Was tun, wenn der Mietvertrag plötzlich nicht mehr zu finden ist? Zum Glück bieten Hausverwaltungen Mietverträge heutzutage häufig als PDF-Datei an. Doch bei selbst heruntergeladenen Untermietverträgen oder kurzfristigen Mietverträgen in Papierform sieht die Sache oft anders aus. Aber welche Folgen hat ein verlorener Mietvertrag wirklich, und wie sollte man in einer solchen Lage vorgehen?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Der Mietvertrag und somit das Mietverhältnis gehen natürlich nicht „verloren“. Der Verlust des Vertragsexemplars beeinflusst weder die Gültigkeit des Mietvertrags noch die darin vereinbarten Bedingungen. Ein rechtsgültig abgeschlossener Mietvertrag bleibt bestehen und gültig, bis das Mietverhältnis gekündigt wird – dies gilt auch für befristete Verträge. Selbst spätere mündliche Änderungen oder Vereinbarungen ändern daran nichts. Der Verlust der schriftlichen Vertragsurkunde hat keinerlei Auswirkungen auf das bestehende Mietverhältnis.
Keine Sorge, falls Ihr Mietvertrag verloren sein sollte – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, ihn wiederzufinden! In der Regel erhalten Sie von Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter nach der Wohnungsbewerbung eine nicht unterschriebene Kopie des Mietvertrags als PDF per E-Mail. Diese „nicht validierte“ Kopie ist dennoch ein klarer Nachweis und dokumentiert die vereinbarten Vertragsbedingungen. Zudem bestätigt Ihre aktuelle Wohnsituation bereits das Bestehen des Mietverhältnisses. Selbst wenn weder eine digitale noch eine Originalversion des Vertrags verfügbar ist, besteht absolut kein Grund zur Besorgnis. Der Verlust des Mietvertrags hat keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsinhalte oder das Mietverhältnis – alles bleibt unverändert!
Verliert der Vermieter sein eigenes Vertragsexemplar, drohen ihm gravierendere Konsequenzen. Ohne Mietvertrag wird es für den Vermieter nahezu unmöglich, beispielsweise die Pflicht des Mieters zu Schönheitsreparaturen vor dem Auszug nachzuweisen. In diesem Fall muss er klar zeigen, dass er die Renovierungspflicht vertraglich dem Mieter übertragen hat. Denn nach der gesetzlichen Regelung obliegt es dem Vermieter, die Mietsache instand zu halten und die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, der den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Dies umfasst sowohl Schönheits- als auch Kleinreparaturen.
Bleiben Sie ruhig: Ihre Rechte und Wohnung sind gesichert. Kontaktieren Sie den Vermieter, um eine Kopie des Mietvertrags zu erhalten, die von beiden Parteien neu unterschrieben werden sollte. Teilen Sie dem Vermieter nicht mit, dass das Original verloren ist, falls rechtliche Schritte geplant sind. Prüfen Sie bei angespannter Beziehung den Vertrag genau auf mögliche Änderungen. Ein Foto oder Scan bei Vertragsunterzeichnung wäre ideal gewesen.
Viele kennen das Problem mit Vermietern, die Wünsche oder Pflichten verweigern. Will der Vermieter keine Einsicht in den Mietvertrag geben, können Zeugen helfen, die den Inhalt kennen. Oft sind bei der Übergabe Dritte anwesend oder Freunde/Familie haben den Vertrag gelesen. Wichtig: Zeugen dürfen nicht direkt am Mietverhältnis beteiligt sein.
Findet auch der Vermieter den Vertrag nicht, ist es fast unmöglich, den ursprünglichen Mietvertrag vollständig zu rekonstruieren. Ein neuer Vertrag schafft Rechtssicherheit und Klarheit, sofern beide zustimmen. Taucht der alte Vertrag später auf, hat der neue Vorrang und ersetzt den alten bei Abweichungen.