Die Hausordnung – Individuelle Regeln für die Hausgemeinschaft
Lese in diesem Ratgeber:
- Was ist eine Hausordnung?
- Kann der Vermieter eine Hausordnung nach Abschluss des Mietvertrags erlassen?
- Konsequenzen bei Verstoß gegen die Hausordnung
- Was kann eine Hausordnung regeln?
- Hartnäckige Weigerung des Mieters, Anordnungen des Hausverwalters zur Hausordnung zu befolgen (LG Göttingen, WuM 1990, 18)
- Nachhaltige Verletzung der Hausordnung trotz mehrfacher Abmahnung bei Grillen auf dem Balkon (LG Essen, WuM 2002, 337)
Was ist eine Hausordnung?
Die Hausordnung ist ein Regulativ des Mietgebrauchs und dient vor allem dem Hausfrieden. Sie regelt keine individuellen Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses, sondern enthält nur ausführende Bestimmungen, die für das Zusammenleben vor allem in größeren Mehrfamilienhäusern nützlich und erforderlich sind. Gegenüber den Vereinbarungen im Mietvertrag ist die Hausordnung nachrangig. Verpflichtend ist sie für den Mieter nur, wenn sie wirksamer Bestandteil des Mietvertrages geworden ist. Dies kann durch ausdrücklichen Hinweis bei Vertragsschluss oder durch Beifügung als Anlage zum Mietvertrag geschehen. Nicht ausreichend ist ein Aushang im Treppenhaus.
Kann der Vermieter eine Hausordnung nach Abschluss des Mietvertrags erlassen?
Grundsätzlich ist der Vermieter berechtigt, eine Hausordnung auch noch nach Abschluss des Mietvertrages zu erlassen, wenn diese die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag lediglich konkretisiert oder die mietrechtliche Gesetzeslage interpretiert. Sie darf folglich nicht zu einer Beschränkung von Rechten aus dem Mietvertrag führen und dem Mieter keine Pflichten auferlegen, die nicht schon im Mietvertrag enthalten sind.
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Konsequenzen bei Verstoß gegen die Hausordnung
Ist die Hausordnung jedoch einmal wirksamer Bestandteil des Mietvertrages geworden, so ist der Mieter – genauso wie im Übrigen auch der Vermieter – daran gebunden. So kann der Verstoß gegen die Hausordnung in gravierenden Fällen nach einer erfolglosen Abmahnung auch eine Kündigung nach sich ziehen. Die Rechtsprechung hat dies bspw. für folgende Fälle anerkannt:
Was kann eine Hausordnung regeln?
Eine Hausordnung kann beispielsweise die Benutzung und Reinigung von Gemeinschaftsräumen (Waschküche, Dachboden, Fahrradkeller, etc.) oder auch die Reinigung des Treppenhauses durch die Mieter regeln. Zulässig sind weiterhin Vorschriften über die Sicherheit der Wohnanlage, individuelle Ruhezeiten, ordnungsgemäßes Lüften und Heizen sowie Regeln für das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen im Hausflur oder von Fahrzeugen auf dem Gelände. Von hoher Relevanz ist insbesondere im Sommer das Grillen auf dem Balkon .
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