
Manche Vermieter installieren Kameras im Eingangsbereich oder Treppenhaus, um Sicherheit zu erhöhen oder unerlaubte Untervermietungen nachzuweisen. Heimliche Videoüberwachung ist jedoch unzulässig und Aufnahmen dürfen vor Gericht nicht verwendet werden. Hat der Vermieter das Recht, eine Videoüberwachung durchzuführen? Und wie sieht es mit dem Mieter aus, darf er eine Kamera im Treppenhaus anbringen?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Überwachungskameras dürfen in einem Mehrfamilienhaus nicht ohne Zustimmung der Mieter oder Miteigentümer installiert werden. Weder der Schutz vor Einbrüchen noch die Abwehr von Vandalismus rechtfertigen eine pauschale Überwachung. Die Kameraüberwachung des Eingangsbereichs verletzt das Persönlichkeitsrecht der Mieter. Auch die Überwachung des Hofes zur Kontrolle der Mülltrennung ist unzulässig. Selbst Kameraattrappen können unzulässig sein und bereits die bloße Androhung einer Überwachung im Eingangsbereich beeinträchtigt die allgemeine Handlungsfreiheit der Mieter, daher ist sie unzulässig.
Die Installation von Überwachungskameras ist nur mit Zustimmung aller Mieter zulässig. Ohne diese darf der Vermieter Kameras nur in Ausnahmefällen aufstellen, etwa nach erheblichen Schäden durch Einbrüche. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat festgestellt, dass eine Videoüberwachung im Eingangsbereich zulässig sein kann. Dies gilt, wenn durch die Überwachungsanlage nur die Miteigentümer, Mieter oder Besucher identifiziert werden können, die in den angeschlossenen Wohnungen wohnen und deren Klingel benutzen.
Ein Nachbar darf mit seiner Kamera ausschließlich das eigene Grundstück überwachen. Werden jedoch Bereiche Ihres Mietgrundstücks wie der Garten erfasst, verletzt dies Ihr Persönlichkeitsrecht. Stellen Sie eine unerlaubte Überwachung fest, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden oder über einen Anwalt einen Unterlassungsanspruch. Häufig ist es jedoch sinnvoll, den Nachbarn zunächst schriftlich aufzufordern, die Kamera korrekt auszurichten und rechtliche Schritte anzukündigen, falls er dem nicht nachkommt.