Frage zum Mietrecht? – Mit diesen Anwaltskosten müssen Sie rechnen
In diesem Ratgeber finden Sie:
- Was macht ein Anwalt für Mietrecht?
- Wie berechnen sich Anwaltskosten?
- Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant
- Vergütung anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
- Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt
- Kosten für gerichtliche Vertretung
- Gerichtskosten und Prozesskosten
- Wer trägt die Anwaltskosten?
Rechtsanwälte sind teuer. Davon sind viele überzeugt und scheuen deshalb auch bei schwerwiegenden rechtlichen Problemen den Weg zum Anwalt. Lesen Sie in diesem Ratgeber, mit welchen Kosten Sie bei einer Anwaltsberatung für Mietrecht tatsächlich rechnen müssen, wie sich die Anwaltskosten zusammensetzen und wie Sie hohe Kosten sparen können.
Was macht ein Anwalt für Mietrecht?
Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes für Mietrecht ist es Mietern und Vermietern zu ihrem Recht zu verhelfen. Er kann Mietparteien beraten, vertreten oder vermittelnd als Mediator tätig werden. Wenn ein Mieter oder Vermieter einen Anwalt beauftragt, wird er zum Mandanten des Rechtsanwalts. Zu den typischen Aufgaben des Anwalts für Mietrecht gehören:
- Außergerichtliche Beratung
- Schriftverkehr im Namen des Mandanten
- Prüfen und Aufsetzen von Verträgen
- Prüfungen von Abrechnungen
- Verfassen von Gutachten
- Vertretung vor Gericht
- Mediation (Streitschlichten)
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Wie berechnen sich Anwaltskosten?
Ein Rechtsanwalt hat zwei Möglichkeiten seine Leistungen mit dem Mandanten abzurechnen. Er kann im Vorfeld eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen, dann zahlt der Mandant entweder einen festgelegten Stundensatz, oder einen vorab vereinbarten Festpreis. Die andere Möglichkeit um die Anwaltskosten zu bestimmen ist es, die Leistung anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen.
Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant
Wenn Anwalt und Mandant für die Beratung einen festen Preis vereinbaren, ist diese Vergütungsvereinbarung auf jeden Fall bindend. Das gilt auch dann, wenn sich der Fall komplizierter gestaltet und der Rechtsanwalt mehr Zeit aufbringen muss, als erwartet. Der Abschluss einer Honorarvereinbarung kann für den Anwalt dementsprechend unter Umständen ein Minusgeschäft bedeuten.
Viele Mandanten wollen jedoch böse Überraschungen in Form von hohen Rechnungen vermeiden und möchten deshalb schon vor der Beratung wissen, wieviel sie die Lösung ihres Problems genau kosten wird. Rechtsanwälte kommen deshalb kaum darum herum, ihre Leistung auch unter einer festen Vergütungsvereinbarung anzubieten und so die Anwaltskosten nur einmal klar bestimmen zu müssen.
Vergütung anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz soll die Kosten für eine Rechtsberatung transparent und nachvollziehbar machen. Wie viel der Anwalt für Mietrecht berechnen kann, hängt von der Höhe des Streitwerts ab. Der Streitwert (Gegenstandswert) ist der Geldbetrag, um den es bei der Rechtsangelegenheit geht. Für Laien ist der Streitwert einer Mietrechtsangelegenheit nicht immer leicht abzuschätzen.
Beispiele für Streitwerte im Mietrecht:
- Mieterhöhung: 12-mal die zusätzlich geforderte Miete
- Kündigung: 12-mal monatliche Nettomiete
- Prüfung der Nebenkostennachforderung: 1/3 der Gesamtrechnungssumme (AG Berlin-Mitte Az. 11 C 194/10)
- Untervermietung: 12-mal der monatliche Gewinn
- Mietminderung: 42-mal angemessene monatliche Mietminderung (BGH Az. VIII ZR 43/15).
