Vermieter stellt falsche Behauptungen auf?

Vermieter stellt falsche Behauptungen auf? - MieterEngel

Falsche Behauptungen von Vermietern

Oftmals neigen manche Vermieter dazu, unhaltbare Behauptungen aufzustellen, die den Mieter benachteiligen. Werden Sie als Mieter mit erfundenen Behauptungen konfrontiert, die als üble Nachrede gelten können? Oder erleben Sie gar Schikanen durch Ihren Vermieter?

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Vermieter stellt falsche Behauptungen auf?

Ahnungslose Mieter riskieren, ohne es zu wissen, Vereinbarungen zu schließen, die sie später teuer zu stehen kommen können. Mit unserer Beratung schützen wir Sie vor teuren Fehlern und ungerechtfertigten Forderungen.

Mieter müssen beim Auszug immer renovieren

Mieter sind nur dann verpflichtet zu renovieren, wenn dies eindeutig im Mietvertrag festgelegt ist. In vielen Fällen ist keine Renovierung erforderlich, beispielsweise wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde und keine Gegenleistung erfolgte. Ein Rechtsanwalt sollte die Wirksamkeit der Klausel in deinem Mietvertrag überprüfen. Viele rechtliche Entscheidungen sind schwer zu verstehen. Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, Arbeiten von einem Fachmann durchführen zu lassen, ist ungültig. Der Mieter darf die Wände auch selbst streichen.


Vermieter hat ein unbeschränktes Besichtigungsrecht

Auch der Vermieter ist verpflichtet, sich anzumelden und einen Termin zu vereinbaren, wenn er die Wohnung betreten möchte. Zudem benötigt er zwingend einen stichhaltigen Grund für seinen Besuch, sei es zum Verkauf der Wohnung oder zur Begutachtung von Mängeln. Nur bei unmittelbarer Gefahr darf der Vermieter die Ankündigung überspringen und die Wohnung sofort betreten.


Mängelbeseitigungen übernimmt immer der Mieter

Grundsätzlich muss der Vermieter für die Beseitigung von Mängeln wie Schimmel sorgen, es sei denn, der Mieter hat den Mangel selbst herbeigeführt. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mangel zu inspizieren, bei Bedarf einen Experten hinzuzuziehen und den Schaden beheben zu lassen. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Kleinreparaturklausel, die Mietern die Verantwortung für die Reparatur kleiner Schäden überträgt. Diese Klausel muss eine Höchstgrenze für die Reparaturkosten einzelner Maßnahmen und eine jährliche Kostenobergrenze festlegen. Andernfalls ist sie unwirksam, und der Vermieter muss die Kosten tragen.


Vermieter kann eine Untervermietung immer verbieten

Diese Aussage ist so nicht korrekt. Die selbständige Überlassung eines Wohnungsteils oder der ganzen Wohnung erfordert eine Genehmigung. Für die Untervermietung der ganzen Wohnung besteht kein Rechtsanspruch. Die Mitbenutzung durch bevorrechtigte Familienmitglieder wie Ehepartner, Kinder oder Eltern ist keine Untervermietung und bedarf keiner Zustimmung des Vermieters, jedoch ist eine Anzeige erforderlich. Ein zwingender Anspruch auf Untervermietung besteht bei berechtigtem Interesse des Mieters, z.B. Arbeitslosigkeit oder veränderte Familienstruktur. Richter betonten Mobilität und Flexibilität im Beruf. Verweigert der Vermieter die Zustimmung, wird er schadensersatzpflichtig.


Vermieter stellt falsche Behauptungen auf oder nötigt – das sollten Sie wissen

Die Hauptpflicht des Vermieters ist, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und zu erhalten. Üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung und Nötigung sind Straftaten. Eine Strafanzeige gegen den Vermieter ist möglich bei strafbarer Handlung. Leichtfertige Anzeigen ohne Beweise können unangenehme Folgen haben, bis zur Kündigung der Wohnung. Alle Umstände sind zu bedenken. Vor einer Anzeige sollte man anwaltlichen Rat suchen, um Risiken zu vermeiden.

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Mietvertrag vom Anwalt prüfen lassen

Das meiste hängt im Mietrecht vom Mietvertrag ab. Dementsprechend versuchen Vermieter häufig Klauseln, die für Mieter nachteilig sind, im Vertrag unterzubringen. Für Laien sind solche Fallen häufig schwer zu entdecken.