Ergänzende Bestimmungen für Upgrade/Hochstufung zur Mitgliedschaft Mietrechtsberatung Plus
1. AllgemeinesIn diesen ergänzenden Bestimmungen ist sowohl das Upgrade von der Mitgliedschaft Mietrechtsberatung Basis zur Mitgliedschaft Mietrechtsberatung Plus als auch das Produkt “Mitgliedschaft Mietrechtsberatung Plus” selbst geregelt. Das Produkt wird von ausgewählten Partneranwälten der MieterEngel GmbH angeboten. Die Anwälte nutzen den digitalen Service der MieterEngel GmbH, Bundesallee 221, 10719 Berlin, um das Produkt zu vermarkten und administrative Aufgaben zwischen Kunden und den beiden Anwälten so vorzubereiten, dass Fragen zielführend von den Anwälten beantwortet werden können. MieterEngel GmbH selbst erteilt keine Rechtsberatung. Diese Bestimmungen können jederzeit hier angeschaut, aufgerufen oder ausgedruckt werden. Dies ist auch nach Vertragsabschluss möglich.
2. Upgrade/HochstufungDurch die Buchung von 2 Schreiben vom Partneranwalt an den Vermieter/Verwalter/Nachbarn wird die bereits bestehende Mitgliedschaft Basis des Mitglieds zur MItgliedschaft Plus hochgestuft. Das Mitglied erhält ab diesem Zeitpunkt alle in der Mitgliedschaft Plus enthaltenen Leistungen der Partneranwälte, die im Folgenden näher beschrieben werden.
2. LeistungsumfangDieses Produkt richtet sich ausschließlich an private Mieter. Gewerbliche Mieter können das Produkt nicht nutzen. Die in dem Produkt enthaltenen Dienstleistungen sind hier https://mieterengel.de/uebersicht-der-produkte-bis-zum-10-10-2017/ definiert und an dieser Stelle ebenfalls benannt:
- – Online-Rechtsberatung durch den Vertragspartner zu Fragen rund um Mietangelegenheiten deutschlandweit
- – Mieter können innerhalb der Laufzeit des Vertrages telefonisch und schriftlich Fragen stellen
- – Mieter können den Vertragspartner beauftragen, bis zu 2 Schreiben direkt an den Vermieter / die Hausverwaltung zu schicken
Der Vertragspartner wird im Checkout benannt und ist stets ein zugelassener Anwalt / eine Kanzlei.
Nicht Teil der Dienstleistungen sind Vertretungen vor Gericht oder Beratung zu laufenden gerichtlichen Verfahren. Als Ergebnis erhält der Kunde bei Bedarf eine mündliche Beratung oder einen schriftlichen Bericht durch den Vertragspartner. Die MieterEngel GmbH ist befugt, die Fragen der Kunden bei Bedarf aufzunehmen und diese an die Anwälte weiterzuleiten. Auch administrative Aufgaben wie beispielsweise die Terminfestlegung für Telefongespräche, die Ablage von Mietverträgen, sowie der Versand von Rechnungen der Anwälte erfolgt durch die MieterEngel GmbH.
Ebenfalls im Leistungsumfang enthalten (sofern beim Mitglied auch schon in der MItgliedschaft Basis enthalten) ist eine Mietrechtsschutzversicherung. Bei einem Gerichtsverfahren übernimmt die Allianz Versicherung AG die Gerichtsgebühren, die Kosten für den Anwalt des Mieters und den Anwalt der Gegenseite (sollten der Mieter verpflichtet sein, diese zu tragen). Der Mieter muss im Versicherungsfall lediglich eine Selbstbeteiligung von €150 leisten. Die vollständigen Bestimmungen der Mietrechtsschutzversicherung sind unter https://mieterengel.de/rechtsschutzversicherung/ benannt. Der Gruppenrechtsschutz-Vertrag mit der Allianz endet am 31.03.2018. Sollte dieser Vertrag mit der Allianz Versicherung AG nicht verlängert werden, bleibt der jährliche Vertrag mit dem Partneranwalt bestehen.
3. Vergütung und Zustandekommen des VertragesDer Kunde zahlt für jedes Mitgliedsjahr nun einen jährlichen Betrag von 109 Euro (inkl. MwSt.). Die nächste Zahlung ist nach Ablauf des ursprünglich gebuchten Mitgliedschaftsjahres zu entrichten. Hat der Kunde die Mitgliedschaft Mietrechtsberatung Basis folglich im Januar 2017 geschlossen und im August 2017 das Upgrade vollzogen, wird der neue Mitgliedschaftsbeitrag von 109 Euro (inkl. MwSt.) wieder im Januar 2017 fällig. Das Upgrade kommt zustande wenn der Kunde auf den Button „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN“ geklickt hat (Zahlung per Überweisung) oder die Zahlung bei PayPal abschließt indem er auf „JETZT ZAHLEN“ klickt (Zahlung per PayPal). Die Zahlung der zusätzlichen Schreiben ist sofort fällig und – bei Zahlung per Überweisung – binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.
4. Dauer und Verlängerung des VertragesDer Kunde zahlt für jedes Mitgliedsjahr nun einen jährlichen Betrag von 109 Euro (inkl. MwSt.). Die nächste Zahlung ist nach Ablauf des ursprünglich gebuchten Mitgliedschaftsjahres zu entrichten. Das Produkt hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich das Produkt automatisch jeweils um weitere 12 Monate. Die Verlängerung des Vertrages findet statt, wenn er nicht wirksam gekündigt wurde. Die Kündigung des Vertrags ist beiden Seiten zum Ende eines Mitgliedsjahres mit einer Frist von 4 Wochen möglich.
5. AGB und MandatsbedingungenEntscheidet sich der Kunde für dieses Produkt, gelten weiterhin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MieterEngel GmbH, die hier einsehbar sind: http://www.mieterengel.de/agb/#agb
Zudem gelten weiterhin die Mandatsbedingungen, die die Zusammenarbeit zwischen Kunde und Anwalt regeln. Die Mandatsbedingungen sind hier einsehbar: http://www.mieterengel.de/agb/#mandatsbedingungen
Der Vertragspartner bietet den Kunden im Rahmen dieses Produktes die Beantwortung von Mietrechtsfragen an. Mietrechtsfragen sind alle Fragen, die im Rahmen des Mietvertragsverhältnisses zwischen dem Kunden als Mieter und seinem Vermieter auftreten, sowie Fragen, die den Kunden als Mieter generell betreffen.
Die Rechtsanfragen werden durch den Vertragspartner kurzfristig und in der Regel innerhalb einer Woche beantwortet. Das Mandatsverhältnis entsteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem im Checkout benannten Vertragspartner.
Ist der Kunde Mitglied und hat die jährliche Mitgliedsgebühr beglichen, kann er entweder über die MieterEngel GmbH schriftlich Fragen an den Vertragspartner formulieren oder (nach einem vom Vertragspartner bestätigten Telefontermin, der über die MieterEngel GmbH festgelegt wird) kurzfristig mit dem Vertragspartner telefonieren.
Der Vertragspartner ist bemüht Fragen umfassend zu beantworten und somit die uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen. Dennoch behalten sich MieterEngel GmbH der Vertragspartner vor, eine unverhältnismäßige Nutzung zu versagen. Dies gilt insbesondere bei einer sehr hohen Anzahl an Fragen, mehr als zwei Rückfragen zum selben Mietrechtsproblem und Fragen, die nicht im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis des Mitglieds stehen.