Ausblick 2024 – das ändert sich für Mieter im neuen Jahr
In diesem Ratgeber:
- Vorzeitige Anhebung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme
- Erhöhung der CO₂-Steuer – ein weiterer Heizkostenfaktor
- Neues Heizungsgesetz – Modernisierungsumlage möglich
- TV-Anschluss – ab Juli 2024 zahlen Mieter den Anschluss selbst
- Mietspiegel – neue Verpflichtung für Städte mit über 50.000 Einwohnern
- Balkon-Solaranlagen – Rechte der Mieter sollen gestärkt werden
Zu Beginn des Jahres 2024 stehen Mieter in Deutschland vor einer Reihe von signifikanten Änderungen, die sowohl ihre Kosten als auch ihre Rechte betreffen. Von der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme über das neue Heizungsgesetz bis hin zu mieterfreundlichen Änderungen bei Balkon-Solaranlagen sind viele Bereiche betroffen. Dieser Ratgeber beleuchtet die wesentlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf Mieter.
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Vorzeitige Anhebung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme
Ab Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme wieder auf 19 Prozent angehoben. Die Erhöhung erfolgt damit früher als ursprünglich für April 2024 geplant.
Diese Maßnahme stößt bei der Wirtschaft auf Kritik. Sie argumentiert, dass dies eine zusätzliche finanzielle Belastung für Unternehmen und private Haushalte darstelle, zumal die Energiekosten bereits deutlich gestiegen seien. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer würde diese Situation noch verschärfen.
Die Bundesregierung begründet ihren Vorstoß damit, dass die Gaspreise in den letzten Monaten gesunken seien. Dies mache die zuvor geplante Entlastung überflüssig. Diese Entscheidung betrifft indirekt auch Mieter, die Fernwärme beziehen, insbesondere wenn die Wärmeversorgung in den Kraftwerken mit fossilen Brennstoffen erfolgt.
Erhöhung der CO₂-Steuer – ein weiterer Heizkostenfaktor
Seit dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft, das eine CO₂-Steuer auf Öl und Gas beinhaltet. Im Jahr 2021 lag diese Steuer bei 25 Euro pro Tonne CO₂ und wird jährlich erhöht. Die Höhe der Kosten für den einzelnen Bürger hängt direkt von der Menge der von ihm verursachten CO₂-Emissionen ab, zum Beispiel durch Autofahren oder Heizen. Das Ziel dieser Abgabe ist es, den Klimawandel und die Versauerung der Ozeane durch einen höheren Preis für CO₂-Emissionen zu bekämpfen. Die geplante Erhöhung für 2023 wurde aufgrund der Energiekrise ausgesetzt.
Ab dem 1. Januar 2024 steigt die CO₂-Steuer in Deutschland für Heizöl, Gas und Diesel auf 40 Euro pro Tonne. Dadurch erhöhen sich die Kosten im Jahr 2024 für einen Liter Heizöl um 14,25 Cent und für eine Kilowattstunde Erdgas um 1,045 Cent.
Neues Heizungsgesetz – Modernisierungsumlage möglich
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bezeichnet, wurde vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle neu eingebauten Heizsysteme mindestens zu 65 % auf erneuerbaren Energien basieren. Diese Vorgabe wird in Neubaugebieten sofort ab dem Stichtag wirksam. Für bereits bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete gibt es verlängerte Übergangsfristen. In Städten mit einer Bevölkerungszahl über 100.000 wird der Einsatz umweltfreundlicher Heizsysteme spätestens ab dem 30. Juni 2026 Pflicht. Für kleinere Städte tritt diese Regelung ab dem 30. Juni 2028 in Kraft. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden, sofern sie noch funktionstüchtig sind oder repariert werden können.
Vermieter haben die Möglichkeit, bis zu 10 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen, müssen jedoch erhaltene staatliche Fördermittel von dieser Summe abziehen. Wenn keine Fördermittel in Anspruch genommen werden, ist die Umlage auf 8 % begrenzt. Zusätzlich ist die Höhe der Umlage für Modernisierungen auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat limitiert.
