Nicht jeder pflegt ein harmonisches Verhältnis zu seinen Nachbarn. Kritisch wird es, wenn Differenzen in Belästigung oder sogar Mobbing eskalieren. Ob es sich um eine gestohlene Fußmatte handelt, Hundekot vor der Wohnungstür oder anhaltenden Lärm während der Ruhezeiten – Mobbing durch Nachbarn kann viele Formen annehmen.
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Mobbing bezeichnet das gezielte Schikanieren, Quälen, Verletzen oder Beleidigen einer Person über einen längeren Zeitraum. Besonders häufig sind Ruhestörungen, handgreifliche Auseinandersetzungen, aber auch Belästigungen durch Müll. Mobbing entwickelt sich oft schleichend, sodass es schwierig sein kann, den Punkt zu bestimmen, an dem das Verhalten des Nachbarn zur systematischen Schikane wird. Es gibt verschiedene Auslöser für nachbarschaftliche Konflikte wie unbelegte Meinungsverschiedenheiten oft durch Lärm wie bellende Hunde verursacht. Auch unterschiedliche Vorstellungen von Pflichten wie Treppenhausreinigung können zu Streit führen ebenso wie Neid, Aggression und Selbstaufwertung. Es gibt keinen Straftatbestand für Mobbing; Handlungen können als Beleidigung, üble Nachrede, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch gelten abhängig von Umständen und Beweisbarkeit.
Wenn Sie unter der Boshaftigkeit Ihres Nachbarn leiden, sehen Sie sich nicht nach einer neuen Wohnung um oder erstatten Anzeige das verschlimmert meist die Situation. Folgende Vorgehensweise wird von Rechtsanwälten empfohlen:
Das grundlegende Recht im Mietverhältnis ist, dass der Mieter seine Wohnung ohne Störung durch Nachbarn genießen darf. Mobbing beeinträchtigt diese Nutzung erheblich. Die Störungen müssen so intensiv sein, dass sie unzumutbar sind; dies hängt von den spezifischen Umständen ab. Wird die Nutzung der Mietsache durch Nachbarn gestört, muss der Vermieter aktiv werden. Der Hausfrieden erfordert Rücksichtnahme für ein harmonisches Zusammenleben. Mieter und Vermieter sind verpflichtet, Beeinträchtigungen zu minimieren. Die Verantwortung für die Störungsbeseitigung trägt der Vermieter. Um erfolgreich gegen andere Mieter vorzugehen, sind detaillierte Berichte unerlässlich. Beweise zu sichern, gestaltet sich häufig als Herausforderung.
Gerade beim Thema Mobbing durch Nachbarn spielt die Beweisführung eine entscheidende Rolle. Viele Mieter fragen sich, ob Videos als Beweis für Hausfriedensstörungen zugelassen werden und somit die feindseligen Handlungen des Nachbarn dokumentieren können. Videoaufnahmen greifen meist in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person ein, welches auch das Recht am eigenen Bild umfasst. Heimlich oder unerlaubt aufgenommene Videos werden vor Gericht häufig nicht als Beweis anerkannt. Lediglich in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Notwehrsituationen, können unter bestimmten Bedingungen Fotos oder Videos als Beweis zugelassen werden. Ist das Interesse des Beweisvorlegers höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person, kann eine Zulassung grundsätzlich in Betracht gezogen werden.
Ein Vermieter kann bei Nachbarsmobbing den Verursacher abmahnen. Diese Abmahnung sollte zeitnah erfolgen, damit eine Kündigung später anerkannt wird. Eine Abmahnung ist unnötig, wenn sie erfolglos bleibt oder eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist, etwa bei ernsthafter Pflichtverletzung des Mieters. Trotz Abmahnung kann der Vermieter auf Unterlassung klagen oder fristlos kündigen bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens. Gerichte erkannten Kündigungsgründe bei: