Fachanwältin für Miet- und Eigentumsrecht
Mittlerweile seit über 20 Jahren. Ich glaube, ich habe meine Zulassung im Jahr 2000 beantragt.
Das war – wie so oft – Zufall. Ein Kollege, den ich noch aus dem Referendariat kannte, war inzwischen Geschäftsstellenleiter einer örtlichen Mietervertretung. Ein Berater ist dort wegen Krankheit für längere Zeit ausgefallen und der Kollege musste die Lücke schnell schließen. Ich hatte mich gerade selbständig gemacht, aber natürlich noch wenige eigene Mandate. Die Anfrage kam mir also ganz recht. Ich sagte zu, obwohl ich bis dahin überhaupt keine Berührungspunkte mit mietrechtlichen Fragestellungen hatte. Ich baute den Bereich dann für meine Kanzlei weiter aus und machte 2012 den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Da ich, wie gesagt, schon für eine örtliche Mietervertretung gearbeitet habe, kann ich das gut vergleichen. Die Kommunikationswege sind bei MieterEngel viel effizienter genutzt. Die Fälle sind gut vorbereitet, man antwortet auf eine konkrete Fragestellung oder ein konkretes Problem. Im Mieterverein ist viel Zeit dabei verloren gegangen, die notwendigen Informationen zu ermitteln. Oft hat man sich gefragt, was das Mitglied eigentlich will. Dann fehlten oft wichtige Unterlagen, die mitgebracht werden sollten.
Bei MieterEngel gefällt mir ferner, das angenehme Arbeitsklima mit dem Team. Alle sind sehr freundlich und hilfsbereit. Das ist in der Anwaltsbranche nicht unbedingt üblich.
Mieterschutz ist Schutz der vertraglich schwächeren Partei vor Übervorteilung.
Das Mietrecht versucht beiden Parteien gerecht zu werden, den Mieter vor Obdachlosigkeit zu schützen, aber auch das Grundrecht des Vermieters auf Eigentum zu gewährleisten. Der Interessenausgleich ist kompliziert. Gesetze sind in einer für den “Normalbürger” nicht immer verständlichen Weise abgefasst. Es bedarf daher einer Art “Übersetzung” durch Rechtsanwälte. Wir erklären den Mietern ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten- wenn möglich allgemeinverständlich ohne juristisches Chichi.
MieterEngel und Mietervereine stellen ein niederschwelliges Angebot, insbesondere für Personen dar, die sich nicht unbedingt in eine Anwaltskanzlei trauen.
Nein, sicherlich nicht. Auch sind Mieter in Deutschland geschützter als in anderen Ländern.
Die Mieter haben aber leider nicht immer die Einsicht, dass sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Es ist doch eigentlich ganz normal, wenn man 10 Jahre eine Wohnung bewohnt hat und man das auch sehen kann, dass man diese Hinterlassenschaften für den nächsten Mieter entfernt. Das sehen die meisten Mieter nicht so. Auf der anderen Seite erwarten sie aber, dass der Vermieter alle 5 Jahre das Bad modernisiert.
Sowohl als auch. Rechtlich gab es eine Menge Reformen oder auch Urteile, die eher Pro-Mieter waren, denken wir an die Rechtsprechung zum Thema Schönheitsreparaturen aber auch Anforderungen an Mieterhöhungen oder Einführungen von Mietspiegeln in Gemeinden über 50.000 Einwohner.
Hingegen hat die Wohnungspolitik der letzten 5 Jahre sicherlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Wohnungsmarktsituation beigetragen. Sozialwohnungen wurden von den Kommunen an große Wohnungsunternehmen verkauft. Sie fehlen nun im Bestand.
Die Wohnungsunternehmen kümmern sich häufig nicht um den Zustand der Wohnungen. Sie sind rein renditeorientiert. So verkommen ganze Stadtteile und werden zu sozialen Brennpunkten. Im rein rechtlichen Bereich gab es sehr viele mieterfreundliche Urteile. Das Mietrecht ist in Teilen Mieterfreundlicher. Verschlechtert haben sich äußere Lebensbedingungen: steigende Energiekosten, fehlende günstige Wohnungen, Gentrifizierung, etc.
Nein. Das Problem ist sicherlich die Durchsetzung. Ist der Vermieter im Unrecht, ändert seine Ansicht aber nicht, muss der Mieter seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Er muss erst einmal in Vorleistung gehen und die Gerichtskosten einzahlen sowie einen Vorschuss für den Anwalt leisten. Das wollen die meisten Mieter aber nicht. Es folgt dann meist der Standardsatz: “Haben wir Mieter denn gar keine Rechte?” Doch, aber man muss sie eben auch durchsetzen.
Eindeutig Mieter. Wer seine Rechte kennt, kann das Beste aus dem Mietverhältnis rausholen. Das würde viele Probleme vermeiden.
Mietrecht bedarf daher einer Art “Übersetzung” durch Rechtsanwälte. Wir erklären den Mietenden ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten – wenn möglich allgemeinverständlich ohne juristisches Chichi.
Meistens sind es Kommunikationsprobleme. Sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite wird sich oft im Ton vergriffen. Dann macht die andere Seite gleich zu. Oft fehlt es aber auch an Professionalität. Es wird vergessen, dass es sich bei einem Mietverhältnis um ein Rechtsgeschäft und keine freundschaftliche Beziehung handelt. Will der Mieter z.B. die Belege der Nebenkostenabrechnung einsehen, ist der Vermieter beleidigt, weil man ihm “Mauschelei” unterstellt. Zahlt der Mieter seine Miete nicht oder nicht pünktlich, ist er beleidigt, wenn ihm der Vermieter das Mietverhältnis kündigt, ohne nicht zuvor noch dreimal an die ausstehende Miete zu erinnern.
Zum Glück nicht. Wahrscheinlich kann ich meine beruflichen Erfahrungen gut umsetzen, um Ärger zu vermeiden.
Es entwickelt sich immer weiter und steht nie still. Das macht es nicht langweilig.