was nicht in die Restmülltonne passt und als ausgedienter Haushaltsgegenstand zu erkennen ist darf auf den Sperrmüll. Das gleiche gilt für Möbel, die in der Wohnung oder im Außenbereich standen. Außerdem müssen die Gegenstände von Hand verladen werden können. Dazu gehören unter anderen: Kinderwagen, Kleinmöbel, Schränke, Tische, Teppiche, Skier, Matratzen und Kinderautositze. Bei der Sperrmüllentsorgung unterscheidet man zwischen drei Varianten:

  • Die Abholung wird vom Entsorger für ein bestimmtes Stadtgebiet festgelegt und nimmt alle alten, an der Straße zur Abholung bereitstehenden Gegenstände mit.
  • Die Abholung erfolgt nach Termin für einen bestimmten Haushalt. Dieser Termin muss vom Erzeuger an einer bestimmten Stelle unter Angabe des zu entsorgenden Müllvolumens vereinbart worden sein.
  • Entsorgung auf einem Wertstoffhof. In einigen Kommunen kann Sperrmüll auch ohne Terminvereinbarung, flexibel abgegeben werden. Wie auch die anderen beiden Varianten, ist dies im Normalfall nicht kostenfrei.

Es ist besonders wichtig, dass Sie sich um den Sperrmüll richtig kümmern, da ein falsch entsorgter Kühlschrank kann bis zu 5.000€ Strafe bedeuten.


Kompost in der Wohnung und das Teebeutel Dilemma

Einen Kompost im Garten anzulegen ist nicht für jeden möglich. Einigen Leuten fehlt schlicht und einfach der Platz – oder der Garten – dazu. Doch organische Abfälle lassen sich auch auf kleinem Raum erfolgreich kompostieren. Der Bokashi–Eimer und der Wurmkompost funktionieren auf dem Balkon oder in der Wohnung und benötigen nur wenig Platz.

Bokashi: Die Idee des Bokashi-Eimers stammt aus Japan. Das Wort „Bokashi“ steht für „fermentiertes organisches Allerlei“. Wortwörtlich kann man den Eimer mit allen Abfällen anreichern, die in der Küche anfallen. Von Fleisch über Fisch bis hin zu Rüstabfällen (Gemüseschnipsel), alle organischen Abfälle werden darin entsorgt.

Wurmkiste: Bei dieser Form der Kompostierung wird meist eine Holzkiste verwendet, die mit Löchern ausgestattet wird. Durch die Löcher kann Wasser absickern und Feuchtigkeit nach außen dringen. Die Abfälle werden in der Kiste durch Kompostwürmer zersetzt und können mit Hilfe eines Siebs in Form von Humus geerntet werden. Und keine Sorge, in der Kiste darf der Kompostwurm stets als Haustier in jeder Mietwohnung gehalten werden.


Und wie entsorgt man nun einen Teebeutel?

Ganz korrekt wäre es, den Teebeutel aufzuschneiden, die Teeblätter in der Biotonne oder auf dem Kompost zu entsorgen und alles andere in den Restmüll zu geben. Wer das zu kompliziert empfindet, sollte den Teebeutel komplett im Restmüll entsorgen.


Urteile zum Thema Mülltrennung

Mieter einer Wohnanlage hatten ihre Abfälle immer wieder falsch getrennt. Der Vermieter musste den Müll daher regelmäßig kontrollieren und nachsortieren lassen. Die dadurch entstandenen Kosten legte er als Betriebskosten auf die Mieter um. Die Hausbewohner wollten nicht bezahlen, das Amtsgericht Frankenthal wies ihre Klage jedoch ab: Kosten für Überprüfung der Mülltrennung und für die Nachsortierung sind Betriebskosten. Vermieter sollen zudem nicht für das pflichtwidrige Verhalten ihrer Mieter haften müssen. (AZ 3a C 288/18).


Was kann ich tun wenn ein Nachbarn nicht trennen will?

Auch wenn eine richtige Mülltrennung vorgeschrieben ist, halten sich nicht immer alle Mieter daran und recyclen nicht. Wenn Sie mitbekommen, dass Ihr Nachbar seinen Müll stets falsch entsorgt, sprechen Sie ihn direkt an. Einigen ist nicht bekannt, welche Abfälle in welche Mülltonne gehören. Verbessert sich sein Verhalten bei der Mülltrennung dennoch nicht, können Sie mit anderen Nachbarn sprechen oder sich an die Hausverwaltung wenden. So vermeiden Sie, dass die Mehrkosten an Sie und Nachbarn, die den Müll richtig trennen, weitergegeben werden.


Der Natur und dem Geldbeutel zuliebe

Insgesamt ist es also besonders wichtig, Müll zu trennen. Nicht nur der Natur, sondern auch dem eigenen Geldbeutel zuliebe. Mit Mülltrennung kann man Ressourcen schonen, seine unmittelbare Umwelt sauber halten und dazu noch ein Vorbild für jüngere Generationen sein. Das ist besonders wichtig, denn wenn mit unserem Müll so umgegangen wird, wie bisher, läuft man in eine Sackgasse. Wir müssen weniger Müll produzieren und richtig Müll trennen. Sonst kann es ganz schnell dazu kommen, dass die Menge an Müll überhand gewinnt.