Cannabis-Konsum in der Mietwohnung – das ist zu beachten

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In diesem Ratgeber:

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Die einen freuen sich, die anderen sind skeptisch. Seit dem 1. April ist es in Deutschland erlaubt, Cannabis zu konsumieren. Bis zu drei Cannabispflanzen darf jeder Erwachsene zu Hause anbauen. Häufig diskutiert wird vor allem der erlaubte Konsum auf öffentlichen Veranstaltungen und Volksfesten. Aber auch für das Zusammenleben in Miethäusern bringt die Legalisierung neue Herausforderungen mit sich. Obwohl viele Restriktionen aufgehoben wurden, müssen – ähnlich wie beim Tabakkonsum – gewisse Regeln eingehalten werden. Im Mietrecht sind einige Grenzen definiert, die eingehalten werden müssen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob der Konsum von Cannabis in der Mietwohnung erlaubt ist und welche Möglichkeiten Nachbarn haben, die sich gestört fühlen.


Anbau von Cannabis in der Mietwohnung – was ist erlaubt?

Seit dem 1. April 2024 ist es erlaubt, in der eigenen Wohnung, auf Balkonen oder Terrassen Cannabis anzubauen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und seit wenigstens sechs Monaten in Deutschland einen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Anbau, der Erwerb und der Besitz von Cannabis sind jedoch für Minderjährige weiterhin untersagt.

Jede Person darf höchstens drei weibliche Cannabis-Pflanzen züchten. Das bedeutet, in Haushalten mit mehreren Erwachsenen, wie bei Paaren oder in Wohngemeinschaften, können dementsprechend mehr Pflanzen legal gezüchtet werden. Zusätzlich ist es erlaubt, bis zu 50 Gramm Marihuana zuhause zu lagern und bis zu 25 Gramm außer Haus mitzuführen. Der Besitz von mehr als den erlaubten Mengen, bis zu 60 Gramm zuhause oder 30 Gramm unterwegs, wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Größere Mengen gelten als Straftat.

Für diejenigen, die nicht selbst anbauen möchten, besteht die Möglichkeit, sich bei Anbauvereinigungen als Mitglied zu registrieren. Diese Vereinigungen dürfen dann im gesetzlich erlaubten Rahmen die drei Pflanzen für ihre Mitglieder kultivieren und das Marihuana aushändigen.


Ist Cannabis-Konsum in der Mietwohnung erlaubt?

Das Rauchen von Cannabis in der eigenen Wohnung ist mit dem Zigarettenrauchen vergleichbar. Grundsätzlich ist es erlaubt, in der Wohnung sowie am offenen Fenster oder auf dem Balkon zu rauchen. Der Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung nicht pauschal im Mietvertrag untersagen, hat aber die Möglichkeit, es durch spezielle Vereinbarungen zu bestimmten Zeiten zu beschränken. Wer sich nicht an diese Abmachungen hält, riskiert eine Kündigung. Sollte der Rauch Schäden wie verfärbte Wände verursachen, ist der Mieter dafür verantwortlich und muss eventuell die Wände neu streichen.

Probleme können auftreten, wenn Rauch in das Treppenhaus zieht oder zu den Nachbarn auf den Balkon weht, denn dies verstößt gegen das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, kann die Installation von Lüftungs- oder Luftfiltersystemen hilfreich sein.

Auch auf gemeinschaftlich genutzten Flächen oder Spielplätzen, die zur Wohnanlage gehören, ist Rücksichtnahme geboten. Hier ist es ratsam, die Hausordnung zu beachten und gegebenenfalls mit dem Vermieter zu sprechen.


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Belästigung durch kiffende Nachbarn – so sollten Sie vorgehen

Wenn keine Lüftungsanlage vorhanden ist und der Cannabisgeruch als erhebliche Belästigung empfunden wird, können sich Mieter zur Wehr zu setzen. Bevor weitreichende Maßnahmen ergriffen werden, sollten betroffene Mieter zunächst das direkte Gespräch mit dem kiffenden Nachbarn suchen. Dabei ist es wichtig, auf die Auswirkungen seines Verhaltens auf die Umgebung hinzuweisen. Oft kann bereits durch dieses Gespräch eine Lösung erzielt werden. Sollte das Gespräch jedoch erfolglos bleiben oder der Nachbar sich uneinsichtig zeigen, besteht der nächste Schritt darin, den Vermieter über die Situation zu informieren.

Wenn der Geruch von Cannabis so intensiv ist, dass er die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, kann dies als Mangel der Mietsache gewertet werden. In solch einem Fall ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beheben und die Wohnqualität wiederherzustellen. Führt eine eindringliche Ermahnung nicht zum Erfolg, steht dem Vermieter das Instrument der Abmahnung zur Verfügung. Als letztes Mittel kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, wenn das rücksichtslose Verhalten anhält.


Vermieter wird nicht tätig – eine Mietminderung ist möglich

Ist der Cannabisgeruch aus der Nachbarwohnung so stark, dass die Wohnqualität beeinträchtigt wird, und unternimmt der Vermieter nichts dagegen, können Mieter eine Mietminderung in Betracht ziehen. Es ist aber wichtig, dass Mieter diesen Mangel zunächst schriftlich beim Vermieter anmelden. Minderungsquoten aufgrund von Geruchsbelästigungen durch Rauchen liegen üblicherweise zwischen 4 und 20 Prozent und könnten theoretisch auch auf Belästigungen durch das Kiffen angewendet werden. Mieter sollten jedoch nicht pauschal vorgehen, sondern sich im Zweifelsfall juristisch beraten lassen. Die künftige Rechtsprechung wird zeigen, ob dem Zusammenspiel von Cannabis und Mietrecht noch eine Sonderstellung zukommt.

Bei außergewöhnlich starker Belästigung durch den Cannabisgeruch gibt es weitere Handlungsalternativen: Ist der Nachbar extrem stark am Kiffen und es besteht der Verdacht auf unerlaubten Besitz oder Konsum in größeren Mengen, kann auch die Polizei informiert werden, da dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


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