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So holen Sie sich Ihre Nebenkosten mit der Steuererklärung zurück:

Nach dem Einkommensteuergesetz können 20% bestimmter Nebenkosten von der Einkommensteuer abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen handelt und dass die dafür geltenden Höchstbeträge nicht überschritten werden. Bei Handwerkerleistungen liegt der Höchstbetrag für die erstattungsfähigen Kosten bei 1.200 € im Jahr; bei haushaltsnahen Dienstleistungen in der Regel bei 4.000 €. Außerdem ist auch die Art der Zahlung entscheidend. Abgesetzt werden können nämlich nur solche Kosten, die per Überweisung oder Lastschrift gezahlt wurden. Wer seine Nebenkosten in bar bezahlt, hat leider schlechte Karten. Hier ein Überblick über mögliche absetzbare Nebenkosten:

1. Hausmeister & Gebäudereinigung

Absetzbar sind zum Beispiel 20% der Nebenkosten für die Arbeiten eines Hausmeisters und die Gebäudereinigung. Diese zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen. Achtung: Oft lohnt sich zunächst eine Prüfung, ob Sie diese Kosten überhaupt als Nebenkosten zahlen müssen! Unsere Partneranwälte beraten Sie hierzu gerne.  
 

2. Heizung

Heizkosten sind nur zum Teil von der Steuer absetzbar. Begünstigt werden nämlich nur Dienstleistungen, von denen in der Steuererklärung 20% abgezogen werden dürfen. Der Verbrauch fällt beispielsweise nicht darunter. Abzugsfähig sind allerdings Nebenkosten für die Wartung und Pflege der Heizungsanlage, für die Wärmeablesung und für die Reinigung des Schornsteins.  
 

3. Gartenpflege

Auch 20% der Nebenkosten für die Gartenpflege der Außenanlagen können in der Regel bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten. Ungezieferbekämpfungskosten gelten nur dann als Betriebskosten und sind abzugsfähig, wenn diese regelmäßig anfallen – zum Beispiel wenn eine Schädlingsbekämpfung über Jahre erforderlich wird.  
 

4. Einschaltung von Prüfdiensten

Als Betriebskosten gelten in der Regel auch Kosten für erforderliche Überprüfungen von technischen Anlagen wie zum Beispiel von Aufzügen oder Blitzschutzanlagen. Sofern diese gesondert in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, können auch hiervon 20% von der Steuer abgezogen werden. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall? Lassen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung gerne von unseren Partneranwälten auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.  
 

5. Wartung

Die anfallenden, als Nebenkosten geltenden Wartungskosten können ebenfalls mit 20% in Abzug gebracht werden. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für die Wartung von Heizungsanlagen, Aufzügen, Feuerlöschern, CO2-Warngeräten, Pumpen oder anderen technischen Geräten.  
 

6. Winterdienst

Auch 20% der Kosten für den Winterdienst dürfen Sie bei der Steuererklärung berücksichtigen, sofern diese als Nebenkosten durch den Vermieter auf Sie abgewälzt wurden. Auch hier ist Bedingung, dass diese einzeln in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen wurden.  
Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie jetzt unsere Partneranwälte um Rat.
  • Häufige Fragen:
Können auch andere Nebenkosten abgesetzt werden?
Abgesetzt werden können Nebenkosten für handwerkliche Tätigkeiten sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen. Denkbar sind daher auch weitere Kostenpositionen, sofern sie unter diese Kategorien fallen. Wichtig ist, dass keine Materialkosten abgesetzt werden können, sondern nur reine Dienstleistungskosten.
Muss ich die Nebenkostenabrechnung mit der Steuererklärung einreichen?
Ja. Da die Nebenkostenabrechnung aber in der Regel später eingeht, ist es ratsam, zunächst die Nebenkostenabrechnung aus dem Vorjahr einzureichen.
Was ist die Bescheinigung nach §35a EStG und benötige ich diese?
Ihr Vermieter bzw. Ihre Verwaltung kann auf Nachfrage eine Bescheinigung über die angefallenen abziehbaren Nebenkosten für das Wirtschaftsjahr ausstellen. Eine Pflicht hierzu besteht aber nicht. Vor allem größere Verwaltungen schicken ihren Mietern eine solche Bescheinigung für die Steuererklärung jedes Jahr zu. Diese kann dann statt der Abrechnung beim Finanzamt eingereicht werden. Fragen Sie einfach mal bei Ihrer Verwaltung oder Ihrem Vermieter nach. Dies erspart Ihnen Arbeit bei der Steuererklärung.
Wo sind diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung einzutragen?
Die Kosten können im Hauptvordruck (Mantelbogen) unter Zeile 70 und 72 eingetragen werden.

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