Für Wärmepumpen gilt eine besondere Bestimmung: Vermieter dürfen die Kosten nur dann vollständig auf die Mieter umlegen, wenn die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von über 2,5 hat. Liegt die Jahresarbeitszahl darunter, ist nur eine Umlage von 50 Prozent erlaubt. Diese Regelung dient dem Schutz der Mieter vor hohen Kosten durch eine ineffiziente Wärmepumpe in einem nicht sanierten Mietshaus.
TV-Anschluss – ab Juli 2024 zahlen Mieter den Anschluss selbst
Bis zum 30. Juni 2024 ist es Vermietern gestattet, die Kosten für Kabelfernsehen als Teil der Betriebskosten an ihre Mieter weiterzugeben. Dies gilt unter der Bedingung, dass die Infrastruktur für das Kabelfernsehen bereits bis zum 1. Dezember 2021 installiert war und im Mietvertrag festgelegt ist, dass der Mieter diese Betriebskosten trägt.
Nach dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter nur noch die Kosten für den Betriebsstrom der Kabelfernsehanlagen und, falls vorhanden, die Wartungskosten für Gemeinschaftsantennenanlagen auf die Mieter umlegen. Mieter, die auch in Zukunft Kabelfernsehen nutzen möchten, müssen sich ab dem Stichtag selbst um einen Anschluss kümmern.
Mietspiegel – neue Verpflichtung für Städte mit über 50.000 Einwohnern
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in allen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern qualifizierte Mietspiegel angewendet werden. Diese sind sowohl bei Neuvermietungen als auch bei Mieterhöhungen verbindlich. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten dürfen und ihre Mietforderungen entsprechend der Marktlage anpassen müssen. Mieter profitieren von dieser Reform, da sie bei Neuvermietungen und Mieterhöhungen auf den Mietspiegel verweisen können, um überhöhte Mietforderungen abzuwehren.
Die Erstellung von Mietspiegeln obliegt den Kommunen. Ziel der Reform ist es, die Mietpreise in Deutschland zu stabilisieren und gleichzeitig für mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen. Die genauen Auswirkungen der Reform auf die Mietpreisentwicklung sind noch ungewiss, es wird jedoch allgemein erwartet, dass die Mieten in den meisten Städten weiter steigen werden.
Balkon-Solaranlagen – Rechte der Mieter sollen gestärkt werden
Mit Balkon-Solaranlagen können Mieter bis zu 20 Prozent ihres Haushaltsstroms selbst erzeugen und so ihre Stromkosten senken. Im Rahmen der Energiewende plant die Bundesregierung bis 2024 eine Vereinfachung der Regelungen für diese kleinen Stromerzeugungsanlagen.
Ein wesentlicher Punkt dieser Vereinfachung ist die Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber. Stattdessen soll eine Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur ausreichen. Die Einspeiseleistung soll von 600 auf 800 Watt und die maximale Leistung der Solarzellen auf 2000 Watt angehoben werden. Außerdem sollen Balkonkraftwerke als „privilegierte Maßnahme“ eingestuft werden, sodass es für Vermieter schwieriger wird, deren Installation zu untersagen. Die Wirksamkeit dieser Regelung hängt von der Zustimmung des Bundestages ab und wird daher voraussichtlich nicht vor dem zweiten Quartal 2024 eintreten.
Zusammenfassung – das Wichtigste im Überblick
Auf die folgenden Änderungen können sich Mieter in 2024 einstellen:
– Mehrwertsteuererhöhung bei Gas und Fernwärme ab Januar 2024 auf 19 %.
– Erhöhung der CO₂-Steuer für Heizöl, Gas und Diesel auf 40 Euro pro Tonne.
– Neues Heizungsgesetz (GEG) tritt ab 2024 in Kraft, fordert 65 % erneuerbare Energien in neuen Heizungsanlagen. Vermieter können bis zu 10% der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen.
– Kabelfernsehkosten können ab Juli 2024 nicht mehr auf Mieter umgelegt werden.
– Einführung qualifizierter Mietspiegel in Städten über 50.000 Einwohnern.
– Vereinfachung der Bestimmungen für Balkon-Solaranlagen.
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