
Man gönnt sich eine Auszeit mit Kaffee und denkt „Endlich Wochenende!“, als plötzlich Hämmern, laute Musik die Ruhe stören. Dürfen die Nachbarn das? Mieter müssen nicht alle Geräusche hinnehmen, die die Grenzen der Wohnung oder des Grundstücks überschreiten.
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Wer ohne Grund großen Lärm verursacht und andere belästigt oder deren Gesundheit gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und setzt sich einem beträchtlichen Bußgeld aus. Ein Geräusch wird je nach Uhrzeit, Ort und Umgebung zur Lärmbelästigung. Altbauten unterliegen anderen Schallschutzvorschriften als Neubauten. In Deutschland existieren keine landesweit einheitlichen Ruhezeitenregelungen. Jedes Bundesland definiert, wann Mieter Rücksicht nehmen müssen. Typischerweise gilt die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 oder 7:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen gilt sie ganztätig. Eine festgelegte Mittagsruhe entfällt. Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz dürfen laute Gartengeräte nur zu festgelegten Zeiten verwendet werden.
Laut BMUV wird Lärm als unerwünschtes lautes Geräusch verstanden und subjektiv wahrgenommen, da Menschen Geräusche unterschiedlich empfinden. Die Lautstärke von Geräuschen ist messbar da es sich um Schwingungen in Form von Schallwellen handelt. Die Stärke wird in Dezibel (dB) gemessen. Je lauter, desto störender empfinden Menschen den Lärm. Lärm ist nicht immer lautes Geräusch. Auch kontinuierliche Geräusche wie von einer Pumpe oder einem Gebläse können trotz geringem Dezibel-Wert als störend empfunden werden.
Vermieter können Lärmschutzvorgaben in der Hausordnung verschärfen, z.B. mit Mittagsruhe. Mieter müssen diese Regeln einhalten. Manche Vermieter verlängern die Nachtruhe am Wochenende. Die Hausordnung gilt nur für das jeweilige Haus; unterschiedliche Regeln in Nachbarhäusern sind möglich.
Während Ruhezeiten sollten Geräusche auf Zimmerlautstärke sein. Das bedeutet nicht flüstern, sondern dass normale Wohngeräusche auch hörbar sind. Diese sollten außerhalb der Wohnung leise oder gar nicht mehr hörbar sein. Eine maximale Dezibelzahl ist gesetzlich nicht festgelegt. Das Landgericht Kleve entschied, dass Geräusche tagsüber nicht lauter als 40 Dezibel und nachts nicht lauter als 30 Dezibel sein dürfen. Überschreitet der Lärm diese Grenzen, ist er störend und muss bezüglich der Zumutbarkeit abgewogen werden.
Bei Lärmbelästigung durch Nachbarn sollten Mieter zuerst das Gespräch suchen. Ist es eine einmalige Party, kann man es tolerieren. Bei wiederholter Störung ohne Einsicht des Nachbarn kann man den Vermieter informieren. Ein Lärmprotokoll mit Datum, Zeit und Art der Störung hilft, das Problem nachzuweisen. Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung mängelfrei ist. Permanente Lärmbelästigung kann ein Mangel sein, weshalb der Vermieter handeln muss. Er kann den lauten Nachbarn abmahnen oder kündigen. Mieter können auch das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten. In vielen Städten kann Lärmbelästigung online gemeldet werden.
Besteht ein Dauerproblem durch lärmende Nachbarn trotz Eingreifen von Vermieter und Polizei, kann Mietminderung rechtens sein. Dies gilt auch bei mangelhafter Lärmdämmung. Entscheidend ist, ob objektive Lärmbelästigung vorliegt oder der Mieter überempfindlich reagiert. Dezibelwerte dienen als Richtwert. Ein Geräusch kann als Mangel gelten, auch wenn es die maximalen Dezibel unterschreitet. Das Amtsgericht Berlin gewährte einem Mieter 10% Mietminderung, da er das Urinieren des Nachbarn hörte. Der Sachverständige führte dies auf die Bauweise des Hauses zurück, die nicht verändert werden konnte. Wir haben auch eine Mietminderungstabelle veröffentlicht.