Nebenkosten Strom – Zählt Strom zu den Nebenkosten?

Nebenkosten Strom – Zählt Strom zu den Nebenkosten? - MieterEngel

Nebenkosten Strom

Die Betriebskostenverordnung zeigt, welche Mietnebenkosten Mieter tragen müssen. Vermieter können umlagefähige Kosten wie Müllabfuhr, Straßenreinigung, Versicherungen, Hauswart, Aufzug, Gartenpflege, Heizung und Warmwasser fordern. Wohnungsstrom ist meist keine Nebenkosten, Allgemeinstrom jedoch schon.

 

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Wie hoch war Ihre letzte Nachzahlung?

Eine sorgfältige Analyse zeigt Kostenbestandteile auf, deckt Fehler auf und ermöglicht Rückerstattungen bei überhöhten Abrechnungen. Bei niedrigeren Abrechnungen zahlen Sie nur den geforderten Betrag ohne Nachzahlung.

Strom über Vermieter abrechnen?

Vermieter übernehmen in der Regel die Verantwortung für die Wohnungsstromkosten, es sei denn, ein Mieter ist nicht in der Lage, sich selbst anzumelden. In solch einem Fall übernimmt der Vermieter die Anmeldung des Mieters und berechnet die Kosten in regelmäßigen Abständen. Oft hat der Vermieter hier auch einen Anspruch auf Vorauszahlungen für den Wohnungsstrom dieses Mieters, was aber konkret so im Mietvertrag festgehalten werden muss. Diese Sonderregelung gilt jedoch nur in diesen Fällen. In allen anderen Mietverhältnissen gehört der Wohnungsstrom nicht zu den Nebenkosten. Mieter können ihren Stromanbieter frei wählen und einen Vertrag direkt mit dem Stromversorger schließen.


Zahlt der Vermieter Strom für die Mieter?

In der Regel bezahlen Mieter den Wohnungsstrom für ihre Mietwohnung direkt an den Stromanbieter, den sie als ihren Energieversorger als Vertragspartner gewählt haben. Die Wahl des Anbieters, des Tarifs und das Verbrauchsverhalten sind zudem wichtige Einflussgrößen auf die individuelle Stromrechnung. Beim Allgemeinstrom dagegen werden die anerkannten, umlagefähigen und im Mietvertrag aufgelisteten Kosten auf die Mieter der Hausgemeinschaft verteilt. Sie sind Teil der Nebenkosten.


Keine Nachzahlung für die Nebenkosten?

Nachzahlungen entstehen, wenn der Verbrauch von Wärme und Energie höher ist als in der Warmmiete berechnet. Obwohl es eine Einmalzahlung ist, gehören diese Kosten zur Miete und damit zum Mietvertrag. Bei niedrigeren Beträgen, aber längerem Zahlungsverzug, kann nach 3 Monaten und Abmahnung ordentlich gekündigt werden. Ein Gespräch mit dem Vermieter über die Gründe ist wichtig; bei persönlicher Notlage könnten gemeinsame Lösungen gefunden werden. Sind die Kosten unklar, sollten Mieter sofort Widerspruch einlegen und die Abrechnung prüfen lassen.


Zählt Strom zu den Nebenkosten?

Ein ständiges Ärgernis sind die Beleuchtungs- und Stromkosten auf der Nebenkostenabrechnung, obwohl Mieter ihren Strom direkt von ihrem Anbieter beziehen, der ihre individuellen Zähler abliest. Diese Position auf der Abrechnung betrifft jedoch meist die Betriebskosten für den Allgemeinstrom, der gemeinschaftlich genutzt wird und allen zugutekommt. Dazu gehören Ausgaben für die Beleuchtung innerhalb und außerhalb des Gebäudes, die Nutzung der Waschküche samt Waschmaschine, den Aufzug, usw. Es ist jedoch entscheidend, die Nebenkostenabrechnung überprüfen zu lassen.

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Nebenkosten für Strom zu hoch?

Um zu garantieren, dass Sie keine übermäßigen Zahlungen leisten, bieten wir Ihnen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft eine jährliche Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung an. So werden Sie gerecht behandelt und vermeiden unnötige Kosten.