Wer trägt Kosten für Instandsetzung der Wohnung?

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von Daria Krauzowicz

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Wenn renoviert werden muss, kommt immer die existentielle Frage auf: wer muss zahlen? Viele denken automatisch, dass Mieter renovieren müssen, weil sie ja in der Wohnung wohnen. Andere sagen, dass es die Verantwortung des Vermieters ist. Der Bundesgerichtshof urteilte neulich aber, dass die Kosten sowohl Mieter als auch Vermieter zugleich getragen werden müssen. Macht diese Entscheidung die Sache wirklich einfacher?



Wenn die Wohnung zusammenbricht, muss der Vermieter etwas unternehmen

Der BGH hat entschieden, dass falls sich der Zustand der Wohnung seit dem Einzug deutlich verschlechtert hat, der Vermieter einen Teil der Kosten der Renovierung tragen muss. Hier soll es nach der guten alten Regel 50-50 geteilt werden. Als Paradebeispiel gilt eine Klage, bei der die Mieterin, die schon seit 1992 in der Wohnung wohnte, den Vermieter 2015 um Malerarbeiten gebeten hat. Diese Klage war erfolgreich. Was bedeutet nun aber genau: ‘deutlich verschlechterter Zustand’ der Wohnung? Sind zB Feuchtigkeit und alte Tapeten, die langsam abfallen, genug? Oder muss einem wirklich erst die Decke auf den Kopf gefallen sein?


Schönheitsreparaturen bezahlt in der Regel der Mieter

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Renovierungspflicht für Mieter. Es gelten jedoch zwei Ausnahmen: Schönheitsreparaturen und sogenannte Kleinreparaturen kann der Vermieter mittels Schönheitsreparatur- beziehungsweise Kleinreparaturklausel im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen.

Hier aber Achtung: Schönheitsreparaturen sind einfache Renovierungsarbeiten, die sich mit Pinsel und Spachtel ausführen lassen. Das heißt, zB das Parkett abschleifen musst du nicht. Mittels Schönheitsreparaturen lassen sich die normalen Gebrauchs- und Abnutzungsspuren entfernen, die im Laufe der Jahre in der Mietwohnung entstehen. Hier erfährst du, was zu Kleinreparaturen zählt und was nicht.


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Muss ich bei einem Auszug immer renovieren?

Obwohl viele denken, dass bei einem Auszug die Renovierungsarbeiten unvermeidbar sind, lohnt sich doch ein Blick in den Mietvertrag. Wie bereits erwähnt, gibt es gesetzlich keine Renovierungspflicht für Mieter. Es muss nur dann renoviert werden, wenn die Renovierungsklauseln im Mietvertrag wirksam sind. Darüber hinaus ist entscheidend, ob der Mieter die Wohnung renoviert, teilrenoviert oder unrenoviert übernommen hat.

In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof zahlreiche mieterfreundliche Urteile gefällt. Im Zuge dessen wurden viele Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt und Millionen Mieter müssen nicht renovieren. Hier findest du die wichtigsten Infos zum Thema Renovierungsarbeiten bei Auszug und erfährst, ob du vielleicht auch zu den Glückspilzen gehörst, die nicht renovieren müssen.


Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter

Viele Fragen zum Thema Renovierung und Kosten bleiben ohne eindeutige Antwort. Das gilt auch trotz der letzten Urteile des BGH. Renovierungsarbeiten sind nicht nur zeitaufwändig, sondern auch häufig kostenintensiv. Für viele Mieter lohnt es sich dementsprechend, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, statt sofort zu Pinsel und Tapetenkleister zu greifen.

Um Zeit, Geld und Ärger zu sparen, empfehlen wir immer deinen Mietvertrag von einem unserer Partneranwälte prüfen zu lassen. Die MieterEngel-Partneranwälte können dir innerhalb von 48 Stunden sagen, ob du Schönheitsreparaturen durchführen musst oder nicht. Dasselbe gilt, wenn du schon renoviert hast, obwohl die Vereinbarung in deinem Mietvertrag ungültig war. Liegt die Renovierung weniger als sechs Monate zurück, kannst du das Geld vom Vermieter zurückfordern. Unsere Partneranwälte unterstützen dich gerne bei allen notwendigen Schritten. Bevor du dich auf dem Weg ins Baumarkt machst, lass lieber dein Mietvertrag überprüfen!