Cannabis-Konsum in der Mietwohnung – was ist erlaubt?

Cannabis-Konsum in der Mietwohnung – was ist erlaubt - MieterEngel

Cannabis-Konsum

Während manche jubeln, bleiben andere skeptisch. Seit dem 1. April 2024 ist der Cannabiskonsum in Deutschland erlaubt. Jeder Erwachsene darf bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause anbauen. Doch auch das Zusammenleben in Miethäusern bringt durch die Legalisierung neue Herausforderungen. Wie können Mieter reagieren, wenn der Nachbar kifft?

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Was tun, wenn der Nachbar kifft?

Das Rauchen von Cannabis in der eigenen Wohnung steht dem Zigarettenrauchen in nichts nach. Doch was können Mieter unternehmen, wenn der Nachbar es mit dem Kiffen übertreibt?

Anbau von Cannabis in der Mietwohnung – was ist erlaubt?

Seit 1. April 2024 ist der Eigenanbau von Cannabis in der Wohnung, auf Balkonen oder Terrassen erlaubt, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist und seit sechs Monaten in Deutschland wohnt. Pro Person sind maximal drei weibliche Pflanzen erlaubt. In Haushalten mit mehreren Erwachsenen sind entsprechend mehr Pflanzen möglich. Man darf 50 Gramm zuhause lagern und 25 Gramm mitführen. Bei Überschreitung dieser Mengen drohen Strafen. Alternativ können Mitglieder von Anbauvereinigungen dort Cannabis anbauen lassen.


Ist Cannabis-Konsum in der Mietwohnung erlaubt?

Das Rauchen von Cannabis in der eigenen Wohnung ist mit dem Zigarettenrauchen vergleichbar. Grundsätzlich ist es erlaubt, in der Wohnung sowie am offenen Fenster oder auf dem Balkon zu rauchen. Der Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung nicht pauschal im Mietvertrag untersagen, hat aber die Möglichkeit, es durch spezielle Vereinbarungen zu bestimmten Zeiten zu beschränken. Wer sich nicht an diese Abmachungen hält, riskiert eine Kündigung. Sollte der Rauch Schäden wie verfärbte Wände verursachen, ist der Mieter dafür verantwortlich und muss eventuell die Wände neu streichen. Probleme können auftreten, wenn Rauch in das Treppenhaus zieht oder zu den Nachbarn auf den Balkon weht, denn dies verstößt gegen das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.


Ist Cannabiskonsum ein Kündigungsgrund?

Seit dem 1. April 2024 erlaubt das Cannabisgesetz den Konsum in der eigenen Wohnung, was keinen Kündigungsgrund mehr darstellt. Allerdings müssen bestimmte Einschränkungen hingenommen werden. Verursacht der Cannabiskonsum erhebliche Belästigungen für die Nachbarn, beispielsweise durch intensiven Geruch oder Lärm, kann dies als Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme angesehen werden. In solchen Fällen haben Vermieter die Möglichkeit, Abmahnungen zu erteilen. Sollten diese ohne Wirkung bleiben, ist eine Kündigung als letzte Maßnahme denkbar.


Was hilft gegen Grasgeruch in der Wohnung?

Wer Streit mit Nachbarn vermeiden und dezenten Geruch wünscht, kann Grasgeruch mit Räucherstäbchen oder ätherischen Ölen kaschieren. Sandelholz, weißer Salbei und Palo Santo sind effektiv. Alternativ helfen Öle wie Rosmarin, Eukalyptus, Lavendel und Zitrusfrüchte. Luftreiniger beseitigen Gerüche durch Fein- und Aktivkohlefilter, die auch schädliche Substanzen aus Rauch abfangen. Es gibt auch Gele und Sprays, die Grasgerüche neutralisieren und einfach anzuwenden sind.


Vermieter wird nicht tätig – eine Mietminderung ist möglich

Ist der Cannabisgeruch aus der Nachbarwohnung so stark, dass die Wohnqualität beeinträchtigt wird, und unternimmt der Vermieter nichts dagegen, können Mieter eine Mietminderung in Betracht ziehen. Es ist aber wichtig, dass Mieter diesen Mangel zunächst schriftlich beim Vermieter anmelden. Minderungsquoten aufgrund von Geruchsbelästigungen durch Rauchen liegen üblicherweise zwischen 4 und 20 Prozent. Ist der Nachbar extrem stark am Kiffen, kann auch die Polizei informiert werden.

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Mietminderung wegen Cannabisgeruch?

Grundsätzlich ist es erlaubt, in der Wohnung am offenen Fenster oder auf dem Balkon Cannabis zu rauchen. Aber welche Maßnahmen können Mieter ergreifen, wenn der Nachbar das Kiffen übermäßig ausnutzt?