Je nach Streitwert wird eine bestimmte Gebühr fällig. Ausführliche Rechtsanwaltsgebührentabellen finden sich in Anlage 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühr multipliziert der Anwalt bei der Rechnungserstellung – je nach Tätigkeit – mit einem bestimmten Abrechnungsfaktor zwischen 0,5 und 2,5. Bei der außergerichtlichen Vertretung wird in der Regel der Faktor 1,3 fällig. Einen höheren Faktor darf der Anwalt nur verwenden, wenn seine Tätigkeit besonders zeitaufwändig oder kompliziert war.
Beispiele für Gebühren
- Streitwert 500€: Gebühr 45€
- Streitwert 1000€: Gebühr 80€
- Streitwert 2500€: Gebühr 201€
- Streitwert 5000 €: Gebühr 303€
- Streitwert 10.000€: Gebühr 558€
Ist der Streitwert bekannt, lassen sich die voraussichtlichen Anwaltskosten mithilfe eines Anwaltskostenrechners (RVG-Rechner) online ausrechnen. Lässt sich ein Mieter beispielsweise in einer Mietrechtsangelegenheit mit einem Streitwert von 2.500 Euro beraten, muss er eine Rechnung in Höhe von 334,75 Euro erwarten. Das Anwaltshonorar berechnet sich wie folgt:
201,00€ x 1,3 (Gebühr x Abrechnungsfaktor)
———————————————————
261,3€ (Geschäftsgebühr)
+ 20,00€ (Post-Pauschale)
+ 53,45€ (19% MwSt.)
———————————————————
334,75 € (Anwaltshonorar)
Die Zahlen sprechen für sich. Rechtsberatung kann von teuer bis sehr teuer werden. Manfred Lutz Fachanwalt für Mietrecht hält MieterEngel für eine genauso gute aber günstigere Alternative: „MieterEngel ist eine kostengünstige Möglichkeit, qualifizierte Rechtsauskunft zu erlangen. Die Alternative ist ja eine Erstberatung beim Anwalt für 190 € plus Mehrwertsteuer. Der Basispreis bei MieterEngel von 89 €. Er beinhaltet Beratungen zu allen Mietproblemen, plus eine Handlungsempfehlung danach in einer Art Kurz-Gutachten. Das ist schon ein gutes Angebot.“
Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt
Um teure Überraschungen zu vermeiden, sollte schon im Vorfeld der Erstberatung geklärt werden, welche Anwaltskosten der Mandant für ein erstes Beratungsgespräch erwarten muss. Eine kostenlose Rechtsberatung kann man in der Regel nur erwarten, wenn man einen Beratungshilfeschein vorlegen kann. Den erhalten einkommensschwache Rechtssuchende unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Amtsgericht. Viele Mietende versuchen die durch den Vermieterstreit entstehenden Kosten zu ersparen und lesen in Foren oder googeln ihre Rechte. Fachanwalt Christoph Bach rät davon ab, wenn man sichere Antworten auf Mietrechtsfragen sucht: „Es käme ja auch keiner auf die Idee, sich im Internet eine Operation anzuschauen und dann selber einen Schnitt zu setzen. Ähnlich ist es auch mit dem Fachanwalt. Das sind viele Jahre Ausbildung, die man sich als Laie eben nicht schnell anlesen kann.“
Kosten für gerichtliche Vertretung
Kommt es trotz der außergerichtlichen Beratung zu einem Prozess, kommen weitere Anwaltskosten auf den Mandanten zu: Für die Vertretung vor Gericht muss eine Verfahrensgebühr, sowie eine Terminsgebühr bezahlt werden. Die Verfahrensgebühr wird mit dem Faktor 1,3 abgerechnet, die Terminsgebühr mit dem Faktor 1,2. Hat der Mandant für die außergerichtliche Beratung bereits Kosten auf sich genommen, werden diese in der Regel mit einem Faktor von 0,5 von der Verfahrensgebühr abgezogen.
