Niederschlagswasser & Co. – was Mieter von der Steuer absetzen können

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In diesem Ratgeber:

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Mieter können eine Vielzahl von Ausgaben von der Steuer absetzen, darunter Nebenkosten und Kosten für Reinigungskräfte oder Handwerker. Die Liste der absetzbaren Posten ist erstaunlich lang. Dabei sind jedoch zahlreiche Details zu beachten, wie zum Beispiel besondere Anforderungen und geltende Höchstgrenzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr darüber und auch, ob unter anderem Niederschlagswasser steuerlich absetzbar ist.


Nebenkosten – diese Positionen sind steuerlich absetzbar

Mieter können folgende Nebenkosten steuerlich geltend machen:

– Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro jährlich, beispielsweise für Hausmeisterservice, Gartenpflege und Schneeräumung.
– Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro pro Jahr, etwa für Arbeiten am Dach oder der Fassade, Wartung und Instandsetzung der Heizungsanlage sowie Malerarbeiten.

Es ist jedoch zu beachten, dass ausschließlich Arbeitskosten absetzbar sind, Materialkosten hingegen nicht. Steuerliche Vorteile bestehen auch für Mieter, die geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Haushalt anstellen oder Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.


Haushaltsnahe Dienstleistungen – was anerkannt wird

Mieter haben die Möglichkeit, Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt definiert haushaltsnahe Dienstleistungen als Tätigkeiten, die grundsätzlich jeder selbst ausführen könnte. Für Mieter ist es unerheblich, ob sie selbst die Arbeiten beauftragt haben oder ob dies durch ihren Hausverwalter oder Vermieter geschehen ist. Wichtig ist, dass die Arbeiten direkt in der eigenen Wohnung, den dazugehörigen Gemeinschaftsräumen oder auf dem zugehörigen Grundstück durchgeführt wurden.

Laut § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen unter anderem:

– Gartenarbeiten wie Rasenmähen und Heckenschneiden
– Schneeräumung
– Reinigung des Treppenhauses sowie der Gemeinschaftsräume
– Straßenreinigung auf privaten Grundstücken
– Einsatz eines Wachdienstes
– Bestimmte Tätigkeiten des Hausmeisterservices, wie das Sortieren von Müll


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Handwerkerleistungen – das ist zu beachten

Braucht das Schlafzimmer einen neuen Anstrich oder soll der Boden erneuert werden? Klassische Handwerkerleistungen können von Mietern steuerlich abgesetzt werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Die Arbeiten müssen von einer Firma durchgeführt worden sein. Zudem ist es wichtig, dass die Arbeiten auf dem Grundstück oder in der Wohnung erfolgten und der Renovierung oder dem Erhalt des Objekts dienten; Ausgaben für Neuschaffungen sind nicht absetzbar. Die Bezahlung der Rechnungen muss über den Bankweg erfolgen.

Wenn in der Nebenkostenabrechnung im Sinne von § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Handwerkerkosten aufgeführt sind, können diese ebenso beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine detaillierte Kostenübersicht im Rahmen der Jahresrechnung vorliegt. Außerdem steht dem Mieter das Recht zu, dass der Vermieter die Handwerkskosten gesondert ausweist.


Diese Handwerkerkosten sind absetzbar

Gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) fallen diverse Handwerkerleistungen unter steuerbegünstigte Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise:

– Arbeiten an Dach oder Fassade, wie die Reinigung von Dachrinnen
– Wartung und Instandsetzung der Heizungsanlage
– Entfernung von Asbest
– Austausch oder Sanierung von Türen und Fenstern
– Malerarbeiten, sowohl in der Wohnung als auch am Haus
– Kosten für den Schornsteinfeger
– Verlegen von Fliesen, Teppichen oder Parkett
– Renovierungen im Badezimmer
– Maßnahmen zur Wärmedämmung
– Gestaltung und Pflasterarbeiten im Garten oder auf dem Grundstück


Wasserschaden – das sollten Sie wissen

Steuerlich anerkannte Handwerkerleistungen umfassen Tätigkeiten wie Schadens- und Ursachenfeststellungen bei Vorfällen wie Wasserschäden oder Rohrbrüchen. Auch die Kosten für die Sanierung eines Wasserschadens können gemäß § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, sofern die Arbeiten in der eigenen Wohnung durchgeführt wurden. Werden die Leistungen außerhalb des Mietgebäudes oder im Rahmen eines Neubaus erbracht, zählen sie nicht als abzugsfähige Handwerkerleistungen. Ebenso entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung, wenn eine Versicherungsleistung für den Schaden erhalten wurde.

