Mobbing durch Nachbarn – das sind Ihre Möglichkeiten

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von Daria Krauzowicz

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In diesem Ratgeber:

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Nicht alle Menschen haben ein gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn. Problematisch wird es dann, wenn eine Uneinigkeit in Belästigung oder gar Mobbing umschlägt. Ob eine geklaute Fußmatte, Hundekot vor der Tür oder anhaltender Lärm während der Ruhezeiten, Mobbing durch Nachbarn hat viele Gesichter. Dieser Ratgeber informiert Sie umfassend darüber, wie Sie mit Nachbarschaftsbelästigungen umgehen können. Sie erfahren, wie Sie sich verhalten sollten, wie Sie sich effektiv wehren können und welche rechtlichen Instrumente Ihnen zur Verfügung stehen.


Was wird unter Mobbing verstanden?

Unter Mobbing versteht man das Schikanieren, Quälen, Verletzen oder Beleidigen einer anderen Person über einen längeren Zeitraum hinweg. Besonders häufig sind Ruhestörungen, Streitigkeiten bis hin zu Tätlichkeiten, aber auch Belästigungen durch Müllablagerungen. Mobbing entwickelt sich meist in einem schleichenden Prozess. Oft lässt sich nicht mehr eindeutig feststellen, wann die Handlungen des Nachbarn zur Schikane geworden sind.

Es gibt verschiedene Auslöser, die dazu führen können, dass sich ein Nachbar dazu entschließt, seine persönliche Frustration durch konkrete Handlungen zum Ausdruck zu bringen und damit bewusst Schaden anzurichten. Die Ursache für Belästigungen durch Nachbarn liegt oft in Meinungsverschiedenheiten, die nicht beigelegt werden können. Ein typisches Beispiel ist der Fall, wenn ein Mieter einen bellenden Hund hat, der die anderen Nachbarn stört. Zu Meinungsverschiedenheiten kann es auch kommen, wenn nachbarschaftliche Pflichten wie die Treppenhausreinigung zwar erfüllt werden, diese aber nicht den Vorstellungen des Nachbarn entsprechen. Nährboden für Tyrannei sind auch Neid, Aggression und der Wunsch nach Selbstaufwertung.

Für Mobbing gibt es keinen eigenen Straftatbestand. Mobbinghandlungen können den Tatbestand der Beleidigung oder üblen Nachrede, der vorsätzlichen Sachbeschädigung oder des Hausfriedensbruchs erfüllen. Dies hängt von den Umständen und der Beweisbarkeit im Einzelfall ab.



Wie Sie auf Mobbing durch Nachbarn reagieren sollten

Wenn Sie unter der Boshaftigkeit Ihres Nachbarn leiden, brauchen Sie sich nicht gleich nach einer neuen Wohnung umzusehen oder gar Anzeige gegen Ihren Nachbarn zu erstatten. Vor allem Letzteres verschlimmert die Situation meist noch.

Folgende Vorgehensweise wird von Rechtsanwälten und Mieterschutzvereinen empfohlen:
1. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung, was erlaubt ist und was nicht. Wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und welches Verhalten des Nachbarn noch erlaubt ist, können Grundstückseigentümer bei der Gemeinde erfragen.
2. Suchen Sie anschließend das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Dabei ist es wichtig, dass Sie – egal wie verärgert Sie sind – respektvoll und höflich bleiben. Schuldzuweisungen und Vorwürfe sollten Sie vermeiden.
3. Wenn Ihr Nachbar Ihr Anliegen ignoriert, können Sie sich an den Vermieter wenden und ihm den Konflikt schildern. Zuvor sollten Sie in einem Protokoll festhalten, wann, wie oft und auf welche Weise Sie belästigt wurden. Am besten dokumentieren Sie dies auch mit Fotos.
4. Vermieter können sich an eine städtische Schiedsstelle wenden. Bei der Vermittlung zwischen den streitenden Parteien können sowohl der Vermieter als auch die Schiedsstelle behilflich sein. Außerdem kann der Vermieter den Verursacher schriftlich auffordern, sein Verhalten einzustellen. Nicht selten wird das Instrument der Abmahnung eingesetzt.

Spätestens dann, wenn alle diese Maßnahmen nicht helfen, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Viele Mobbing-Situationen können nur durch eine professionelle Beratung und/oder Mediation gelöst werden.


Mobbing unter Nachbarn – muss der Vermieter eingreifen?

Es ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Mieter seine Wohnung friedfertig und in Ruhe nutzen kann, ohne dass er darin durch das Verhalten von Nachbarn gestört wird. Die ungestörte Nutzung wird zweifelsohne durch Mobbing behindert. Voraussetzung ist, dass die nachbarlichen Beeinträchtigungen so intensiv sind, dass sie dem Mieter unzumutbar sind. Es kann nur anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden, wo und wann die Grenze überschritten ist.

