Mandatsbedingungen für Kunden ab dem 11.10.2017
1 Geltungsbereich
(1)
Diese Mandatsbedingungen gelten für alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen und Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Rechtsanwalt, an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.
(2)
Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
(1)
Gegenstand des Auftrags ist die im Rahmen der Beauftragung vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.
(2)
Der Rechtsanwalt führt alle Aufträge sorgfältig unter Beachtung der für ihn geltenden Berufsordnungen und Standesrichtlinien und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Mandanten bezogen durch.
(3)
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, im Rahmen seiner Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei ist er berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen. Entsprechend von Dritten oder von dem Mandanten gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft.
3 Schweigepflicht/Datenschutz
(1)
Der Rechtsanwalt ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen. Die MieterEngel GmbH, Petersburger Straße 37, 10249 Berlin ist mit der Durchführung des Auftrages, insbesondere als technischer Dienstleister, betraut und damit kein Dritter im Sinne dieser Bestimmung. Der Mandant befreit den Rechtsanwalt im Verhältnis zu MieterEngel zum Zwecke der technischen Abwicklung dennoch ausdrücklich von seiner Verschwiegenheitspflicht.
(2)
Andere Partneranwälte von MieterEngel, die während Krankheit oder Urlaub des Rechtsanwalts Vertretungsleistungen übernehmen, gelten ebenfalls nicht als Dritter im Sinne dieser Regelung. Der Mandant befreit den Rechtsanwalt im Verhältnis zu anderen Partneranwälten von MieterEngel zum Zwecke der Vertretung des Rechtsanwalts ausdrücklich von seiner Verschwiegenheitspflicht.
(3)
Der Rechtsanwalt ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
4 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt nach Kräften zu unterstützen und in seiner Sphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, ggf. auf Verlangen schriftlich, zur Verfügung zu stellen.
5 Vergütung/Haftung
(1)
Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses genannten Honorar, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(2)
Alle Honorarforderungen sind im Voraus zur Zahlung fällig. Auf Honorarforderungen sind Leistungen an Erfüllung Statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Rechtsanwalts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(3)
Die Haftung des Rechtsanwalts für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, wird auf 250.000,00 EUR begrenzt.
(4)
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsdurchführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
6 Kündigung
(1)
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.
(2)
Das Kündigungsrecht steht auch dem Rechtsanwalt zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
(3)
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7 Ausscheiden als Partneranwalt
(1)
Der Mandant ist mit der Übertragung des Mandats und der damit verbundenen Weitergabe seiner Daten an einen anderen Partneranwalt von MieterEngel einverstanden. Der Mandant entbindet den Rechtsanwalt zum Zwecke der Übertragung des Mandats ausdrücklich von seiner Schweigepflicht. Andere Partneranwälte im Sinne dieser Vorschrift sind: Rechtsanwalt Gabriel Fischer, Rechtsanwälte Christoph Bach und Manfred Lutz, Rechtsanwältin Frau Dr. Freiburg, Rechtsanwalt Stephan Rübben.
(2)
Sollte ein Anwalt neuer Vertragspartner werden, der bei Abschluss der Mandatsbestimmungen noch nicht Partneranwalt von MieterEngel war, hat der Kunde das Recht innerhalb 2 Wochen nach Anzeige des Wechsels, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
8 Schlussbestimmungen
(1)
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, diese Mandatsbestimmungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung der Mandatsbestimmungen wird der Mandant hierüber schriftlich, per E-Mail oder in ähnlicher Form in Kenntnis gesetzt. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt dabei als erteilt, sofern der Mandant der Änderung der Mandatsbestimmungen nicht binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Rechtsanwalt wird den Mandanten zusammen mit der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich auf diese Folge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Für den Fall, dass der Mandant seine Zustimmung zu den Änderungen verweigert, wird das Vertragsverhältnis noch bis zur Fertigstellung der aktuellen Anfrage zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Eine erneute Beauftragung wird dem Mandanten anschließend jedoch nur noch zu den jeweils aktuellen Mandatsbestimmungen angeboten.
(2)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen. Bei Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3)
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen der Mandatsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4)
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Rechtsanwalt dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
(5)
Sofern es sich bei dem Mandanten um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Rechtsanwalts. Erfüllungsort ist der Sitz des Rechtsanwalts.
Hat der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder hat der Mandant seinen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Mandatsbestimmungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Rechtsanwalts.
(6)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn diese Mandatsbestimmungen Lücken enthalten.