Gewerbe zu Hause – wie funktioniert das?

Gewerbe zu Hause - wie funktioniert das? – MieterEngel

Wohnung für gewerbliche Nutzung

Homeoffice ist heute weit verbreitet. Doch die gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung ist oft nur bedingt möglich. Einige Tätigkeiten erfordern keine Erlaubnis, andere müssen vom Vermieter genehmigt werden und manche sind meist nicht erlaubt. Wissen Sie, was passiert, wenn eine Wohnung ohne Genehmigung geschäftlich genutzt wird? Und ist es möglich, das Homeoffice von der Steuer abzusetzen?

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Kann ich mein Homeoffice steuerlich absetzen?

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Welche gewerbliche Tätigkeiten sind in einer Mietwohnung erlaubt?

Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn der Mieter von zu Hause arbeitet. Bestimmte Tätigkeiten erfordern keine Erlaubnis des Vermieters, wenn sie nicht nach außen sichtbar sind. Zum Beispiel können Freiberufler wie Journalisten oder Künstler von zu Hause aus arbeiten. Ändert sich die Nutzung nach außen sichtbar, braucht der Mieter eine Erlaubnis. Solange keine Mehrbelastung entsteht, hat er oft Anspruch darauf. Arbeiten wie Telefonieren oder Büroarbeit im Homeoffice sind in der Regel erlaubt und der Vermieter muss zustimmen. Bei ständigen Kundenbesuchen oder Lieferungen darf der Vermieter die gewerbliche Nutzung verbieten, wenn die Wohnung vor allem zum Wohnen gemietet ist, berufliche Aktivitäten mit Publikumsverkehr sind also vertragswidrig.


Was passiert, wenn man die Wohnung ohne Erlaubnis gewerblich nutzt?

Übt der Mieter eine berufliche Tätigkeit in seiner Wohnung ohne Erlaubnis aus, setzt er sich dem Risiko einer Abmahnung und letztlich sogar einer fristlosen Kündigung aus. Bei nicht genehmigter gewerblicher oder teilgewerblicher Wohnungsnutzung kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn andere Mieter aufgrund von Störungen die Miete mindern. Dies ist eine ernste Angelegenheit, und man sollte sich gründlich informieren und alles mit dem Vermieter klären, bevor man beginnt, tausende Kisten mit Produkten im Wohnzimmer zu stapeln oder den ganzen Tag potenzielle Kunden in der Wohnung zu empfangen.


Ist Arbeiten im Homeoffice steuerlich absetzbar?

Wenn Ihr beruflicher Mittelpunkt zuhause ist, können Sie Ihr Homeoffice vollständig absetzen. Ausstattung, Renovierung und nachträgliche Errichtung sind absetzbar. Miete und Nebenkosten wie Strom, Heizung und Müllabfuhr müssen anteilig berechnet werden. Telearbeiter stehen vor immer anspruchsvolleren Herausforderungen. Homeoffice-Kosten können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Raum „ausschließlich oder fast ausschließlich zur Einkünfteerzielung“ genutzt wird. Eine private Mitnutzung schließt eine Steuererklärung aus. Ein anerkanntes Arbeitszimmer muss über Schreibtisch, Stuhl und Bücherregal verfügen und darf weder Gästecouch noch Fernseher enthalten.

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Mietwohnung für gewerbliche Nutzung – so geht´s

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