
Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, eine neue Stadt entdecken möchten oder alles zurücklassen, um die Welt zu bereisen, gilt immer: Ihre aktuelle Wohnung muss gekündigt werden.
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Vermieter eingegangen sein. Sollten Sie zum 31. Juli ausziehen wollen, so ist der dritte Werktag im Monat Mai als Stichtag für die Kündigung zu betrachten. Es besteht die Möglichkeit, im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist mit dem Vermieter festzulegen. Eine längere Frist, die die Kündigung erschwert, ist hingegen nicht zulässig. Es sei denn, ein Kündigungsausschluss wurde vereinbart. Nach Ablauf einer festgelegten Mindestmietdauer ist eine Kündigung möglich.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beläuft sich die Kündigungsfrist für Mieter auf drei Monate. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Vermieter eingegangen sein. Sollten Sie zum 31. Juli ausziehen wollen, so ist der dritte Werktag im Monat Mai als Stichtag für die Kündigung zu betrachten. Bitte beachten Sie: Die Kündigung wird erst mit dem rechtzeitigen Einhalten der Kündigungsfrist als gültig betrachtet.
Für eine fristlose Kündigung kann die entsprechende Kündigungsvorlage Verwendung finden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der wichtige Grund für die außerordentliche Kündigung ebenfalls dargelegt werden muss. Es empfiehlt sich, sich im Voraus über die Gründe für eine vorzeitige Kündigung zu informieren, bevor eine Entscheidung zu diesem Schritt getroffen wird.