Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht
Es gibt in Deutschland einen großen Bedarf an Rechtsberatung, da es hier sehr viele Mietende gibt. Die Quote ist im europäischen Vergleich sehr hoch.
Das Schöne am Mietrecht ist, dass es den Einzelfall und damit das Individuum in den Mittelpunkt stellt. Aufgrund der vielen individuellen Fallgestaltungen ist es aber auch ein bisweilen sehr Urteil-basiertes Rechtsgebiet.
Mieterschutz ist, wenn ich als Anwalt meinen Mandantinnen und Mandanten bei ihren Problemen aus dem Bereich des Mietrechts helfe. Dazu gehört sowohl die Aufklärung über Rechte und Pflichten und damit die Hilfe zur Selbsthilfe als auch am Ende natürlich die anwaltliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Internet und künstliche Intelligenz ermöglichen es heutzutage Mietenden rechtliche Beratung zu bekommen, die sie sich sonst möglicherweise nicht hätten leisten könnten. MieterEngel bietet genau hier einen Service und ein zeitgemäßes Tool mit niedrigschwelligen Zugang zur Beratung. Das hat mich sofort von der Idee überzeugt.
Das Mietrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 535 beschrieben. Damit ist es Teil des Zivilrechts. Es regelt das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
MieterEngel ist – genauso wie die Mietervereine – eine “Lobbyorganisation” für Mietende. Diese helfen Mietenden zunächst einmal dabei, Know-how zu bündeln und ein Anliegen selbstbewusst gegenüber dem Vermieter vorzutragen. Also in erster Linie geht es um Hilfe zur Selbsthilfe. Sollte dies einmal nicht ausreichend sein, vertreten Partneranwälte wie ich bei MieterEngel Mieterinnen und Mieter auch direkt gegenüber dem Vermieter.
Das Mietrecht ist vor allem deshalb ein wenig unübersichtlich, da es stets im Fluss ist und vieles sich aus der Rechtsprechung ergibt. Urteile vom BGH oder Oberlandesgerichten können hier richtungsweisend für das Verfassen zukünftiger Verträge und der Beurteilung bereits bestehender Verträge sein. Dadurch hängt die Frage, welche Rechte ein Mieter oder eine Mieterin hat, nicht nur davon ab, was vor zehn Jahren in den Mietvertrag geschrieben wurde, sondern auch, wie sich die Rechtslage seitdem entwickelt hat. Daher ergibt sich häufig die Notwendigkeit einer rechtlichen Unterstützung, die Anwälte und in Deutschland MieterEngel und Mietervereine leisten können.
Über lange Jahre waren etwa die Schönheitsreparaturklauseln ein Dauerthema bei den Gerichten. Dann hat nach vielen Jahren der Bundesgerichtshof dem im Großen und Ganzen einen Riegel vorgeschoben und am 18.03.2015 drei Urteile gefällt, nach denen wohl die Mehrheit der zuvor verwendeten Verträge so nicht mehr abgeschlossen worden wären. So war bspw. die Quotenabgeltungsklausel, d.h. eine Klausel, die besagt, dass ich unabhängig vom Zustand der Wohnung als Mieter eine Zahlung beim Auszug leisten muss, nur weil ich nicht frisch renoviert habe, für unwirksam bestimmt. Zuvor hatten sicherlich Millionen von Mietverträgen diese Klausel beinhaltet.
Aber auch jenseits der Schönheitsreparaturen gibt es Themen wie Tierhaltung, Kleinreparaturen, Ausschluss des Kündigungsrechts, undundund, bei denen sich – abhängig von der sich ändernden Rechtsprechung – immer wieder ungültige Klauseln finden lassen.
Eine positive Entwicklung der letzten Jahre ist die Einführung der Mietpreisbremse, und auch zu erwähnen ist die Einführung des Mietspiegels in vielen Städten, Gemeinden und Kommunen, sodass eine Einschätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Mietende einfacher möglich wird. Hier geht es um höhere Transparenz für Mietende deutschlandweit.
Eine Herausforderung der nächsten Jahre wird sicherlich, wie die Energiewende sozialverträglich umgesetzt werden kann. Hier brauchen wir einen Ausgleich, der für beide Seiten, sowohl Vermietende als auch Mietende tragbar ist.
Niemand ist vor Mietproblemen geschützt. Auch ich hatte in meiner letzten Dachgeschosswohnung nach starkem Gewitter einen Schaden an einem Dachziegel und das Wasser ist eingedrungen. Ich durfte dies dann dem Vermieter pflichtgemäß und unverzüglich mitteilen. Aber hier hat der Vermieter – der sehr unkompliziert war – damals schnell gehandelt. Ansonsten hatte ich bislang keine Probleme.
Zwischen Mieter und Vermieter verhärtet sich die Situation häufig dann, wenn mindestens eine der beiden Parteien falsche Vorstellungen von der rechtlichen Lage hat. Für den Mieter ist die einfachste Art herauszufinden, ob sie selbst oder der Vermieter Recht hat, die individuelle Situation und Sachlage mit jemandem wie mir zu besprechen.
Der klassische Mietstreit fängt auch häufig mit Kommunikationsproblemen an, bei welchen entweder der Mieter oder Vermieter von falschen Fakten ausgehen und mit falschen Erwartungen ein Gespräch beginnen. Auch hier kann eine Aufklärung über die tatsächlichen Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag und dem Gesetz oft Wunder bewirken.
Da ist eigentlich alles dabei, was das Mietrecht zu bieten hat: Nebenkosten, Kaution, Mängel, Kündigung, Hundehaltung, Abmahnungen, Mieterhöhungen oder auch Minderung.
Zunächst sollte man sich dessen bewusst sein, dass das, was man dort als erwachsener Mensch unterschreibt, im Normalfall erst einmal Gültigkeit hat und man daran gebunden ist. Daher sollte man aufmerksam durchlesen, was man denn tatsächlich unterschreibt. Ich hatte immer wieder Fälle, in denen ein Vertrag für ein zuvor unbesichtigtes Objekt unterzeichnet wurde. Das ist schon erstaunlich. Oder häufig werden Mieter auch von dem von ihnen unterzeichneten Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung überrascht.
In vielen Fällen ist das, was wir tun, Hilfe zur Selbsthilfe. Wir bieten Mietenden auf schnellstmögliche Art Zugang zu dem Wissen, das sie für die Kommunikation und die Durchsetzung ihrer eigenen Rechte brauchen.
Handlungsempfehlungen von einem Partneranwalt wie mir beinhalten eben auch ein bestimmtes Wissen und bestimmte Formulierungen, die Mietende dann in der Kommunikation mit dem Vermieter einsetzen können und damit auch schon einiges erreichen können. Das schafft bei den Mietenden ein gewisses Selbstbewusstsein.
Dass ich tatsächlich den Vermieter im Auftrag des Mieters anschreibe, kommt zwar vor, ist aber nicht immer wirklich notwendig. Oft reicht das von einem zuverlässigen Ansprechpartner vermittelte Know-how aus, um Kommunikationsprobleme zu lösen.
Ich darf jeden Tag für real existierende Personen real existierende Probleme lösen. Etwas Schöneres gibt es nicht. Ich helfe Menschen.