Abfallentsorgung

Abfallentsorgung im Mietrecht – Wer muss den Müll abstellen - MieterEngel

Abfallentsorgung im Mietrecht – Wer muss den Müll abstellen

Was darf im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses stehen? Spannungen entstehen oft bei Mülllagerung und -entsorgung, besonders zwischen Mietern und Vermietern. Darf Müll vor der Wohnungstür abgestellt werden, und wann müssen Mieter die Mülltonnen rausstellen?

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Wer muss die Mülltonnen herausstellen: Mieter oder Vermieter?

Gibt es Herausforderungen mit der aktuellen Hausordnung, weil Sie das Gefühl haben, ungerecht behandelt zu werden? Oder haben Sie vielleicht eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht, uns Ihre Fragen anzuvertrauen – gemeinsam finden wir eine Lösung.

Mülltrennung und Abfalllagerung in der Wohnung

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Abfälle ordnungsgemäß getrennt werden. Missachten Mieter dies, kann der Vermieter abmahnen. Der Vermieter muss geeignete Behälter, mindestens für Rest- und Biomüll, bereitstellen. Die Mülltonnen, insbesondere die Biotonne, müssen so positioniert werden, dass die Mieter ihre Wohnungen problemlos lüften können, ohne unangenehme Gerüche ertragen zu müssen. Dennoch sind die Mieter verpflichtet, eine gewisse Toleranz zu zeigen, wenn die Tonnen am Abend vor dem Abholtag bereitgestellt werden. Gemäß gängiger Rechtsprechung ist es Mietern untersagt, Abfall in ihren Wohnräumen zu lagern.


Kündigung wegen Müll im Hausflur

Im August 2021 erhielt eine Berliner Mieterin wegen gelegentlichem Abstellen einer Mülltüte vor ihrer Tür und eines Kinderwagens im Flur eine fristlose und ordentliche Kündigung. Sie wehrte sich, woraufhin die Eigentümer Räumungsklage einreichten. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied im Juni 2023, dass das Abstellen von Gegenständen im Hausflur, solange andere Mieter nicht erheblich beeinträchtigt werden, keinen Kündigungsgrund darstellt. Die Handlungen der Mieterin wurden als alltäglich eingestuft.

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Gemeinschaftliches Treppenhaus – was zu beachten

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Bewohner eines Mehrfamilienhauses das Treppenhaus nutzen dürfen, solange der sichere Zugang gewährleistet bleibt und keine Stolperfallen oder Blockierungen entstehen. Der Vermieter ist voll verantwortlich für die Sicherheit im Treppenhaus und muss Gefahren vermeiden. Er hat die Möglichkeit, klare Regeln zu erlaubten und verbotenen Gegenständen im Treppenhaus entweder im Mietvertrag oder in der Hausordnung festzulegen.


Was dürfen Mieter im Treppenhaus abstellen und was nicht?

Fahrräder im Treppenhaus sind erlaubt, wenn kein Fahrradraum existiert (AG Münster), aber verboten bei freiem Raum (LG Hannover). Für Gehbehinderte sind Rollatoren im Treppenhaus erlaubt, solange Fluchtwege frei bleiben (AG Hannover). Schuhe im Hausflur sind unzulässig, da ihre Aufbewahrung in der Wohnung zumutbar ist (AG Frankfurt). Möbel im Treppenhaus dürfen keine Gefahr darstellen.


Muss ich als Mieter die Mülltonnen rausstellen?

Der Vermieter kann in der Hausordnung vorschreiben, dass Mieter für Mülltonnen und Sauberkeit des Müllplatzes verantwortlich sind. In Mehrfamilienhäusern wechseln sich Bewohner dabei ab, organisiert von Mietern, Vermieter oder Hausmeister, dessen Kosten über Nebenkosten laufen. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Abmahnung zur Folge haben. Bei weiteren Verstößen trotz zweier Abmahnungen ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Mieter der Hausordnung vertraglich zugestimmt hat. Ohne vertragliche Zustimmung sind Regelungen nicht bindend.

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Hausordnung in einem Mehrfamilienhaus: Mülltonnen vor die Tür stellen oder nicht?

Gibt es Ärger mit der aktuellen Hausordnung, weil Sie das Gefühl haben, ungerecht behandelt zu werden? Oder haben Sie gar eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht, uns Ihre Fragen mitzuteilen. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen.