Fehler in der Betriebskostenabrechnung? – Widerspruch einlegen!

Fehler in der Betriebskostenabrechnung? – Widerspruch einlegen! - MieterEngel

Fehler in der Betriebskostenabrechnung? – Widerspruch einlegen!

Mieter erhalten oft zum Jahreswechsel die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter. Es lohnt sich, diese genau zu prüfen, da etwa die Hälfte aller Abrechnungen Fehler enthält. Mieter sollten Fehler in der Nebenkostenabrechnung nicht akzeptieren und können Einspruch erheben.

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung?

Ein überhöhter Betrag wird rückerstattet, während bei einer geringeren Summe alles unverändert bleibt. Sollte die Abrechnung verspätet erfolgen, erlischt die Zahlungsverpflichtung, es sei denn, die Verzögerung liegt nicht im Verschulden des Vermieters.

Warum der Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung?

Fehler in Nebenkostenabrechnungen sind häufig. Formelle Fehler wie falsche Zeiträume oder verspätete Abrechnungen können bedeuten, dass Mieter nicht zahlen müssen. Ist die Abrechnung formal korrekt, aber mit wesentlichen Fehlern, kann der Mieter eine niedrigere Nachzahlung leisten, abhängig von der Neuberechnung der Betriebskosten. Fehler sind falsche Wohnfläche, nicht vereinbarte Nebenkosten oder falscher Verteilerschlüssel. 15 häufigste Fehler finden Sie hier.


Kann eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung ignoriert werden?

Erhalten Sie eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung von Ihrem Vermieter, ignorieren Sie diese nicht einfach! Prüfen Sie genau, um welche Art von Verstoß es sich handelt und welche Konsequenzen vorgesehen sind. Im Normalfall ist es klug, die in der Abrechnung festgelegten Fristen einzuhalten, um einen Zahlungsverzug zu vermeiden. Wer vorsichtshalber die Betriebskosten unter Vorbehalt zahlt, behält weiterhin alle wichtigen Optionen offen.


Folgen des Widerspruchs gegen die Betriebskostenabrechnung

Einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einzulegen, bringt keinerlei Nachteile für Mieter. Ergibt die Neuberechnung der Betriebskosten eine höhere Nachforderung als ursprünglich vom Vermieter gefordert, muss der Mieter nur den niedrigeren Betrag zahlen. Fällt die Betriebskostenabrechnung beim zweiten Versuch günstiger aus, genügt ebenfalls die Zahlung der kleineren Summe.


Wann gegen die Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen?

Um effektiv gegen die Betriebskostenabrechnung vorzugehen, muss der Mieter die zwölfmonatige Widerspruchsfrist ab Erhalt der Abrechnung einhalten. Diese Frist bedeutet nicht, dass der Mieter ein Jahr Zeit hat zu zahlen. Die Zahlungsfrist beträgt nur 30 Tage. Bei vermuteten Abrechnungsfehlern sollte man strategisch und unter Vorbehalt zahlen um rechtlich abgesichert zu sein. Im Überweisungsvermerk den Satz „unter Vorbehalt der Rückforderung“ angeben und den Vermieter schriftlich über den Vorbehalt informieren. Stellt sich heraus, dass der Mieter zu viel gezahlt hat, kann er die Differenz zurückfordern oder mit den Vorauszahlungen des nächsten Jahres verrechnen.

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Wie gegen die Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen?

Mieter, die der Betriebskostenabrechnung widersprechen möchten, müssen ihre Einwände schriftlich an den Vermieter richten. Der Widerspruch muss im Schreiben an den Vermieter klar und überzeugend begründet werden. Verdächtigungen, Vermutungen oder vage Aussagen sind unzureichend. Beim schriftlichen Kontakt mit dem Vermieter sollten Mieter unbedingt darauf achten, Briefe per Einschreiben zu versenden. Nur so ist im Ernstfall sichergestellt, dass der Vermieter den Brief tatsächlich erhalten hat.


Möglichkeiten, wenn der Vermieter den Widerspruch ignoriert

Reagiert der Vermieter nicht auf den Widerspruch, kann der Mieter die Nebenkostenvorauszahlungen zurückhalten bis eine korrekte Abrechnung vorliegt. Die Höhe ist auf die beanstandeten Fehler begrenzt. Wurde der Betriebskostenabrechnung formal widersprochen, können Sie die gesamte Nebenkostenvorauszahlung zurückhalten. Reagiert der Vermieter nicht auf Ihren Widerspruch, könnten Sie eine Klage auf formell ordnungsgemäße Abrechnung erwägen.


Zahlungsverzug bei Nachzahlung – darf der Vermieter kündigen?

Wenn es keinen Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Widerspruch gibt und die Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung verlangt, kann es für Mieter aus verschiedenen Gründen herausfordernd sein, die Zahlungsverpflichtung zu erfüllen. Darf der Vermieter bei Zahlungsverzug außerordentlich kündigen? Nebenkostennachzahlungen sind Teil der Miete. Der Vermieter kann bei hohen ausstehenden Nachzahlungen ein Sonderkündigungsrecht haben. Dies gilt, wenn der Betrag über der Monatsmiete liegt.

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Widerspruch einlegen – So geht´s

Mieter sollten die Abrechnung prüfen lassen: Bei zu hoher Abrechnung gibt es Geld zurück, bei niedrigerer bleibt der Betrag gleich. Bei verspäteter Abrechnung entfällt die Zahlungspflicht, es sei denn, die Verspätung liegt nicht am Vermieter.