Cannabis – Anbau und Konsum im Mietrecht nicht uneingeschränkt erlaubt

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In diesem Ratgeber:

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Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland legal. Privatpersonen dürfen nun bis zu drei Pflanzen zu Hause kultivieren. Die Mietwohnung kann somit zu einem kleinen Anbaugebiet werden. Gerade Mieter in Großstädten ziehen sich gerne in einen Kleingarten zurück, um ihr eigenes Stück Grün zu genießen. Da liegt der Gedanke nahe, den Anbau vielleicht aus der Wohnung in den Kleingarten zu verlegen. Aus rechtlichen Gründen ist das aber keine gute Idee. Welche Regeln in einem Kleingarten zu beachten sind und was Sie sonst noch zum Thema Anbau und Konsum von Cannabis in Mietwohnungen wissen sollten, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.


Cannabis im Kleingarten – was ist erlaubt?

Die Legalisierung von Cannabis hat diverse rechtliche Fragen aufgeworfen, die noch nicht vollständig geklärt sind. Eine davon betrifft den Anbau von Cannabis im Kleingarten. Laut Auskunft des Hanfverbands teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass dies in der Regel nicht zulässig sei.

Das Cannabisgesetz (CanG) legt fest, dass der private Anbau von Cannabis im Wohnbereich erlaubt ist. Allerdings zeigt ein Blick ins Bundeskleingartengesetz, dass Kleingärten nicht zum dauerhaften Wohnen gedacht sind. Daraus folgt, dass Kleingärten nicht die Anforderungen des § 9 Absatz 1 CanG erfüllen und somit der Anbau dort verboten ist. Eine Ausnahme besteht, wenn Personen bereits seit mehr als 40 Jahren, also vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes, dauerhaft im Kleingarten leben.

Losgelöst vom Anbauverbot stellt sich dann noch die Frage, ob man im Kleingarten Marihuana konsumieren darf. Grundsätzlich ist der Konsum auf privatem Gelände, also auch im Kleingarten, erlaubt.


Kann mein Vermieter mir das Kiffen verbieten?

Der Konsum von Marihuana in der eigenen Wohnung ist vergleichbar mit dem Rauchen von Zigaretten. Grundsätzlich darf in der Wohnung, am offenen Fenster oder auf dem Balkon geraucht werden. Es handelt sich um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache im Sinne von § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein generelles Rauch- und damit auch Kiffverbot kann der Vermieter daher nicht im Mietvertrag festschreiben. Allerdings kann es spezielle Vereinbarungen geben, die das Rauchen zu bestimmten Zeiten einschränken.

Problematisch ist es, wenn der Rauch ins Treppenhaus zieht oder zum Nachbarn auf den Balkon weht, da dies gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstößt. Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, können Lüftungs- oder Luftfilteranlagen installiert werden. Rücksichtnahme ist auch auf Gemeinschaftsflächen oder Spielplätzen innerhalb der Wohnanlage erforderlich. Hier empfiehlt es sich, die Hausordnung zu beachten und gegebenenfalls mit dem Vermieter Rücksprache zu halten.


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Ist Cannabiskonsum ein Kündigungsgrund?

Vor der Legalisierung konnte der Konsum von Cannabis in einer Mietwohnung einen Kündigungsgrund darstellen. Schließlich war der Besitz und Konsum von Marihuana illegal und verstieß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Einzelfall war sogar eine fristlose Kündigung durch den Vermieter gerechtfertigt. Seit dem 1. April 2024 hat sich die Situation mit der Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) grundlegend geändert. Nun ist der Konsum von Gras in der eigenen Wohnung grundsätzlich erlaubt. Er stellt somit keinen originären Kündigungsgrund mehr dar.

Allerdings müssen bestimmte Einschränkungen hingenommen werden. Verursacht der Cannabiskonsum erhebliche Belästigungen für die Nachbarn, beispielsweise durch intensiven Geruch oder Lärm, kann dies als Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme angesehen werden. In solchen Fällen haben Vermieter die Möglichkeit, Abmahnungen zu erteilen. Sollten diese ohne Wirkung bleiben, ist eine Kündigung als letzte Maßnahme denkbar.


Was hilft gegen Grasgeruch in der Wohnung?

Wer Streit mit den Nachbarn vermeiden will und/oder Wert auf einen dezenten Geruch in der Wohnung legt, kann dem Grasgeruch mit verschiedenen Mitteln entgegenwirken. Räucherstäbchen setzen starke aromatische Stoffe frei, die den Geruch von Marihuana effektiv maskieren. Besonders wirksam sind Düfte wie Sandelholz, weißer Salbei und Palo Santo. Für diejenigen, die den Duft von Räucherstäbchen ablehnen, aber dennoch eine natürliche Lösung bevorzugen, sind ätherische Öle eine gute Alternative. Öle wie Rosmarin, Eukalyptus, Lavendel und Zitrusfrüchte, verwendet in einer Aromalampe, können ebenfalls den Marihuanageruch kaschieren.

Luftreiniger bieten eine effektive Methode zur Geruchsbeseitigung, indem sie die Luft durch Fein- und Aktivkohlefilter führen. Diese Filter entfernen nicht nur Terpene, sondern fangen auch einige potenziell schädliche Substanzen aus dem Passivrauch ab. Zusätzlich sind spezielle Produkte wie Gele und Sprays erhältlich, die darauf ausgelegt sind, Grasgerüche zu neutralisieren. Die Anwendung dieser Produkte ist sehr benutzerfreundlich. Sprays werden direkt in die Luft gesprüht. Gele, häufig in kleinen Würfeln verpackt, müssen nur geöffnet werden, um zu wirken.


Cannabisgesetz – erste Änderungen bereits vorgenommen

Der Bundesrat hat die Anfang Juni 2024 vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Cannabisgesetz bestätigt, welche den Ländern mehr Flexibilität und Handlungsspielraum in Bezug auf Anbauvereine gewähren. Die Länder haben nun die Möglichkeit, die Genehmigung von Anbauflächen zu verweigern, wenn diese zu nah an den Flächen eines anderen Anbauvereins liegen oder direkt angrenzen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Bildung von großen, plantagenähnlichen Anbauflächen zu verhindern.

Änderungen gibt es auch bei der behördlichen Überwachung der Erzeugergemeinschaften: Statt jährlicher Kontrollen sind nur noch regelmäßige Überprüfungen erforderlich. Diese Änderung folgt der Kritik der Cannabisvereine an mangelnder Planungssicherheit und unklaren Regelungen seitens der Behörden.

Die Überprüfung des seit dem 1. April geltenden Gesetzes wurde ebenfalls ausgebaut. Bei der ersten Evaluation, die 18 Monate nach Inkrafttreten stattfindet, wird nicht nur die Wirkung auf den Kinder- und Jugendschutz beleuchtet, sondern auch die Mengen, die im Besitz der Cannabisvereine sind und weitergegeben werden. Zudem ist geplant, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Weiterbildungsprogramme für Fachkräfte der Suchtprävention entwickelt, um deren Kompetenzen zu stärken.


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