
Die Frage, ob Vermieter für die Abfallgebühren ihrer Mieter verantwortlich sind, sorgt immer wieder für Gesprächsstoff. Für Mieter ist es natürlich ein Pluspunkt, wenn sie nicht direkt betroffen werden. Doch welche Rechte und Pflichten gibt es generell beim Thema Müllentsorgung?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses ist verpflichtet, genügend Müllbehälter bereitzustellen. Normalerweise wird die Abholung des Mülls von einem Entsorgungsunternehmen übernommen, das im Auftrag der kommunalen Behörden arbeitet und den Abfall zur städtischen Deponie bringt. Mieter müssen den Müll entsprechend den gesetzlichen Vorschriften trennen. Wird der Vermieter mit Gebühren für die Müllentsorgung belastet, darf er sie als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Allerdings muss er die Kosten für die Anschaffung der Müllbehälter selbst tragen.
Ob ein Vermieter für die Abfuhr und Lagerung von Sperrmüll zuständig ist, hängt von der jeweiligen Situation ab und wird regional unterschiedlich gehandhabt. Häufig wird Sperrmüll nicht regelmäßig abgeholt, und Mieter müssen selbst die Abholung bei der Gemeinde beantragen. Vermieter größerer Immobilien können jedoch regelmäßige Abfuhren organisieren. Wenn ein Bedürfnis festgestellt wird, kann der Vermieter einen festen Platz für die Lagerung bereitstellen und regelmäßige Abholungen einplanen. Diese dabei entstehenden Kosten können dann am Ende der Abrechnungsperiode über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Der Vermieter sorgt dafür, dass die Tonnen so aufgestellt sind, dass alle die Fenster öffnen und die Räume gut lüften können, ohne von unangenehmen Gerüchen gestört zu werden. Für Bewohner im Erdgeschoss ist es wichtig, dass keine Mülltonnen direkt vor ihren Fenstern stehen, auch wenn andere Bewohner den Platz vorher abgesegnet haben. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass Mülltonnen keine Flucht- oder Rettungswege blockieren. Notausgänge müssen immer zugänglich sein und auch die Zufahrten für die Feuerwehr müssen jederzeit frei bleiben.
Am besten versuchen Sie es zuerst mit einem freundlichen Gespräch mit den Verursachern. Es kann hilfreich sein, ein „Mülltagebuch“ zu führen, in dem Sie Dauer und Häufigkeit dokumentieren. Vermieter haben die Möglichkeit, Mieter, die ihren Abfall im Treppenhaus lassen, zu ermahnen. Sollte der Nachbar den Müll trotz Abmahnung weiterhin im Hausflur deponieren, könnte sogar eine gerichtliche Ordnungsstrafe drohen. Wenn sich Mieter von ständig im Treppenhaus abgestelltem Müll belästigt fühlen, kann dies ein Grund sein, die Miete zu kürzen. Das gilt nicht nur für normale Müllsäcke, sondern auch für Bauschutt im Treppenhaus.