Das Besichtigungsrecht des Vermieters
Lese in diesem Ratgeber:
- Die Wohnungsübergabe steht bevor
- Der Vermieter plant den Verkauf der Wohnung
- Der Vermieter plant Bauarbeiten
- Es gibt Anzeichen für einen vertragswidrigen Gebrauch
- Der Vermieter möchte einen Schlüssel behalten
Der Vermieter zählt grundsätzlich nicht zu den gern gesehenen Gästen in der eigenen Wohnung. Zu groß ist die Angst vor daraus resultierenden Auseinandersetzungen und Streit. Während der Mieter eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter daher am liebsten vermeiden möchte, haben diese oftmals ein Interesse daran, in ihrem Eigentum nach dem Rechten zu sehen. Wir erläutern im Folgenden, was erlaubt ist und was nicht.
1. Die Wohnungsübergabe steht bevor
Wenn der Mieter auszieht, besteht auf beiden Seiten oftmals ein Interesse daran, dass festgestellt wird, ob der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Darunter fällt regelmäßig das Streichen und/oder Tapezieren der Wände und Decken, der Heizkörper sowie der inneren Fenster und Türen. Bei Teppichboden in der Mietwohnung tritt an die Stelle des Streichens der Böden eine Grundreinigung des Teppichs. Um den Zustand der Mietwohnung und die daraus resultierende Pflicht zur Durchführung der Arbeiten festzustellen, muss dem Vermieter die Gelegenheit gegeben werden, die Mieträume zu besichtigen. Auch hier muss er die Besichtigung allerdings rechtzeitig ankündigen, da in der Regel kein Bedarf zur Eile besteht.
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2. Der Vermieter plant den Verkauf der Wohnung
Will der Vermieter verkaufen, haben potentielle Käufer natürlich ein Interesse daran, die Räumlichkeiten zu besichtigen. Leider bleibt es dann oft nicht bei einer Besichtigung, da sich immer wieder neue Käufer ankündigen. Hier muss der Vermieter natürlich auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen. Einige Gerichte entschieden daher, dass der Mieter die Besichtigungen auf einmal pro Woche beschränken dürfe (AG Stuttgart WuM 2009, 732).
3. Der Vermieter plant Bauarbeiten
Ein besonderer, eine Besichtigung rechtfertigender Grund liegt außerdem vor, wenn der Vermieter Bauarbeiten plant und zu diesem Zweck die Wohnung besichtigen muss. Es kann sich bei den Bauarbeiten um Modernisierungs– oder auch Reparaturarbeiten handeln. Sofern dies für die geplanten Arbeiten notwendig ist, kann der Vermieter hier auch von ihm beauftragte Handwerker, Architekten oder Elektriker zur Besichtigung mitbringen.
Der Mieter hat jedoch ein Recht darauf, dass der Vermieter die Besichtigung rechtzeitig ankündigt und auf die Verfügbarkeit des Mieters durch Berufstätigkeit etc. Rücksicht nimmt. Daher muss der Vermieter auch alles daran setzen, dass mehrere erforderliche Besichtigungen in einem Termin zusammengelegt werden, sodass der Mieter so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
4. Es gibt Anzeichen für einen vertragswidrigen Gebrauch
Bei konkreten Anzeichen für eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung durch den Mieter kann der Vermieter die Wohnung grundsätzlich besichtigen, um sich ein Bild von der Lage zu machen. In vielen Fällen erhält der Vermieter Hinweise durch Nachbarn, die eine Besichtigung erforderlich machen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der berechtigte Eindruck entsteht, der Mieter würde die Mietwohnung beschädigen oder in einem gesundheitsschädlichen Zustand halten. Ist Gefahr im Verzug, kann der Vermieter von einer Ankündigung beim Mieter absehen und die Wohnung sofort besichtigen.
5. Der Vermieter möchte einen Schlüssel behalten
Dazu ist der Vermieter nicht berechtigt. Er hat dem Mieter vielmehr alle Schlüssel der Mietwohnung zu übergeben. Hat der Mieter Zweifel daran, darf er sogar das Türschloss austauschen, sofern es sich dabei um ein gleichwertiges handelt. Wir raten trotzdem, mit dem Vermieter zu kommunizieren, um eventuelle zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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