Wird der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch Nachbarn nachweislich und erheblich beeinträchtigt, muss der Vermieter eingreifen. Der Vermieter kann sich aus einem Streit zwischen seinen Mietern, der den Hausfrieden stört, nicht einfach heraushalten. Unter Hausfrieden versteht man im Mietrecht die gegenseitige Rücksichtnahme unter Mietern, die ein geordnetes Zusammenleben überhaupt erst möglich macht. Im Mietrecht ist jeder Mieter und Vermieter verpflichtet, sich bei der Benutzung der Mieträume so zu verhalten, dass andere Mieter nicht mehr als unvermeidbar gestört werden. Aus dem Mietvertrag und der Hausordnung ergeben sich die gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten.

Die Art und Weise der Beseitigung der Störung ist Sache des Vermieters. Demnach können keine bestimmten Maßnahmen verlangt werden. Allerdings kann der Vermieter nur dann mit Erfolg gegen einen anderen Mieter vorgehen, wenn von den Betroffenen genau geschildert werden kann, was passiert ist.

Es ist oft schwierig, Beweise zu sichern. Störungen treten häufig nachts oder wenn man allein ist auf. Lassen Sie sich über die maßgeblichen Tatsachen und deren Beweisführung frühzeitig fachkundig beraten. Im Rahmen einer MieterEngel-Mitgliedschaft können Sie auf die Unterstützung erfahrener Partneranwälte zählen.


Sind Videos als Beweis für Hausfriedensstörungen zulässig?

Gerade wenn es um das Thema Mobbing durch Nachbarn geht, kommt der Beweisführung eine besondere Bedeutung zu. Viele Mieter stellen sich die Frage, ob Videos als Beweis für Hausfriedensstörungen zulässig sind und dabei helfen können, die feindseligen Handlungen des Nachbarn zu dokumentieren.

Videoaufnahmen sind in der Regel ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der gezeigten Person. Dieses Recht schließt auch das Recht am eigenen Bild mit ein. Unerlaubt oder heimlich aufgenommene Videos werden vor Gericht oft nicht als Beweismittel anerkannt. Nur in seltenen Fällen, zum Beispiel in einer Notwehrsituation, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Foto oder ein Video als Beweismittel zugelassen. Wenn das Interesse des Beweisvorlegers höher ist als das Recht der abgebildeten Person auf den Schutz ihrer Persönlichkeit, ist eine Zulassung grundsätzlich denkbar.


Abmahnung des Vermieters wegen Mobbing an den Verursacher

Zu den Maßnahmen, die ein Vermieter bei Mobbing durch einen Nachbarn ergreifen kann, zählt die Abmahnung des Verursachers. Die Abmahnung muss in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auftreten der Hausfriedensstörung erfolgen. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Störung bei einer späteren Kündigung nicht als wesentlich angesehen werden kann. Abmahnung und Abhilfefrist sind entbehrlich, wenn sie keinen Erfolg versprechen oder besondere Gründe eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn der Mieter die Erfüllung seiner Pflichten ernsthaft und endgültig verweigert.

Kommt es trotz Abmahnung immer wieder zu Störungen des Hausfriedens, so hat der Vermieter oder sein Rechtsanwalt auch die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen (§ 541 BGB). Je nach Sachverhalt kommt eine fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens nach § 569 Abs. 2 BGB in Betracht.

Das Vorliegen eines Kündigungsgrundes wurde von den Gerichten beispielsweise bei folgenden Störungen des Hausfriedens bejaht:
– Androhung von Gewalttätigkeiten
– Tätliche Angriffe gegen andere Mieter
– Häufige und intensive Störungen der Nachtruhe durch laute Musik und andere Geräusche


Mobbing durch Nachbarn – professionelle Beratung kann helfen

Mobbing durch Nachbarn kann eine sehr unangenehme und belastende Erfahrung sein. Doch es gibt Wege, wie man damit umgehen und es lösen kann. Der Schlüssel dazu liegt in einem respektvollen Umgang und der Suche nach friedlichen Lösungen. In größeren Städten gibt es Mobbing-Beratungsstellen bei der Polizei. Die Polizei kann jedoch oft nur allgemeine Ratschläge geben. Auch wenn Gespräche mit dem Nachbarn nicht fruchten und der Vermieter mit einer Abmahnung des Verursachers keine Änderung herbeiführen kann, sind noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

Wenn alle Stricke reißen, gibt es immer noch die Möglichkeit, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um professionelle Hilfe zu erhalten. Ein friedliches Zusammenleben in Ihrer Wohnung ist wichtig und es lohnt sich, dafür zu kämpfen. Fester Bestandteil der MieterEngel-Mitgliedschaft ist eine kostenlose Prüfung durch einen Partneranwalt sowie eine Beratung über das weitere Vorgehen.