
Der Vermieter zählt oft nicht zu den gern gesehenen Besuchern in der Wohnung. Mieter versuchen häufig, eine Wohnungsbesichtigung zu vermeiden, während Vermieter ihr Eigentum im Blick behalten möchten. Doch wann hat der Vermieter tatsächlich das Recht einzutreten? Darf der Vermieter einfach in meine Mietwohnung kommen?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Wenn der Mieter auszieht, besteht auf beiden Seiten oftmals ein Interesse daran, dass festgestellt wird, ob der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Darunter fällt regelmäßig das Streichen und/oder Tapezieren der Wände und Decken, der Heizkörper sowie der inneren Fenster und Türen. Bei Teppichboden in der Mietwohnung tritt an die Stelle des Streichens der Böden eine Grundreinigung des Teppichs. Um den Zustand der Mietwohnung und die daraus resultierende Pflicht zur Durchführung der Arbeiten festzustellen, muss dem Vermieter die Gelegenheit gegeben werden, die Mieträume zu besichtigen. Auch hier muss er die Besichtigung allerdings rechtzeitig ankündigen, da in der Regel kein Bedarf zur Eile besteht.
Will der Vermieter verkaufen, haben potentielle Käufer natürlich ein Interesse daran, die Räumlichkeiten zu besichtigen. Leider bleibt es dann oft nicht bei einer Besichtigung, da sich immer wieder neue Käufer ankündigen. Hier muss der Vermieter natürlich auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen. Einige Gerichte entschieden daher, dass der Mieter die Besichtigungen auf einmal pro Woche beschränken darf.
Ein besonderer, eine Besichtigung rechtfertigender Grund liegt außerdem vor, wenn der Vermieter Bauarbeiten plant und zu diesem Zweck die Wohnung besichtigen muss. Es kann sich bei den Bauarbeiten um Modernisierungs- oder auch Reparaturarbeiten handeln. Sofern dies für die geplanten Arbeiten notwendig ist, kann der Vermieter hier auch von ihm beauftragte Handwerker, Architekten oder Elektriker zur Besichtigung mitbringen. Der Mieter hat das Recht auf rechtzeitige Ankündigung der Besichtigung durch den Vermieter, der Rücksicht auf die Verfügbarkeit des Mieters nehmen muss. Mehrere Besichtigungen sollten in einem Termin zusammengelegt werden, um den Mieter minimal zu stören.
Bei konkreten Anzeichen für eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung durch den Mieter kann der Vermieter die Wohnung grundsätzlich besichtigen, um sich ein Bild von der Lage zu machen. In vielen Fällen erhält der Vermieter Hinweise durch Nachbarn, die eine Besichtigung erforderlich machen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der berechtigte Eindruck entsteht, der Mieter würde die Mietwohnung beschädigen oder in einem gesundheitsschädlichen Zustand halten. Ist Gefahr im Verzug, kann der Vermieter von einer Ankündigung beim Mieter absehen und die Wohnung sofort besichtigen.
Dazu ist der Vermieter nicht berechtigt. Er hat dem Mieter vielmehr alle Schlüssel der Mietwohnung zu übergeben. Hat der Mieter Zweifel daran, darf er sogar das Türschloss austauschen, sofern es sich dabei um ein gleichwertiges handelt. Wir raten trotzdem, mit dem Vermieter zu kommunizieren, um eventuelle zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden.