Nur durch eine gründliche Mülltrennung können wir effektives Recycling realisieren. Das ist uns allen klar. Doch bleibt es uns wirklich frei zu wählen, ob wir unseren Müll trennen, oder ist es nicht vielmehr eine Verpflichtung? Sollten diejenigen, die sich dem entziehen, mit Strafen rechnen müssen?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Seit 2015 gilt in Deutschland die Mülltrennungspflicht. Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) änderte sich alles. Es schreibt vor, Abfälle in Bioabfälle, Papier, Metall, Kunststoff und Glas zu trennen, „soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“. Wird der Müll nicht korrekt sortiert, hat die Müllabfuhr das Recht, die Tonne einfach ungeleert stehen zu lassen.
Im schlimmsten Fall begeht man mit unzureichender oder falscher Mülltrennung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Erstverstöße werden mit Geldstrafen zwischen zehn und 50 Euro geahndet, während Wiederholungstaten bis zu 5.000 Euro kosten können. Genauere Informationen zur Höhe der Strafe findet ihr hier: Bußgeldkatalog.
Es kann einfach erscheinen aber wer schonmal Müll getrennt hat, weiß ganz genau, dass es immer wieder Gegenstände gibt bei denen man sich fragt: Wie recycelt man das eigentlich?
Selbst wenn eine korrekte Mülltrennung vorgeschrieben ist, halten sich nicht alle Mieter daran und recyceln nicht ordnungsgemäß. Entdecken Sie, dass Ihr Nachbar seinen Müll kontinuierlich falsch entsorgt, sprechen Sie ihn direkt darauf an. Manche sind sich nicht bewusst, welche Abfälle in welche Mülltonne gehören. Sollte sich sein Verhalten bei der Mülltrennung daraufhin nicht verbessern, können Sie das Gespräch mit anderen Nachbarn suchen oder die Hausverwaltung informieren. So vermeiden Sie, dass die zusätzlichen Kosten auf Sie und andere Nachbarn, die den Müll korrekt trennen, umgelegt werden.
Alles, was nicht in die Restmülltonne passt und als ausgedienter Haushaltsgegenstand erkennbar ist, gehört zum Sperrmüll. Dasselbe gilt für Möbel, die in der Wohnung oder im Außenbereich genutzt wurden. Bei der Sperrmüllentsorgung unterscheidet man zwischen drei Varianten: