Mietminderung wegen einer defekten Spülmaschine

Spülmaschine defekt – Mietminderung wegen einer defekten Spülmaschine - MieterEngel

Ist Ihr Geschirrspüler defekt?

Die Spülmaschine ist das Herzstück vieler Haushalte und oft unersetzlich. Doch Vorsicht: Mietverträge enthalten häufig Klauseln, die Geräte, wie Geschirrspüler als „nicht mitvermietet“ deklarieren. Bedeutet das, Sie müssen als Mieter bei einem Defekt selbst zahlen?

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Mietminderung wegen einer defekten Spülmaschine?

Ganz gleich, ob Sie eine Reparatur anstreben oder eine Mietminderung erreichen möchten – der rasche Kontakt zu erfahrenen Anwälten kann den Unterschied machen.

Warum dieses Thema so wichtig ist

Gerade in einer Zeit, in der viele Wohnungen mit Einbauküchen inklusive Geschirrspüler angeboten werden, ist Klarheit für alle Beteiligten unerlässlich. Mieter verlassen sich darauf, dass vorhandene Geräte funktionsfähig bleiben, während Vermieter unerwartete Kosten vermeiden wollen. In Deutschland gilt der Grundsatz, dass die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand gehalten werden muss – und dafür ist der Vermieter verantwortlich.


Was sagt das Gesetz zur Reparaturpflicht des Vermieters?

Nach § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem einwandfreien Zustand zu halten. Dieser Paragraph definiert die Kernverpflichtungen des Vermieters und verlangt, dass er sicherstellt, dass Sie Ihre Wohnung wie vereinbart nutzen können. Der Begriff „Mietsache“ umfasst jedoch weit mehr als nur Wände, Böden oder Türen, sondern schließt auch solche Einrichtungsgegenstände ein, die bei Vertragsbeginn vorhanden waren und zum üblichen Wohngebrauch zählen. Dazu können technische Geräte gehören, wenn sie als wesentlicher Bestandteil angesehen werden.


Defekte Einbaugeräte: Wann muss der Vermieter reparieren?

Ein nicht mehr funktionierendes Gerät stellt ein ernsthaftes Problem dar, das den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Der Vermieter ist daher verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Spülmaschine so integriert ist, dass sie als festes Ausstattungsmerkmal erscheint. Wurde Ihnen damals eine voll ausgestattete Küche inklusive Geschirrspüler vom Vermieter bereitgestellt, können Sie darauf vertrauen, dass diese Ausstattung Teil der Miete ist.


Muss eine Spülmaschine immer repariert werden?

Der Vermieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Wohnung stets gebrauchstauglich bleibt. Ist der Geschirrspüler ein fester Bestandteil, stellt sein Defekt einen Mietmangel dar. Die Entscheidung, ob eine Reparatur sinnvoll oder ein Austausch kostengünstiger ist, obliegt ausschließlich dem Vermieter. Meistens muss er jedoch reparieren oder ein gleichwertiges Gerät bereitstellen. Gesetz und Rechtsprechung erlauben es nicht, vorhandene Geräte grundlos zu entfernen. Auch eine nachträgliche Änderung des Mietvertrags ist nicht zulässig, es sei denn, sie erfolgt mit Ihrem Einverständnis.


Tipps für Mieter im Ernstfall

  • Vertrag akribisch prüfen: Nehmen Sie Ihren Mietvertrag genau unter die Lupe! Gibt es dort klare Regelungen zur Spülmaschine oder anderen Geräten? Achten Sie auf Formulierungen wie „als nicht mitvermietet“ mit scharfem Blick.
  • Gründliche Dokumentation: Halten Sie den Defekt lückenlos fest. Fotografieren Sie ihn oder drehen Sie kurze Videos und notieren Sie das genaue Datum. So haben Sie später stichhaltige Beweise, wann das Problem auftrat.
  • Eindeutige Mangelanzeige: Setzen Sie Ihren Vermieter schriftlich in Kenntnis. Beschreiben Sie präzise, was nicht funktioniert, und fordern Sie ihn mit Nachdruck zur Reparatur auf. Setzen Sie eine angemessene Frist von zwei bis drei Wochen.
  • Besonnen warten: Gewähren Sie dem Vermieter die Möglichkeit, das Problem zu beheben. Manche Mängel erfordern Zeit, etwa für Ersatzteilbestellungen oder Handwerkertermine.
  • Mietminderung entschlossen prüfen: Reagiert der Vermieter nicht und beeinträchtigt der Defekt Ihre Wohnqualität erheblich, ziehen Sie eine Mietminderung in Betracht. Lassen Sie sich idealerweise von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten.
  • Selbstvornahme mit Vorsicht: Reparaturen eigenständig zu beauftragen und die Kosten zurückzufordern, sollten Sie nur in Erwägung ziehen, wenn Sie rechtlich abgesichert sind. Konsultieren Sie vorher einen juristischen Berater.
MieterEngel Jetzt Mitglied werden Alternative Mieterverein Mieterschutzbund

Mietminderung wegen einer defekten Spülmaschine? – So geht's!

Gerade wenn eine Reparatur verweigert oder eine Mietminderung nötig ist, ermöglicht der rasche Kontakt zu erfahrenen Anwälten, Ihre Rechte durchzusetzen. Lassen Sie uns das gemeinsam bewältigen!