Rauchmelder – Welche Kosten kommen auf Mieter zu?

Rauchmelder – Welche Kosten kommen auf Mieter zu?

Die Kosten des Rauchmelders im Falle einer Wartung

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland etwa 200.000 Wohnungsbrände, von denen rund 600 tödlich enden. Um diesen Statistiken entgegenzuwirken, sind Rauchmelder in Neubauten und Umbauten bundesweit Pflicht. Die Kosten für Installation und Wartung kann der Vermieter manchmal auf die Mieter umlegen. Wie viel kann die Wartung eines Rauchmelders kosten und wer übernimmt die Kosten für Rauchmelder: der Mieter oder der Vermieter?

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Wie viel darf die Wartung eines Rauchmelders kosten?

Wer übernimmt die Kosten für Rauchmelder: der Mieter oder der Vermieter? Welche Summe hat Ihre letzte Nachzahlung erreicht? Werden Sie jetzt MieterEngel-Mitglied und sparen Sie bis zu 300 €!

Wie viel kostet die Wartung eines Rauchmelders für den Mieter?

Vermieter können regelmäßige Nebenkosten, die im Mietvertrag stehen, umlegen. Bei nachträglicher Installation von Rauchmeldern muss der Mietvertrag angepasst werden, sonst können Wartungskosten nicht umgelegt werden. Im Wege einer Modernisierungserhöhung können Vermieter die Kosten für den Erwerb von Rauchmeldern über die Miete auf die Mietparteien umlegen. Die Richter wiesen darauf hin, dass Betriebskosten und Modernisierungskosten zwei verschiedenartige Regelungsbereiche darstellen und daher nicht miteinander vermengt werden dürfen.


Rauchmelder und Mieterhöhung

Die Anschaffungs- und Installationskosten der Rauchmelder gelten nicht als umlagefähige Nebenkosten im Vergleich zu den Wartungskosten. Dennoch könnten Mieter durch den nachträglichen Einbau der Warnmelder auf zusätzliche Kosten stoßen. Der Einbau von Rauchmeldern gilt als eine Modernisierungsmaßnahme zur Verbesserung des Wohnraums – daher ist der Vermieter berechtigt, 8 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. Bei Installationskosten von zum Beispiel 120 Euro darf der Vermieter die Miete jährlich um 9,60 Euro erhöhen, was einer monatlichen Erhöhung von 80 Cent entspricht. Mieter müssen den Einbau dulden und der Mieterhöhung zustimmen.


Kosten des Rauchmelders im Falle einer Wartung

In Neu- und Umbauten sind Rauchwarnmelder überall Pflicht, bei Bestandsbauten variieren die Fristen. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen in der Regel ausgestattet werden, Badezimmer und Küche nicht. Treppenhäuser sind meist nicht verpflichtend, aber eine Installation wird empfohlen, um im Brandfall frühzeitig zu warnen und alternative Fluchtwege zu ermöglichen. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zur Installation und Wartung der Rauchmelder. Meist installieren Vermieter die Melder, Mieter sind für die Wartung verantwortlich. Vermieter haben dennoch eine Sekundärhaftung, da sie die Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude tragen. Viele Vermieter beauftragen professionelle Wartungsdienste zur jährlichen Rauchwarnmelder-Wartung wegen Haftung. Diese nach DIN 14676 sichert ab, verursacht aber Kosten für Mieter. Wartungskosten können als Nebenkosten voll umgelegt werden, wenn im Mietvertrag vereinbart.


Rauchmelder vom Mieter – kann der Vermieter auf neue Geräte bestehen?

Wenn ein Mieter bereits eigene Rauchmelder installiert hat und der Vermieter dennoch seine Verpflichtung zum Einbau von Meldern erfüllen will, muss der Mieter die Installation neuer Geräte akzeptieren. Rauchwarnmelder müssen der Norm DIN EN 14604 entsprechen. Diese europäische Norm legt nicht nur die Anforderungen an das Gerät fest, sondern bestimmt auch die Art der durchzuführenden Prüfungen. Ein Rauchmelder mit CE-Zeichen hat eine Typprüfung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle bestanden und ist somit nach der Norm zertifiziert.


Rauchmelderpflicht nach Bundesländern

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

  • Für Neubauten seit 11. Juli 2013
  • Für Bestandsbauten ab 1. Januar 2015
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Mieter

Rauchmelderpflicht in Bayern

  • Für Neubauten seit 1. Januar 2013
  • Für Bestandsbauten ab 31. Dezember 2017
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Mieter

Rauchmelderpflicht in Berlin

  • Für Neubauten seit 1. Januar 2017
  • Für Bestandsbauten ab 31. Dezember 2020
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Mieter

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

  • Für Neubauten seit 1. Juli 2016
  • Für Bestandsbauten seit 01.01.2021
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Vermieter

Rauchmelderpflicht in Bremen

  • Für Neubauten seit 22. Dezember 2010
  • Für Bestandsbauten seit 01.01.2016
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Mieter

Rauchmelderpflicht in Hamburg

  • Für Neubauten seit 7. Dezember 2005
  • Für Bestandsbauten ab 1. Januar 2011
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Vermieter

Rauchmelderpflicht in Hessen

  • Für Neubauten seit 24. Juni 2005
  • Für Bestandsbauten ab 31. Dezember 2014
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Mieter

Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

  • Für Neubauten seit 18. April 2005
  • Für Bestandsbauten ab 31. Dezember 2009
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Vermieter

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

  • Für Neubauten seit 1. November 2012
  • Für Bestandsbauten ab 31. Dezember 2015
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Mieter

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

  • Für Neubauten seit 1. April 2013
  • Für Bestandsbauten ab 1. Januar 2017
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Mieter

Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

    Für Neubauten seit 22. Dezember 2003

  • Für Bestandsbauten ab 12. Juli 2012
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Vermieter

Rauchmelderpflicht in Saarland

  • Für Neubauten seit 18. Februar 2004
  • Für Bestandsbauten ab 31. Dezember 2016
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Vermieter

Rauchmelderpflicht in Sachsen

  • Für Neubauten seit 1. Januar 2016
  • Für Bestandsbauten bis spätestens 31.12.2023
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Mieter

Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt

  • Für Neubauten seit 21. Dezember 2009
  • Für Bestandsbauten ab 31. Dezember 2015
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Vermieter

Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein

  • Für Neubauten seit 1. Januar 2005
  • Für Bestandsbauten ab 31. Dezember 2010
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Mieter

Rauchmelderpflicht in Thüringen

  • Für Neubauten seit 5. Januar 2008
  • Für Bestandsbauten ab 31. Dezember 2018
  • Einbau: Vermieter
  • Wartung: Vermieter
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Wartung Rauchmelder – wer trägt die Kosten: Mieter oder Vermieter?

Mieter sollten die Abrechnung prüfen: Bei zu hoher Abrechnung gibt es Geld zurück. Bei zu niedriger nur den ersten Betrag zahlen. Bei verspäteter Abrechnung muss nichts gezahlt werden, es sei denn, der Vermieter ist nicht schuld.