Bei einem Streitwert von 2.500 Euro kann der Mandant bei einem Gerichtsprozess in erster Instanz Anwaltskosten von etwa 466,30 Euro erwarten. Die Rechnung in einem Anwaltskostenrechner sieht ungefähr wie folgend aus:
261,30€ (Verfahrensgebühr (= Gebühr x Faktor 1,3))
-130,65€ (Anrechnung der außergerichtlichen Beratung)
———————————————————
130,65€ (Zwischensumme)
+241,20€ (Termingebühr (= Gebühr x Faktor 1,2))
———————————————————
371,85€ (Zwischensumme)
+ 20,00€ (Postpauschale)
+ 74,45€ (19% MwSt.)
———————————————————
466,30€ (Anwaltshonorar für die gerichtliche Vertretung in erster Instanz)
Gerichtskosten und Prozesskosten
Die Kosten für den gesamten Prozess belaufen sich jedoch weit höher. Für den gegnerischen Anwalt für Mietrecht werden ebenfalls Verfahrens- und Terminsgebühren fällig. Sie werden mit denselben Abrechnungsfaktoren von 1,3 beziehungsweise 1,2 berechnet. Für die Gerichtskosten wird in der Regel die dreifache Gebühr fällig. Die Kosten für den gegnerischen Anwalt belaufen sich bei einem Streitwert von 2.500 Euro auf 621,78 Euro. Die Gerichtskosten betragen 324,00 Euro. Die gesamten Prozesskosten belaufen sich damit auf 1.412,08 Euro.
Prozesskosten können online mit Hilfe eines Prozesskostenrechners eingeschätzt werden. Der Gerichtskostenrechner gibt jedoch nur Auskunft über Kosten, die im Zivilrecht entstehen können. Bei straf- oder arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten werden die Gebühren anders berechnet. Wer die Kosten für den Prozess zu tragen hat, hängt davon ab, wer den Prozess gewinnt. In der Regel muss der Verlierer Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, sowie die Gerichtskosten übernehmen.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Wenn ein Mandat einen Anwalt mit außergerichtlicher Beratung oder gerichtlicher Vertretung beauftragt, geht er einen Vertrag mit seinem Rechtsanwalt ein und verpflichtet sich dementsprechend den Rechtsbeistand für seine Tätigkeiten zu bezahlen. Auch, wenn der Verlierer des Prozesses am Ende dazu verurteilt wird die gesamten Kosten zu tragen, muss der Gewinner für seine Anwaltskosten zunächst selbst aufkommen. Er hat jedoch danach einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Kosten für den eigenen Anwalt von der unterlegenen Seite zurückerstattet zu bekommen.
Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung die Anwaltsgebühren in jedem Fall übernehmen wird. Stattdessen sollten Versicherungsnehmer vorab eine sogenannte Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung einholen und abklären, dass die Anwaltskosten von der Versicherung getragen werden.
Kann es sein, dass der Vermieter die Anwaltskosten bezahlen muss?
Wer außgergerichtlich einen Anwalt beauftragt, muss ihn erst einmal bezahlen. Mieter oder Vermieter können aber verlangen, dass die Aufwendungen des eingeschalteten Rechtsanwaltes von der gegnerischen Seite gezahlt werden, wenn eine Seite mietvertragliche Pflichten verletzt hat und ein Anwalt beauftragt werden musste.
Anwaltskosten bei MieterEngel
MieterEngel Mitglieder können sich zu allen Fragen und Problemen rund um das Thema Mietrecht beraten lassen. Die Beratung erhalten sie von erfahrenen Fachanwälten für Mietrecht oder Anwälten mit Doktortitel. Alle Anwaltskosten sind durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag abgedeckt, der geringer ausfällt als die meisten Erstberatungen beim Anwalt für Mietrecht.