Das Finanzamt erkennt die Kosten nur an, wenn sie durch eine korrekt ausgestellte Rechnung nachgewiesen werden. Eine korrekte Rechnung muss deutlich den genauen Anteil der Arbeits- und Fahrtkosten ausweisen, entweder als Gesamtsumme oder prozentual.


Entsorgungskosten – sind Entwässerung und Müllbeseitigung absetzbar?

Am 9. November 2016 gab das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Anwendungsschreiben zu § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) heraus. Dieses Schreiben regelt die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Es ersetzte das vorherige Anwendungsschreiben vom 10. Januar 2014, wurde umfassend überarbeitet und nahm die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auf.

Laut dem Anwendungsschreiben sind die Kosten für Müllabfuhr und Entwässerung nicht steuerbegünstigt. Diese Aufwendungen zählen nicht zu den haushaltsnahen Leistungen, da hier die Entsorgung im Vordergrund steht. Die Niederschlagswassergebühr, auch als Niederschlagswasserentgelt bekannt, wird für die Entsorgung von Regenwasser erhoben, das über bebaute oder befestigte Flächen in die Kanalisation fließt. Auch hier ist eine steuerliche Geltendmachung nicht möglich.

Darüber hinaus können Mieter auch die folgenden Nebenkosten nicht absetzen:
– Grundsteuer
– Strom
– Wasser
– Heizkosten


GEZ-Gebühren – nur selten steuerlich absetzbar

Der Rundfunkbeitrag, früher als GEZ-Gebühr (GEZ = Gebühreneinzugszentrale) bekannt, ist eine gesetzliche Pflichtabgabe in Deutschland, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert. Jeder Haushalt und jede Betriebsstätte in Deutschland muss diesen Beitrag zahlen.

In einem normalen Haushalt ist der Rundfunkbeitrag steuerlich nicht absetzbar. Eine Ausnahme besteht jedoch bei einer vom Finanzamt anerkannten doppelten Haushaltsführung. In diesem Fall kann der Beitrag für eine Zweitwohnung als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, da er dann dem Bereich der Arbeitsmittel zugeordnet wird.


Nebenkostenabrechnung – diese Aspekte sind wichtig

Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung genau aufgeführt sind.

Folgende Informationen muss eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung enthalten:

1. die Art der Leistung,
2. die Höhe des Eigenanteils an den Kosten,
3. eine Bestätigung, dass die Zahlung nicht bar erfolgt ist.

Vermieter sind dazu verpflichtet, in der Nebenkostenabrechnung die Anteile der Lohnkosten gesondert von den Materialkosten auszuweisen, da steuerlich nur die reinen Arbeitskosten absetzbar sind. Sollte der Vermieter diese Aufschlüsselung nicht vornehmen, haben Mieter das Recht, ihren Vermieter oder Hausverwalter aufzufordern, eine separate Bescheinigung über die Arbeitskosten zu erstellen. Dies wird auch durch ein Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 18 S 339/16) unterstützt, das die Rechte der Mieter in solchen Fällen bestätigt.

Wenn ein Mieter selbst bestimmte Arbeiten beauftragt oder bezahlt hat, muss er die entsprechenden Rechnungen beim Finanzamt vorlegen.


MieterEngel – Ihr Partner bei mietrechtlichen Fragen

Die Nebenkostenabrechnung stellt für viele Mieter eine Herausforderung dar, da sie aufgrund ihrer Komplexität anfällig für Fehler ist. Diese können von simplen Rechenfehlern bis hin zu überhöhten Kostenansätzen oder unzulässigen Kostenposten reichen, was finanzielle Nachteile für Wohnungsnutzer nach sich ziehen kann.

Sollten Ihnen einzelne Positionen in der Abrechnung zweifelhaft vorkommen, haben Sie das Recht, Einsicht in die vom Vermieter zur Abrechnung herangezogenen Belege zu fordern. Wenn Ihnen allerdings die Zeit oder die Neigung fehlt, sich eingehend damit zu beschäftigen, könnte ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt eine Lösung bieten. Dieser kann die Nebenkostenabrechnung für Sie prüfen und Ihnen dadurch möglicherweise Geld und Ärger ersparen. Bei einer MieterEngel-Mitgliedschaft ist die Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung immer inklusive!